
Die prachtvolle Residenz, der blühende Hofgarten oder die berühmte Festung Marienberg: All diese Würzburger Wahrzeichen sind bei Touristen, aber auch bei Einheimischen, beliebte Fotomotive. Doch was nur wenige wissen: Diese Gebäude und Gärten gehören zur Bayerischen Schlösserverwaltung, und um Fotos davon machen und verbreiten zu dürfen, benötigt man grundsätzlich eine Fotogenehmigung. Nun zeigt die FDP auf einem Wahlplakat die Spitzenkandidaten Julia Bretz und Joachim Spatz im Hofgarten, im Hintergrund ist die Residenz zu sehen. Im sozialen Netzwerk Facebook hat sich deshalb eine rege Diskussion unter einem Post des Wahlplakates entwickelt – dürfen Fotos der Residenz für politische Zwecke verwendet werden?
Fotos zu privaten Zwecken sind ohne Genehmigung erlaubt
Grundsätzlich gilt: Für Innen- und Außenaufnahmen der Objekte der Bayerischen Schlösserverwaltung benötigt man eine Fotogenehmigung, die je nach Fall kostenpflichtig ist. Jede Fotoanfrage wird einzeln geprüft, heißt es auf der Website der Bayerischen Schlösserverwaltung.
Aufnahmen zu privaten Zwecken, so etwa Erinnerungsfotos, sind ohne Genehmigung möglich, sofern "keine konservatorischen, markenrechtlichen oder organisatorischen Belange" dagegen sprechen. Nicht gestattet ist jedoch eine weiterführende Verwertung des Fotomaterials.
Sind Aufnahmen für Wahlwerbezwecke kostenlos?
Doch wie sieht es bei einer Verbreitung für politische Zwecke aus? Aufnahmen für Wahlwerbezwecke an den Objekten der Schlösserverwaltung seien im Hinblick auf den Verfassungsauftrag der Parteien grundsätzlich kostenfrei erlaubt, erklärt Franziska Wimberger von der Bayerischen Schlösserverwaltung. Voraussetzung sei jedoch, dass die Fotos außerhalb einer Sperrfrist von drei Monaten vor Bundestags-, Landtags-, Kommunal- und Europawahlen entstanden sind und genehmigt wurden. Aber: "Innenaufnahmen für Wahlwerbezwecke sind entgeltpflichtig."
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Da das Foto auf dem Wahlplakat bereits Anfang Oktober letzten Jahres geschossen wurde und die Kommunalwahl erst am 15. März stattfindet, scheint es für die FDP im ersten Moment keine Konsequenzen zu geben. Doch dass man für die Verbreitung der Fotos eine Genehmigung braucht, war der Partei nicht bewusst. "Jetzt wissen wir, wie wir zukünftig handeln müssen", sagt Kreisvorsitzender Andrew Ullmann auf Anfrage dieser Redaktion.
Ob dies kostenpflichtige Folgen für die Partei haben wird, kann die Schlösserverwaltung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen. "Aufgrund des noch laufenden Verwaltungsverfahrens können wir derzeit noch keine Auskunft geben", so Wimberger. Jedoch versuche die Verwaltung "eine nachträgliche Einigung zu erreichen", wenn Fotos ohne Genehmigung vorab veröffentlicht wurden.
Zweck dieser "juristischen Stilblüte" ist ja strenggenommen "nur", daß das nicht kommerziell von Dritten ausgenutzt wird um Geld damit zu verdienen ohne einen kleinen Unterhaltsbeitrag zu leisten ... (besondere Form von "Copyright". Eigene Baustelle!!!) Aber bei Wahlen? Außen? Womöglich nur unscharf? Genehmigungspflicht? Das möchte ich dann doch mal erläutert haben <Papier raschel für Anfrage ...>
Als Gegenmaßnahme für diese "weiß-blau übergriffigen Vorgaben" schlage ich in diesem Fall vor, daß alle bewerbenden Parteien sich für Plakate Stellen mit Blick auf "Objekte" der BaySchlöUSeV zum Posieren von Kandidaten aussuchen, das Objekt der Genehmigungsbegierde aber einfach (nach dem Knipsen) durch eine zweifarbige Fläche (rot+gelb, gell! Weil mir sin ja Underfrangn) abgedeckt veröffentlicht wird. So. Und dann? Naja: Wolle mer se reilasse? Der 1. April ist auch nicht mehr weit.
Seit Jahrzehnten nutzt die CSU das bayrische Staatswappen so als stände sie ausschließlich für den Freistaat. Genauso werden Einrichtungen des Freistaates, wie die Vertretungen in Berlin oder Brüssel für Parteiveranstaltungen und Mitgliederveranstaltungen genutzt.
Hat da mal jemand nachgefragt ob das verfassungskonform ist oder ob diese Partei überhaupt Gebühren für diese Nutzungen von staatlichen Einrichtungen an den Freistaat zahlt.
Auf jeden Fall ist dagegen die Nutzung schöner Bilder von schönen Gebäuden im Freistaat irrelevant. Zumindest aus meiner Sicht.
Zum unten verlinkten Artikel drängt sich dem Beobachter im Zusammenhang jedenfalls die Frage auf: ist das nun kostenlose Kanzleiwerbung, privater Anlass (warum aber berichtet dann die Mainpost...) oder "öffentliches Interesse"? Und wer muss jetzt genau die "Schlösserverwaltung" um Erlaubnis fragen: der Anwalt, die Mainpost oder gar die "Biggi"....:
"Sektempfang vor der Residenz für Rechtsanwalt Hans-Erich Jordan (rechts) und seine Frau Biggi. Zu seinen 70. Geburtstag haben seine Kollegen Peter Auffermann als Gästeführer Schorsch (links) und Gabriele Hitzlberger das Fest organisiert."....
https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Boulevard-Wuerzburg-Der-Jordan-am-Main;art735,9253721
Wurde das von der Schlösserverwaltung genehmigt ?
Und falls ja, würde das jeder Partei genehmigt werden ?
Ihnen ist schon bewusst, dass Sie mit Ihrem Artikel gezielte Wahlwerbung für die FDP machen? Darf das die MainPost? Der Leser spricht visuell nur auf das Foto an, der Text interessiert nicht. Ich bin gespannt, wie die anderen Parteien darauf reagieren. Selbst wenn die Werbung mit der Residenz unzulässig wäre, sind das dann Peanuts gemessen am Erfolg, den das Plakat und Ihr Artikel dazu erzeugen.
Wenn das bei den hyperperfekten Grünen passiert wäre, wäre die Meldung sicher sang- und klanglos unter den Tisch gefallen. Einfach so. Ganz zufällig. Ein Schelm, der Böses dabei denkt...
Denn kurz vor der Wahlkabine wissen noch die wenigsten, wohin sie ihre Kreuzchen setzen sollen. Jetzt machen sich verschiedene Einflüsse bemerkbar. Dies erklärt auch, warum viele in der Kabine dann doch anders ankreuzen, als sie eigentlich vorher wollten. Wie gesagt, dies trifft nicht für alle zu, aber für viele. Und genug, um heutige Wahlen durch geringe Unterschiede zu entscheiden.
Siehe dazu auch z. B.:
https://www.sueddeutsche.de/wissen/wahlpsychologie-lokal-der-qual-1.190025
https://www.dgps.de/index.php?id=143&tx_ttnews%5Btt_news%5D=1434&cHash=64500c1f7c4b4e4f3143111133d33dcc