Kontaminierter Schlamm in einem Biotop. Ein möglicherweise verunreinigtes Gewässer. Asphalt, wo er nicht hingehört. Und reichlich unsortierter Bauschutt, der auf dem Gelände des Auber Schotterwerks nichts zu suchen hat. Längst sind dies keine bloßen Verdächtigungen eines ehemaligen Mitarbeiters mehr, sondern Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft. Der mögliche Umweltskandal macht auch das Versagen beteiligter Behörden deutlich.
Waschanlage wurde ohne Ölabscheider betrieben
So haben die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergeben, dass eine Waschanlage auf dem Werksgelände mutmaßlich ohne Ölabscheider betrieben worden ist, und der belastete Schlamm wohl abgetragen und in einem Röhricht-Biotop entsorgt worden ist. Entsprechende Boden- und Gewässerproben würden eine Verunreinigung mit Mineralölkohlenwasserstoffen belegen, so die Staatsanwaltschaft Würzburg.
Festgestellt wurde dies, nachdem ein ehemaliger Mitarbeiter bei den Ermittlungsbehörden auspackte. Zur Sprache kamen dabei nicht nur die illegalen Ablagerungen auf dem etwa 47 Hektar großen Steinbruchgelände, auch die Missstände in der Waschanlage sprach der leitende Angestellte an.
Dass die Waschanlage ohne funktionierenden Ölabscheider über Jahre hinweg genutzt wurde, fiel niemanden auf. Ölabscheider seien als Teil der Abwasserentsorgung anzusehen und fielen in die Zuständigkeit der jeweiligen Gemeinde, so das Landratsamt. „Wir haben bis jetzt keinen Ölabscheider kontrolliert. Dass wir dafür überhaupt zuständig sind, war mir neu“, sagt Aubs Bürgermeister Robert Melber.
Nicht das erste Versagen der Behörden
Konsequenz dieser Schlamperei ist nun, dass die Gemeinde auf Weisung des Landratsamtes nun ein amtliches Verzeichnis anlegen muss. In diesem Kartaster müssen jetzt alle Betriebe, die mit Öl und Fetten umgehen, aufgeführt werden. Dass Behörden Kontrollen im Schotterwerk verschlafen, kommt nicht zum ersten Mal vor. So ist es dem Landratsamt über Jahre hinweg nicht aufgefallen, dass der Betreiber des Schotterwerks viel zu nahe an der vorbeiführenden Straße abgebaut hat.
Landratsamt stellt Betrieb der Waschanlage ein
Vertreten wird der Unternehmer von Markus Figgen, einem Kölner Umweltrechtler. Er kümmert sich um die verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten. „Was im Biotop war, hat nichts mit dem Ölabscheider zu tun“, sagt er. Fraglich sei auch, ob das Gewässer als Biotop bezeichnet werden kann. Überhaupt, so Figgen, sei das Material, das dort gefunden wurde, nicht so schädlich gewesen. Denn die Pflanzen würden sich offensichtlich nach und nach wieder erholen.
Zwischenzeitlich hat das Landratsamt Würzburg verschiedene Anordnungen getroffen. Dem Schotterwerksbesitzer wurde mitgeteilt, „dass ein Betrieb der Reifenwaschanlage, so wie er zuletzt erfolgt ist, nicht zulässig ist“, teilt das Landratsamt mit. Künftig werde sie genehmigungskonform wieder in Betrieb gehen, sagt der Anwalt. Und zwar mechanisch, ohne Wasser. Der Dreck, der dann von den Lastwagen fällt, werde mit einer Kehrmaschine beseitigt, so der Anwalt.
Verfüllungsstopp verhängt
Das Landratsamt hat vor einigen Wochen auch für eine etwa sieben Hektar große Fläche einen Verfüllungsstopp ausgesprochen. „Gegen die Anordnungen sind entsprechende Rechtsbehelfe eingelegt worden“, teilt Rechtsanwalt Markus Figgen mit. Nach Informationen der Redaktion ist gegen das Verfüllungsverbot eine Klage beim Verwaltungsgericht Würzburg anhängig.
Derweil gehen die Ermittlungen der Würzburger Staatsanwaltschaft weiter. Eigentlich sollte das Verfahren im November abgeschlossen sein. Zahlreiche Zeugen wurden noch staatsanwaltschaftlich vernommen. Die Akte befinde sich nun wieder bei der zuständigen Polizeidienststelle, so Staatsanwalt Thorsten Seebach. Mit einem Abschluss des Verfahrens sei nicht vor Ende 2016 oder Anfang 2017 zu rechnen. Auch stünde die Akteneinsicht durch die Verteidigung noch aus.
Bohrer ziehen Bodenproben
Um Gewissheit über die im Steinbruch vergrabenen Materialien zu bekommen, werden dort im Bereich des unzulässig verfüllten Bauschutts und der möglichen Asphaltablagerung gerade Bodenproben genommen. Mitarbeiter des Landratsamtes würden die Probeentnahmen zusammen mit Experten des Wasserwirtschaftsamtes und Beamten der Wasserschutzpolizei regelmäßig vor Ort überwachen. Ergebnisse liegen noch nicht vor, so das Landratsamt.
Wie verhält es sich hier, wenn einer nicht wissen will, wie er arbeiten muss??
Machst du in deiner Firma Fehler, bist du voll haftbar. Hier scheint es einen rechtsfreien Raum zu geben, wenn der Kasper behaupten will, er weiß nicht , wie er zu agieren hat?
Geht's noch??
Staatsanwaltschaft stillgestanden ! Befehl ergeht vom Bürger: Tätig werden und zwar nach rechtlichen Grundsätzen der Privatwirtschaft. Sie bekommen ein Gehalt und führen eine GmbH. Also sind sie Geschäftsführer und sind voll haftbar.
Man kann es manchmal nicht glauben.
Was in AUB im Rathaus passiert kann ich nicht abschätzen. Mir scheint aber das dort viele Themen einfach unter den Teppich gekehrt werden. Auf die Aufarbeitung des Falles Alfred Eck warte ich bis heute. Ob die Stadt tatsächlich nicht weiß was ihre Überwachungsaufgaben im Bereich Umweltschutz ist, darf zumindest bezweifelt werden.