Es geht um heftige Schläge auf den Hinterkopf, Tritte und einen brutalen Griff ins Auge, mit denen ein damals 23-Jähriger einen Polizisten attackiert haben soll – und um den mutmaßlichen Versuch, den Beamten mit seiner eigenen Dienstwaffe zu erschießen. „Ich habe gedacht, der Polizist wäre tot, weil er sich nicht mehr bewegt hat“, erklärte eine Anwohnerin den Tränen nahe im Zeugenstand. Sie habe die Tat teilweise aus dem Fenster ihrer Wohnung mitansehen können. Die Ochsenfurterin ist nicht die einzige Zeugin, die an den ersten beiden Prozesstagen in dem Verfahren gegen den jungen Mann von brutalen Misshandlungen berichtete. Auch weitere Anwohner sowie Kollegen des Opfers sagten im Prozess aus.
Der Angeklagte, ein junger Mann aus Rodgau im Landkreis Offenbach, muss sich aktuell wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht Würzburg verantworten. Er soll sich vor fünf Monaten bei einer Polizeikontrolle in Ochsenfurt widersetzt und im Zuge seiner Flucht durch die Altstadt einen Beamten heftig verprügelt haben – auch als der schon bewusstlos war. Mit einem Schuss ins Bein hatte der Polizist, der die Verfolgung schwer verletzt wieder aufgenommen hatte, den Flüchtigen schließlich gestoppt.
Polizist spricht von Todesangst
Im Gerichtssaal gibt sich der Angeklagte seit Prozessbeginn schweigsam und will sich an die Auseinandersetzung mit dem damals 42-jährigen Polizisten nicht so recht erinnern. Auf viele Fragen des Vorsitzenden Richters Thomas Schuster reagierte er mit einem Schulterzucken. "Ich war wie in einer anderen Welt, wie betrunken", sagte der gelernte Gärtner. Als Grund dafür gab er eine Kopfverletzung an, die er sich bei der Flucht vor der Polizei zugezogen habe. Abgesehen von zwei Schlägen gegen den Kopf des Beamten habe er keinerlei Erinnerung an die Prügelei.
Die soll sich in einem Hinterhof in der Ochsenfurter Altstadt ereignet haben, nachdem der heute 43-jährige Polizist den flüchtigen Mann dort eingeholt hatte. Der Beamte berichtete im Zeugenstand von einem heftigen Kampf um seine Dienstwaffe. "Ich hatte Todesangst", erinnerte sich der Polizist. "Ich habe geglaubt, ich sterbe jetzt durch meine eigene Waffe." Zwar sei es ihm im Verlauf der Rangelei gelungen, das Magazin zu lösen. Der damals 23-Jährige habe dennoch, in der Annahme, die Pistole sei geladen, versucht, auf sein Opfer zu schießen.
Außerdem habe er den am Boden liegenden Beamten geschlagen und getreten, was mehrere Anwohnerinnen und Anwohner nach eigenen Aussagen beobachtet haben. Als "brutal" und "erschreckend" bezeichneten Zeuginnen die Prügelei. "Er hat gegen seinen Kopf getreten, wie gegen einen Fußball", schilderte eine Frau. Auch laute Hilferufe seien zu hören gewesen.
Gerichtsmediziner: Verletzungen hätten lebensbedrohlich sein können
Der Beamte berichtete unter anderem von einer Gehirnerschütterung, Schürfwunden, neun Prellmarken am Kopf und einer posttraumatischen Belastungsstörung. Insgesamt sei er sieben Wochen dienstunfähig gewesen. Es seien Verletzungen entstanden, die für das Opfer zumindest lebensgefährlich hätten sein können, so der Arzt der Gerichtsmedizin, Dr. Benjamin Stock, im Prozess.
Wenn es um ein mögliches Motiv des Angeklagten geht, bleibt der bisher vage. Er habe Angst bekommen während der Kontrolle und sei deshalb geflohen, ist die einzige Aussage des 24-Jährigen zu seinen Beweggründen. Der Mann, der am Tag der Tat mit seiner Freundin und deren Bruder von Rodgau nach Ochsenfurt gefahren war, ist offenbar schon auf der Autobahn vor der Polizei geflohen. Diese war wegen eines gestohlenen Kennzeichens auf den Wagen aufmerksam geworden.
Für ihn deute vieles darauf hin, dass der Angeklagte durch die Flucht und die Gewalt gegen seinen Mandanten habe verhindern wollen, wegen Kennzeichendiebstahls belangt zu werden, erklärte Hanjo Schrepfer als Vertreter der Nebenklage. "Das könnte aus meiner Sicht eine Tatmotivation aus niedrigen Beweggründen sein", sagte Schrepfer. Das könne wiederum für einen versuchten Mord sprechen. Welches Urteil er fordern werde, stehe für ihn allerdings noch nicht fest.
Plädoyers und Urteil werden am Donnerstag erwartet.
Oder was würden Sie denn mit den unverpixelten Fotos des Angeklagten anfangen ?
Außerdem stelle ich sehr oft fest, daß in der Presse über Verbrechen berichtet und nach den -gepixelten- Tätern gefahndet wird.
Erfolglos, vermute ich, wenn dessen Gesicht unkenntlich gemacht wurde.
Und Ihre angeführten Persönlichkeitsrechte gelten also im Umkehrschluß für die Personen, die mit totaler Erkennbarkeit in unserer regionalen MP abgebildet waren O H N E beweisbare strafbare Handlungen begangen zu haben, dementsprechend nicht?
Altes Thema, welches Sie mir auch gar nicht mehr begründen müssen, was Sie ja schon reichlich in den Fällen La Rosa etc getan haben.
Aber, geehrte Redakteure, jeder Betrachter macht sich doch seinen Reim auf diese Bilder und verstärkt den Unmut einiger Ihrer Leser!!