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WÜRZBURG
Der lange Kampf gegen den Hass auf Facebook
Groß war das Medieninteresse, als vor einem Jahr die Klage von Anas Modamani gegen den Internet-Riesen Facebook vor dem Würzburger Landgericht verhandelt wurde. Das Bild zeigt Modamani neben seinem Würzburger Anwalt Chan-jo Jun.
Foto: Theresa Müller | Groß war das Medieninteresse, als vor einem Jahr die Klage von Anas Modamani gegen den Internet-Riesen Facebook vor dem Würzburger Landgericht verhandelt wurde.
Michael Czygan
 |  aktualisiert: 07.04.2020 11:36 Uhr

Da hilft offensichtlich kein Gesetz, da hilft kein Gericht: Die verleumderische Fotomontage, die den syrischen Flüchtling Anas Modamani mit dem Brandanschlag auf einen Berliner Obdachlosen in Verbindung bringt, wird auch heute noch bei Facebook gepostet. „Das ärgert mich“, sagt der 20-Jährige. Dieser Tage jährt sich der Würzburger Facebook-Prozess. Unter großem, auch internationalem Medieninteresse hatte das Landgericht Anfang März 2017 entschieden, dem Netzwerk sei nicht zuzumuten, die Behauptungen über Anas Modamani konsequent zu löschen, auch wenn sie zweifelsfrei Lügen sind. Genau dies hatte der Würzburger Anwalt Chan-jo Jun mit einem Eilantrag auf einstweilige Verfügung erreichen wollen.

Der Fall Modamani schlug Wellen – trotz der Niederlage vor Gericht. Vielleicht auch gerade deshalb. Die Würzburger Entscheidung beeinflusste die Politik. Es bestärkte die Parteien der Großen Koalition, angeführt von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das soziale Netzwerke zwingt, auf ihren Plattformen Verstößen gegen deutsches Recht wirksam zu begegnen. Noch im Sommer beschloss der Bundestag das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Seit Beginn dieses Jahres ist es vollständig in Kraft. Es verpflichtet Facebook, Twitter und Co., strafbare Inhalte wie Beleidigungen und Verleumdungen, wie Volksverhetzung und Gewaltaufrufe, sobald sie davon erfahren, zu entfernen. Während mancher Nutzer festgestellt hat, dass die Hetze und die Zahl der Fakes in den sozialen Medien tatsächlich abgenommen haben, beklagen Kritiker einen Angriff auf die Meinungsfreiheit. Oppositionsparteien wie AfD, Linke und FDP, die Internetwirtschaft und Journalistenorganisationen sprechen lautstark von Zensur und fordern, das Gesetz wieder abzuschaffen.

Wohin Übereifer führen kann

Ein Vorwurf lautet, wegen der Androhung von Millionenstrafen seien die Netzwerke verleitet, im vorauseilenden Gehorsam eher zu viel als zu wenig zu löschen. Genau dieses „Overblocking“ gefährde die freie Debatte. Als markantes Beispiel dafür, wohin Übereifer führen kann, gilt die Entscheidung von Twitter, den Account der „Titanic“ zu sperren. Das Satire-Magazin hatte in parodistischer Absicht rassistische Kommentare verbreitet, vermeintlich abgesendet von der AfD-Politikerin Beatrix von Storch. Nach öffentlichen Protesten war der Account wieder frei.

Wie viele Beiträge die großen Netzwerke tatsächlich löschen und ob sie dies aufgrund des deutschen Gesetzes oder aufgrund ihrer selbst festgelegten „Gemeinschaftsstandards“, tun, ist schwer zu ermitteln. Facebook teilt auf Nachfrage dieser Redaktion mit, dass man das Ziel der Bundesregierung teile, Hassreden zu bekämpfen. Bei der Entfernung illegaler Inhalte habe man bereits Fortschritte erzielt. Das NetzDG sei eine „grundsätzliche Neuerung, die weltweit einzigartig ist und für alle Beteiligten in seiner Komplexität eine Herausforderung darstellt“.

