Würzburg
Hostel-Mord von Würzburg kommt vor Gericht: Muss der mutmaßliche Täter dauerhaft in eine Psychiatrie?
Die Staatsanwaltschaft hat in dem Fall von heimtückischer Tötung mit einer Antragsschrift statt einer Anklage Weichen gestellt: Muss der Beschuldigte dauerhaft in eine forensische Einrichtung?

Warum wurde ein 42-jähriger Gast eines Würzburger Hostels Opfer einer tödlichen Messerattacke? Das könnte auch weiter ein Rätsel bleiben - auch wenn der mutmaßliche Täter bald vor dem Landgericht Würzburg steht. Die Staatsanwaltschaft hat jetzt nicht Anklage erhoben, sondern eine Antragsschrift für ein Sicherungsverfahren auf den Weg gebracht. Der 54-jährige Beschuldigte soll also nicht in ein Gefängnis, sondern wegen einer vermuteten psychischen Erkrankung in einer Forensik untergebracht werden.
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