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Würzburg/Gemünden
Prozess um getötetes Baby in Gemünden: Landgericht Würzburg verschiebt Verhandlungstag am Freitag
Der Bundesgerichtshof bat um Überprüfung des Urteils gegen einen 25-Jährigen: War es Totschlag oder doch sogar Mord?
Der Angeklagte im so genannten Babymord-Prozess von Gemünden Prozess (links) muss noch länger auf eine Entscheidung warten. Der Prozesstag am Freitag wurde überraschend abgesagt.
Foto: Manfred Schweidler | Der Angeklagte im so genannten Babymord-Prozess von Gemünden Prozess (links) muss noch länger auf eine Entscheidung warten. Der Prozesstag am Freitag wurde überraschend abgesagt.
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 16.10.2022 02:30 Uhr

Das Landgericht Würzburg wird am Freitag nicht entscheiden, ob das Töten eines Babys in Gemünden  (Lkr. Main-Spessart) im Jahr 2019 Mord war. Weil einer der Prozessbeteiligten erkrankt ist, fällt der geplante Verhandlungstermin am Freitag aus. Das bestätigte der Vizepräsident des Landgerichts Würzburg, Boris Raufeisen, auf Anfrage der Redaktion.

Das Landgericht hatte den 25-Jährigen Lebensgefährten der Mutter im Februar 2021 nach einem langen Prozess zu elf Jahren Freiheitsstrafe wegen Totschlags verurteilt. Der Mann soll das acht Monate alte Baby kurz vor Weihnachten 2019 misshandelt und erstickt haben.

Mord oder Totschlag?

Die Tat hatte er bestritten. Nach dem Urteil waren sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung in Revision gegangen.

Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil noch einmal zum Prüfen nach Würzburg zurückgeschickt, zur Klärung der Frage: Trieben den drogensüchtigen 25-Jährigen sogenannte niedrige Beweggründe zu der Tat? Erstickte er das Baby nicht in wilder Wut über die Störung, sondern aus einem gezielten Entschluss zum Töten? Dann würde ihm sogar eine lebenslange Haftstrafe für Mord drohen. Das wird derzeit geprüft. Der Prozess soll nun am 20. Oktober fortgesetzt werden.

 
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    Letztendlich ist es egal ob es "Mord oder Totschlag" ist. Jemanden der getötet wurde, wird durch die Unterscheidung auch nicht mehr lebendig. Lebendig ist nur der Täter.
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  • ra.kellermann@gmx.de
    ja aber in einem Strafprozess geht es (nur) um die juristisch korrekte Ahndung der Tat...
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