Man arbeite „hart“ daran, den Regelungen zu entsprechen, die Mitarbeiter würden entsprechend geschult. Aktuelle Zahlen nennt der Facebook-Sprecher nicht, er verweist aber auf eine Stellungnahme von Dezember, in der es heißt: „Im Sommer 2017 haben wir durchschnittlich 3500 Posts pro Woche gelöscht, die in Deutschland als Hassrede gemeldet wurden. Dies bedeutet, dass wir in Deutschland monatlich ungefähr 15 000 Posts wegen Hassrede entfernt haben.“ Des Weiteren ist von 1200 Mitarbeitern die Rede, die allein Deutschland im Auftrag von Facebook Inhalte überprüfen. Zahlen, die offensichtlich belegen sollen, dass das Unternehmen auch ohne Gesetz genügend gegen Hetze tut.

Anwalt Jun will die Demokratie verteidigen

Einer, der sich immer wieder an Facebook reibt, ist Anwalt Jun. Der 43-Jährige ist spätestens seit dem Modamani-Prozess auch deutschlandweit bekannt. Für ihn ist es keine Frage, dass nicht nur die Verfasser von Hass-Posts und Fake News belangt werden müssen, damit im Internet kein rechtsfreier Raum entsteht. Auch die Betreiber seien verantwortlich, dass auf ihren Plattformen die Gesetze eingehalten werden. Dass dafür die bestehenden Regelungen nicht ausreichen, habe das Verfahren vor dem Landgericht Würzburg bewiesen.

Wenn der Rechtsstaat offensichtlichen Verleumdungen wie im Fall des Syrers nicht begegnen könne, verändere dies den Diskurs in der Gesellschaft – und damit auch die Demokratie. Dies zu verhindern, treibe ihn an – „als Jurist und Staatsbürger“.

Freiheit von Regulierung, sagt Jun, „ist nicht der Garant für die Freiheit der Gesellschaft“. Das NetzwerkDG habe zwar „durchaus Defizite“, aber es bleibe der richtige Ansatz. Den Einwand, der Rechtsstaat delegiere rechtliche Überprüfungen wie die Unterscheidung zwischen erlaubter und strafrechtlich relevanter Meinungsäußerung an private Konzerne, kontert er mit dem Hinweis, dass beispielsweise auch die Einhaltung des Jugendschutzes in der Gastronomie zunächst einmal Sache von Privatunternehmen, in diesem Fall von Wirten oder Discobetreibern, ist. „Erst, wenn das nicht funktioniert, greifen die Behörden ein.“ So stellt er sich das auch beim Umgang mit Hasskommentaren vor.

140 Beschwerden beim Bundesamt

Wenn ein Netzwerk einen als strafbare Hetze oder Verleumdung gemeldeten Post nicht löscht, haben Nutzer die Möglichkeit, auf einem Online-Formular beim Bundesamt für Justiz in Bonn Beschwerde einzureichen. 136 solche Meldungen hat es nach Angaben eines Sprechers bis Ende dieser Woche gegeben, „deutlich weniger als erwartet“. Tendenziell sei die geringe Zahl ein Beleg, dass die Netzwerke die gesetzlichen Regelungen sehr verantwortungsbewusst anwenden, heißt es bei der Behörde. Inhaltlich habe man die Beschwerden aber noch nicht ausgewertet. Eine erste umfassende Evaluierung sei zur Jahresmitte geplant. Bis dahin müssen die Unternehmen dem Amt erste Erfahrungsberichte vorlegen. Bis dahin werde es auch keine Bußgelder geben.

Schwieriger ist es, gegen die Entscheidung eines Netzwerks, einen Post zu löschen, vorzugehen. Deshalb fordern auch NetzDG-Befürworter wie Jun die Möglichkeit für Betroffene, dies zeitnah von einer unabhängigen Instanz, vergleichbar mit der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK), überprüfen zu lassen. Hier lohne es sich, das Gesetz nachzubessern, findet der Anwalt. Aktuell versucht er im Auftrag einer Mandantin in Baden-Württemberg zivilrechtlich durchzusetzen, dass Facebook einen gelöschten Post der Frau wiederherstellen muss.

Details zum Inhalt möchte die Klägerin während des schwebenden Verfahrens nicht öffentlich nennen. Spannend ist in diesem Zusammenhang die Frage, ob man durch die bloße Mitgliedschaft bei Facebook und Co. einen Anspruch erwirbt, dass Beiträge, so sie gegen keinerlei Gesetz verstoßen, auch veröffentlicht werden. Oder ob letztlich allein das Netzwerk die Entscheidung hat.

