Der Internet-Riese Facebook hat Chan-jo Jun abgemahnt. Der Würzburger Anwalt soll es künftig unter anderem unterlassen, die Netz-Adresse „facebook-recht.de“ zu nutzen. Durch die Verwendung des Begriffs „facebook“ verletze der Anwalt „Kennzeichen- und Namensrechte“ des Unternehmens. Er benutze die Marke nur, um „auf unlautere Weise von der Unterscheidungskraft und Wertschätzung der berühmten Kennzeichenrechte“ zu profitieren, heißt es in der Abmahnung, die Jun jetzt auf seiner Facebook-Seite öffentlich gemacht hat.
Das Unternehmen verlangt, dass Jun eine Unterlassungserklärung unterschreibt, mit der er sich verpflichten würde, künftig im geschäftlichen Verkehr und/oder bei der Erbringung von Dienstleistungen ganz und gar auf den Begriff „facebook“ zu verzichten. Ansonsten wäre, so will es Facebook, in jedem Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe von 5100 Euro fällig.
Jun: „Facebook will mich zum Schweigen bringen“
Für Chan-jo Jun ist klar: „Facebook will mich zum Schweigen bringen.“ Seit über zwei Jahren geht der Anwalt immer wieder auch juristisch gegen die Plattform vor, weil sie seiner Meinung nach zu wenig gegen Hasskommentare und Fake News auf ihren Seiten unternimmt. Bundesweit bekannt wurde der Anwalt, als er im vergangenen Jahr einen syrischen Flüchtling vor dem Landgericht Würzburg vertrat, der auf Facebook-Seiten im rechten Spektrum immer wieder mit Terror und schweren Verbrechen in Verbindung gebracht wurde. Obwohl klar war, dass der junge Mann nichts mit den Straftaten zu tun hatte, sahen die Richter Facebook nicht in der Pflicht, aktiv auf der Plattform nach den Verleumdungen und Lügen zu suchen und diese zu löschen.
In der Folge des Prozesses bewegte sich aber politisch einiges. Im Januar trat das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (Netz-DG) in Kraft. Es zwingt die sozialen Netzwerke, von sich aus offenkundig rechtswidrige Beiträge zu löschen. Und laut ersten Erfahrungen tun sie das auch.
Nicht zuletzt dank des neuen Gesetzes habe die Zahl der mutmaßlichen Rechtsverstöße, die ihm über die Seite „facebook-recht.de“ (und die damit verbundene Seite „anwaltsmahnung.de“) gemeldet werden zuletzt stark abgenommen. Statt zwischenzeitlich „bis zu 30 Meldungen am Tag“ seien es aktuell noch „drei bis fünf pro Woche“, so Jun auf Nachfrage.
Rechtsstreit könnte teuer werden
Wie er auf die Abmahnung reagiert, lässt der Anwalt derzeit noch offen. Ein langwieriger Rechtsstreit mit dem Internet-Konzern könnte ihm, so sagt er, teuer zustehen kommen, nachdem Facebook von einem Streitwert von 250 000 Euro ausgeht. Andererseits sieht Jun gute Chancen, eine solche Auseinandersetzung zu gewinnen. In einem ähnlichen Fall nämlich habe das Oberlandesgericht Frankfurt vor drei Jahren entschieden, dass ein Anwalt den Namen einer Geldanlagegesellschaft mit dem Zusatz „-schaden“ als Internet-Domain nutzen dürfe, um den Geschädigten dieser Gesellschaft seine Hilfe anzubieten.
Facebook wollte sich auf Nachfrage dieser Redaktion nicht äußern. „Im Moment kommentieren wir diesen Vorgang nicht“, teilte eine Sprecherin des Unternehmens mit.