Erst war es der Feldhamster. Nun ist es die Größe des Baugebiets, die den Planern einen Strich durch die Rechnung zu machen droht. Ein Grundstückseigentümer hat beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München eine Normenkontrollklage gegen den seit 2019 gültigen Bebauungsplan Am Sand West eingereicht. Damit droht die Unwirksamkeit des Bebauungsplans. Die Bayerngrund, die das knapp 22 Hektar große Baugebiet erschließen sollte, hat bereits angekündigt, vorerst keine weiteren Schritte einzuleiten.
Der Unmut unter den verhinderten Bauherren wächst derweil
Derweil wächst der Unmut unter den verhinderten Bauherren: Das Baugebiet entwickele sich „immer mehr zu einer Art regionalem BER bzw. Stuttgart 21“, schreibt ein Leser und weist auf „die jahrelangen Verzögerungen“ und die damit verbundenen hohen Kosten hin. „War es einfach nur Pech? Oder hat sich die Gemeinde mit dem Riesenbaugebiet übernommen?“ Die Leidtragenden des „Chaos“ seien jedenfalls „die jungen bauwilligen Familien im Dorf“. Im schlimmsten Fall ist ein neuer Bebauungsplan nötig. Damit drohen jahrelange Verzögerungen.
Auch in der Gemeindeverwaltung ist zu spüren, dass sich die Verantwortlichen die Situation anders vorgestellt hatten. Noch im Mai war Bürgermeister Roland Schmitt zuversichtlich, dass eine außergerichtliche Einigung mit dem Kläger gelingen könnte. Dies scheint nun jedoch gescheitert. Man habe sich zwar inhaltlich auf Punkte geeinigt. Es fehlt jedoch noch die entscheidende Unterschrift. „Aufgrund der Erfahrungen in den letzten Wochen bezweifelt die Gemeinde, dass ein Vergleich noch zustande kommen kann“, heißt dazu auf der Internetseite der Gemeinde. Der Kläger habe immer wieder neue Forderungen vorgebracht, erklärt der Bürgermeister.
Bis zu drei Jahre benötigt die am Verwaltungsgerichtshof zuständige Kammer
Dennoch will die Gemeinde „alles daran setzen“, das Baugebiet doch noch bald möglichst zu starten. Schmitt hofft darauf, dass es noch im Herbst zu einer mündlichen Verhandlung kommt. „Ohne Einigung brauchen wir ein Urteil“, sagt er. Ohne dieses seien den Planern „die Hände gebunden“. Das kann jedoch dauern: Bis zu drei Jahre benötigt die am Verwaltungsgerichtshof zuständige Kammer.
Die vom Kläger vorgebrachten Argumente teilt die Gemeinde nicht. Sowohl der Artenschutz als auch der Grünordnungsplan, mit dem ein eigenes Fachbüro beauftragt war, sei in Abstimmung mit den zuständigen Behörden am Landratsamt und der Regierung von Unterfranken entwickelt worden, erklärt Schmitt. Auch auf Einwendungen des Klägers wurde mit Beschluss des Gemeinderats reagiert und die Pläne entsprechend angepasst. Strittig sind vor allem die Abstände mehrerer mehrgeschossiger Mietshäuser zu den ins Baugebiet integrierten Streuobstbeständen, die erhalten werden sollen.
Der Bürgermeister sieht eine anhaltend große Nachfrage nach Wohnbauland
Größere Sorgen bereitet der Gemeinde und ihren Anwälten jedoch das Argument, dass das Baugebiet zu groß dimensioniert sei. Hier haben die Gerichte in den letzten Jahren mehrfach eine ungenügende Begründung für den Flächenverbrauch durch ein Baugebiet angemahnt und auch Bebauungspläne aufgehoben. Mit voraussichtlich bis zu 1400 Einwohnern laut Bebauungsplan gehört Am Sand West zu den größten Baugebieten im Landkreis.
Eine Prognose des Landesamts für Statistik geht jedoch davon aus, dass Rottendorf bis 2029 nur um 130 Personen wächst. Bürgermeister Schmitt sieht dennoch „eine anhaltend große Nachfrage nach Wohnbauland“. Der Ort sei aufgrund der großen Anzahl an Arbeitsplätzen, der guten Verkehrsanbindung an Würzburg und seiner Infrastruktur für Wohnungssuchende „eine sehr attraktive Stadtrandgemeinde“.
Tesla baut nur mit vorläufigen Genehmigungen.
Hier kann ein Grundbesitzer, der sogar noch eine Wertsteigerung bekommt, ein Baugebiet stoppen.
Beim Stromkabel der Südlink hat ein Grundbesitzer keine Chance, die Verlegung in sein Grundstück zu verhindern und erhält nicht mal eine dauerhafte Nutzungsvergütung.
Etliche junge Familien, gerade aus Rottendorf, warten seit Jahren auf dieses Baugebiet, um endlich sich ihren Traum von Familie und Eigenheim erfüllen zu können.
Fraglich, ob der/die Kläger*in so etwas bedenkt oder nur eigene, nicht nachvollziehbare Interessen verfolgt.
Es bleibt letztlich nur die Hoffnung, dass diese Person sich in die Situation der Bauwilligen versetzen kann und die Klage zurücknimmt.
Wie werden denn die Anwohner oder andere Bürger übermäßig beeinträchtigt? Das ist Verhinderung und sonst nichts.
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden alle Belange abgewogen. Fakt ist doch, dass Rottendorf dringend Bauland benötigt, damit nicht noch weitere Einheimische das Dorf verlassen müssen, weil es seit Jahren keine verfügbaren Bauplätze gibt. Hier hat sich die letzten Jahrzehnte ein enormer Stau gebildet.
Natürlich wird hier Lebensraum den Tieren und der Natur genommen. Das wurde und wird aber auch dementsprechend ausgeglichen. Ausgleichsmaßnahmen, Hamsterflächen, etc. Immer wenn Bauland zur Verfügung gestellt wird, wird Natur genommen. Auch dort wo Sie MSchSch jetzt wohnen. Aber Menschen brauchen Wohnraum und den gibt es derzeit nicht in Rottendorf. Die Bürger warten seit Jahren auf dieses Baugebiet. Mir ist auch kein großer Widerstand der örtlichen Bevölkerung bekannt. Offensichtlich handelt es sich hier um eine Einzelperson, die alles verhindert. Schade!