zurück
Heuchelhof
Sechsjähriger im Verdacht: Hoher Brandschaden an Würzburger Grundschule
Der Brand an der Grundschule am Heuchelhof ist vermutlich von einem zündelnden Sechsjährigen verursacht worden. So soll der Schüler mutmaßlich den Brand verursacht haben.
Ein Brand an der Grundschule Heuchelhof in Würzburg hatte einen Großeinsatz von Einsatzkräften ausgelöst. Die Schule wurde evakuiert und die Kinder in den umliegenden Kirchen untergebracht.
Foto: Thomas Obermeier | Ein Brand an der Grundschule Heuchelhof in Würzburg hatte einen Großeinsatz von Einsatzkräften ausgelöst. Die Schule wurde evakuiert und die Kinder in den umliegenden Kirchen untergebracht.
Aaron Niemeyer
 |  aktualisiert: 10.02.2024 06:34 Uhr

Laut Polizeiinspektion Würzburg hat ein sechsjähriger Schüler den Brand am Dienstag in der Grundschule am Würzburger Heuchelhof mutmaßlich verursacht und dabei rund 20 000 Euro Schaden verursacht. "Der Erstklässler zündelte auf der Toilette mit einem Feuerzeug", so Polizeisprecher Steffen Hein gegenüber dieser Redaktion. Dabei sei ein Papierspender in Brand geraten, nebenstehendes Desinfektionsmittel habe den Brand zusätzlich verstärkt. Drei Personen mussten laut Feuerwehr von einem Notarzt untersucht, jedoch nicht in einem Krankenhaus behandelt werden.

Aufsichtspflicht für Schüler liegt während Unterricht bei Schule 

Der Brand in der Schülertoilette löste am Dienstag einen Großeinsatz im Würzburger Stadtteil Heuchelhof aus. Gegen 11 Uhr bemerkte eine Lehrerin Rauch, der aus dem WC kam. Rund 300 Schüler wurden in nahgelegenen Kirchen in Sicherheit gebracht. Schnell waren Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste mit rund 200 Einsatzkräften und 30 Fahrzeugen vor Ort. Um die Mittagszeit trafen die ersten Eltern ein.

Der Schaden von 20 000 Euro wurde laut Polizei vor allem durch die starke Rauch- und Rußentwicklung verursacht. Zur Frage, wer nun für den Schaden aufkommen müsse, waren bis Redaktionsschluss weder Schulleitung noch das Würzburger Schulamt erreichbar.

In der Bayerischen Schulordnung steht dazu: "Die Aufsichtspflicht der Schule erstreckt sich auf die Zeit, in der die Schülerinnen und Schüler am Unterricht oder an sonstigen Schulveranstaltungen teilnehmen." Der Umfang der Aufsichtspflicht entscheide sich nach der charakterlichen Reife der zu beaufsichtigen Schülerinnen und Schüler.

Fotoserie
 
Themen & Autoren / Autorinnen
Heuchelhof
Aaron Niemeyer
Aufsichtspflicht
Brände
Feuerwehren
Grundschulen
Lehrerinnen und Lehrer
Polizei
Polizeisprecher
Schulleitungen
Schulveranstaltungen
Schäden und Verluste
Schülerinnen und Schüler
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • H. G.
    Sicherlich auch eine Mitschuld der Eltern.Wieso hat ein Sechsjähriger Feuerzeug in der Hosentasche?
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • J. N.
    Ich glaube kaum, dass die Mama morgens zum Pausenbrot auch immer ein Feuerzeug mit in die Brotbox packt. Sie unterschätzen die Schlauheit von Sechsjährigen.

    Besonders fies: Einweg-Feuerzeuge haben heutzutage eine Kindersicherung, was es den lieben Kleinen unmöglich machen soll, das Knöpfchen zu drücken.
    Bloß haben die Zwerge damit weitaus weniger Probleme als Meinereins... 😜
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • M. G.
    Dürfen Schüler also nicht mehr während des Unterrichts auf Toilette gehen? Oder wie soll man dabei die Aufsichtspflicht gewährleisten?
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Veraltete Benutzerkennung
    Auch ich ging als Sechsjähriger immer mit gängigen Feuerzeug zur Toilette-Sie nicht? Deshalb der stets verpinkelte Brillenrand .
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Veraltete Benutzerkennung
    Auf eigenen Wunsch entfernt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • J. N.
    Das Kind selbst ist schuldunfähig, da noch nicht sieben. Auch die Eltern können ausschließlich über eine Verletzung der Aufsichtspflicht haftbar gemacht werden (idealerweise haben sie eine Haftpflichtversicherung). Aber in diesem Fall war das Kind in der Schule und somit nicht unter elterlicher Aufsicht, weswegen die private Haftpflichtversicherung der Eltern eine Kostenübernahme ablehnen wird.

    Einen solchen Fall hatte ich mit einem meiner Kinder auch mal.
    Für den Geschädigten ist ein Verursacher unter sieben Jahre immer der Obergau.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • J. N.
    Wenn die Haftpflichtversicherung des aufsichtführenden Lehrers nicht zahlt (was sie sehr wahrscheinlich nicht wird, weil man ihm vermutlich eine Verletzung der Aufsichtspflicht nicht nachweisen kann), bleibt die Schule auf dem Schaden sitzen.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • L. W.
    @ Wi127

    Die Stadt, als Eigentümer der Schule, wird schon auch eine Gebäudeversicherung haben.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • J. N.
    Gebäudeversicherung könnte zahlen, ja. Aber nur den Schaden am Gebäude, nicht an dem Handtuchspender.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • W. V.
    Laut verlinkten Artikel können Kinder unter sieben Jahren zivilrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden und Aufsichtspflicht liegt bei Schule. Wer zahlt also in diesem Fall? Muss man Grundschüler auf Schultoilette begleiten?
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • K. G.
    Naja, dafür wird wohl die Versicherung aufkommen müssen. Hier kann man weder Eltern noch Lehrpersonal zur Verantwortung ziehen... mit 6 Jahren ist da so gar nix drin außer ner deftigen Standpauke und der Frage, wo das Feuerzeug herkam.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • U. A.
    Danke. Gewohnt hochintelligenter Kommentar von Ihnen. Ohne Ironie. Welche Versicherung denn?
    Wenn man keine Ahnung hat tut es nicht unbedingt weh dies mal für sich zu behalten.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • K. G.
    Die Gebäudeversicherung natürlich. Vielleicht sollten Sie sich vorher informieren, bevor Sie hier mit Beleidigungen um sich schlagen? Aber wie sagten Sie: Wenn man selbst keine Ahnung hat, tut es nicht weh, diese für sich zu behalten...
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten