
Warum wurde ein 42-jähriger Gast eines Würzburger Hostels Opfer einer tödlichen Messerattacke? Das könnte auch weiter ein Rätsel bleiben - auch wenn der mutmaßliche Täter bald vor dem Landgericht Würzburg steht. Die Staatsanwaltschaft hat jetzt nicht Anklage erhoben, sondern eine Antragsschrift für ein Sicherungsverfahren auf den Weg gebracht. Der 54-jährige Beschuldigte soll also nicht in ein Gefängnis, sondern wegen einer vermuteten psychischen Erkrankung in einer Forensik untergebracht werden.
Heimtückisch einen Menschen getötet
Das bestätigt auf Anfrage Tobias Kostuch, der Sprecher der Staatsanwaltschaft: Die Antragsschrift gehe davon aus, "dass der Mann im Zustand der Schuldunfähigkeit heimtückisch einen Menschen getötet hat", erklärte der Oberstaatsanwalt. Er soll unerwartet von hinten mit einem Messer auf sein Opfer eingestochen haben.
Ende Oktober 2024 hatte der 54-jährige Slowake einen anderen Gast im Hostel "Babelfish" in der Nähe des Würzburger Hauptbahnhofes mit einem Küchenmesser attackiert. Die Bluttat ereignete sich in einem dortigen Gemeinschaftsraum. Die Tatwaffe gehörte zum Inventar der Unterkunft.
Der 42-Jährige starb noch am Tatort, seine Leiche wurde obduziert. Zunächst wurde gegen den Messerstecher Haftbefehl erlassen, der dann aber schnell durch einen vorläufigen Unterbringungsbefehl ersetzt wurde, als sich Hinweise auf eine psychiatrische Ursache verdichteten. Der mutmaßliche Täter ist seitdem in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht.
Verdächtiger bereits der Polizei bekannt
Der Polizei war der Mann schon vor dem Messerangriff bekannt, allerdings nur wegen einiger Diebstahlsdelikte. Bisher ist unklar, warum der gebürtige Slowake überhaupt in dem Hostel übernachtet hat. Denn er hatte nach Polizeiangaben einen Wohnsitz in Würzburg.
Nach Informationen der Redaktion hatte das Opfer gerade an seinem Laptop gesessen, als ihn der 54-Jährige "wie aus dem Nichts" angegriffen habe. Den Ermittlungsbehörden zufolge konnte die Polizei den mutmaßlichen Täter kurz nach dem Vorfall "im unmittelbaren Umfeld des Hostels widerstandslos" festnehmen.
Schweigt der Beschuldigte auch vor Gericht?
Zunächst habe der Festgenommene von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht, hatte sein Verteidiger Norman Jacob junior erklärt. Ob er inzwischen einen Erklärungsversuch für seinen Angriff geliefert hat, muss sich nun vor dem Landgericht zeigen.
Die Richter entscheiden dann, ob er dauerhaft in einem Krankenhaus untergebracht werden muss, um weitere Taten zu unterbinden. Ein Termin für die Entscheidung steht noch nicht fest.