Dorothee Bär lehnt NetzDG ab

Dass der Kampf gegen Hass und Hetze in den sozialen Netzwerken weiter auf der politischen Tagesordnung steht, hatte zuletzt auch Angela Merkel (CDU) in ihrer wöchentlichen Videobotschaft betont. Man wolle das NetzDG „im Hinblick auf die freiwillige Selbstregulierung“ weiterentwickeln, sagt die Bundeskanzlerin. Und so steht es auch im Koalitionsvertrag. Dort bekennen sich Union und SPD zu der Regelung. CSU-Netzpolitikerin Dorothee Bär bleibt hingegen skeptisch. Die Staatssekretärin hält das NetzDG nach wie vor für „falsch“ und würde es am liebsten abschaffen.

Erfahrungen wie die voreilige Sperrung des „Titanic“-Accounts zeigten, dass die Regelung nicht funktioniere und das hohe Gut der Meinungsfreiheit gefährde. Die komplexe juristische Bewertung, ob ein Facebook-Post gegen Gesetze verstößt, dürfe der Rechtsstaat nicht aus der Hand geben. Allerdings sieht auch Bär, dass die Justiz vor allem eine schnelle Überprüfung kaum leisten kann. Eine „Ideallösung“ gebe es nicht. Die CSU-Politikerin setzt daher eher auf die Selbstregulierung des Netzes durch die User-Gemeinde.

Anas Modamani zumindest hat die öffentliche Debatte geholfen. Der 20-Jährige belegt aktuell den Studienkolleg der Technischen Universität Berlin, um sich auf ein Informatik-Studium vorzubereiten. Am Wochenende arbeitet er beim Catering in einer Sporthalle. Immer wieder werde er auf den Facebook-Prozess angesprochen. Das Echo sei positiv, die Leute wüssten, dass er nicht der Verbrecher sei, als der er von rechten Hetzern verleumdet wurde. Und sie honorierten auch, dass er sich gewehrt habe.

Modamani denkt über weiteren Prozess nach

Dennoch wurme ihn, sagt der Syrer, dass es bis heute nicht gelungen ist, die üble Fotomontage komplett aus dem Netz zu verbannen. Zwar greife Facebook bei Aufrufen zu Gewalt oder bei Holocaust-Leugnung mittlerweile „erkennbar stärker“ ein als früher, sagt Chan-jo Jun. Die Löschung des Modamani-Posts habe das Unternehmen indes einmal mehr verweigert. Warum, dazu gebe es keine Begründung. Nun überlegen Modamani und sein Anwalt, vielleicht doch noch einmal vor Gericht zu klagen, um Facebook zu zwingen, ein Hochladen der Fotomontage dauerhaft zu unterbinden. Das Würzburger Landgericht hat vor einem Jahr lediglich über einen Eilantrag entschieden. Jun: „Ein Verfahren in der Hauptsache ist noch möglich.“

 
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  • semistar
    In Prozessen geht es nicht nur darum, dass der Kläger zufrieden ist, auch die andere Seite muss berücksichtigt werden. Meinungsfreiheit darf nicht nur die Meinungsfreiheit von Journalisten sein.
    Es ist zwar richtig, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sein sollte, das ganze digitale Getue ist eben halt auch ein windiges Geschäft bei dem es am Ende nur um Geld, Geld und nochmals Geld geht. Und mit den Smartphones ist es das Gleiche. Deshalb ist auch das Handy-Verbot an Schulen richtig!
    Und weil die gesamte digitale Welt eben keine seriöse Ebene ist, sondern nur Profitgier, sollte man sie auch nicht so wichtig nehmen. Facebook, Twitter und Co. sind halt nur was für kleine Spinner und Geschäftsleute, die mit ehrlichen Berufen kein Geld verdienen wollen oder können.
    Das gilt übrigens auch für Modamanis Anwalt, der hier Profit gewittert hat. Dem Kläger selbst war das am Ende sowas von egal, dass er nicht mal zum entscheidendnen Prozeß persönlich erschienen ist - noch Fragen?
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