Zum 16. Jahrestag des spurlosen Verschwindens der kleinen Maddie McCann erinnert ihre Familie öffentlich an das Schicksal der vermissten Dreijährigen. Indessen macht der Tatverdächtige aus Würzburg auf eigene Weise auf sich aufmerksam: Kurz nach dem Scheitern eines bevorstehenden Prozesses wegen fünf anderen Sexualdelikten ist der vielfache Straftäter Christian B. im Gefängnis in Oldenburg in eine Art Hungerstreik getreten.
Der Würzburger Verdächtige: Ein Mann mit mehr als einem Dutzend Einträgen im Strafregister
Der Würzburger, den Ermittler in dem weltweit bekannten Fall für den Mörder Maddies halten, will Medienberichten zufolge damit gegen seine Haftbedingungen protestieren. B. sitzt seit 2019 eine siebenjährige Haftstrafe ab, für die Vergewaltigung einer 72-jährigen Touristin in Portugal, wo im Mai 2007 auch Maddie aus einer Ferienanlage verschwand.
Nach Informationen der Redaktion hat der in Bergtheim (Lkr. Würzburg) aufgewachsene B. ein Strafregister mit 17 Einträgen. Als Jugendlicher saß er 1995 erstmals im Amtsgericht Würzburg auf der Anklagebank, nachdem er auf einem Spielplatz Kinder sexuell missbraucht hatte – ein Delikt, dessen er jetzt (neben drei Vergewaltigungen) wieder angeklagt wurde.
Helfen Informationen aus Schweinfurt im Fall Maddie weiter?
Ein bevorstehender Prozess wurde vor kurzem gestoppt – nicht, weil die Anklage zu dünn gewesen wäre. Aber Braunschweig war der falsche Gerichtsort. Nun wird geprüft, ob das Landgericht Magdeburg, nahe seinem letzten Wohnsitz, in diesem und im Fall Maddie künftig zuständig ist.
Eine Ex-Freundin von B. aus Schweinfurt, die zur Zeit von Maddies Verschwinden mit ihm in Portugal lebte, wurde vom Bundeskriminalamt zum Fall vernommen. Auf Anfrage dieser Redaktion wollte sie sich nicht äußern.
Unterdessen bezeichnet Verteidiger Philipp Marquort die Unterbringung von B. in der JVA Oldenburg als "menschenunwürdig": Sein Mandant soll nur zweimal im Monat für jeweils 20 Minuten mit Sozialarbeitern der JVA reden dürfen. Außer den Telefonaten mit seinen Anwälten seien B. keine sozialen Kontakte erlaubt, so Marquort.
Ein Hungerstreik oder doch nicht?
Zunächst bezeichnete der Anwalt die Aktion von B. als Hungerstreik, was er inzwischen aber relativierte. Der rechtskräftig verurteilte B. nehme lediglich das Essen der JVA nicht mehr an und beziehe Essen über den Einkauf. Er sei in der Sicherheitsstation untergebracht und habe eine Stunde alleine Hofgang. Alle Anträge auf Teilnahme an Veranstaltungen im Gefängnis würden abgelehnt.
Indessen erinnerte Maddies Familie in einem weltweit beachteten Facebook-Eintrag an das Schicksal des Kindes. "Wir erwarten einen Durchbruch", heißt es auf der Seite, der weltweit 500.000 Menschen folgen. Maddies jüngere Schwester schlief in der Nacht des Verschwindens im selben Zimmer. Sie trat jetzt an ihrem 18. Geburtstag erstmals an die Öffentlichkeit und entzündete bei einem Gedenkgottesdienst eine Kerze für Maddie und alle vermissten Kinder.