Das lang ersehnte Baugebiet Am Sand West in Rottendorf ist wieder einen Schritt näher an seine Umsetzung herangerückt. Nachdem die Stellungnahmen, die während der letzten öffentlichen Auslegung im Herbst 2017 eingegangen waren, eingearbeitet wurden, hat der Gemeinderat nun grünes Licht für eine erneute, die inzwischen fünfte öffentliche Auslegung, gegeben. Für die Einarbeitung der weiteren Stellungnahmen dürften nochmals gut drei Monate vergehen. Auch wartet die Gemeinde noch auf die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung durch die Regierung von Unterfranken.
Während sich am Bebauungsplan, der sich nun wieder auf das gesamte ursprünglich geplante 14 Hektar große Gebiet bezieht, grundsätzlich nichts mehr geändert hat, ist vor allem die große Ausgleichsfläche von sieben Hektar im Speierlingsgraben neu hinzugekommen. Auf der von der Gemeinde angepachteten Fläche ist eine feldhamsterfreundliche Bewirtschaftung mit Luzerne, Getreide und Blühstreifen vorgesehen. Zusätzlich ist es nötig, dass Biologen den Nachweis über die Ansiedlung der Hamster erbringen. Hier ist gefordert, dass sich ihre Zahl vervierfacht.
Planer hat Grundstück für Kindergarten umfangreicher bemessen
Strittig ist noch, inwiefern die Fläche als allgemeine Ausgleichsfläche durch die Gemeinde herangezogen werden kann. Sicher ist, dass der Blühstreifen zählt. Die übrigen landwirtschaftlich nur extensiv genutzten Flächen kommen hinzu, wenn sich hier "Rote-Listen-Arten" wie Rebhühner, Feldlerchen oder Wachteln ansiedeln. Auch war es nötig, genau festzulegen, wann und wie oft die Ausgleichsflächen gemäht werden. Neu ist auch, dass der Planer das Grundstück für den Kindergarten umfangreicher bemessen und ihm ein angrenzendes Grundstück zugeschlagen hat. Dies soll sicherstellen, dass die Gemeinde über einen möglichst großen Planungsspielraum verfügt.
Wenn alles glatt geht, könnte noch in diesem Jahr das Umlegungsverfahren für die Baugrundstücke beginnen. Damit ist es möglich, Grundstücke anzubieten und zu verkaufen. Das Baugebiet sieht nach heutiger Planung 24 Reihenhausgrundstücke, sechs Grundstücke für Geschosswohnungsbau und 178 Grundstücke für einzelne Wohnhäuser oder Doppelhäuser vor.