
Warum hat sich die Fraktion der Freien Wähler/FWG im Würzburger Stadtrat nicht einem interfraktionellen Dringlichkeitsantrag zu den Privatgeschäften von Finanzreferent Robert Scheller angeschlossen? Josef Hofmann, Vorsitzender der dreiköpfigen FWG-Fraktion, nennt in einer Presseerklärung zwei Gründe.
Wie berichtet wollen Grüne, SPD, Linke, ÖDP und FDP/Bürgerforum von einem neutralen Gutachter untersuchen lassen, ob die in den Medien veröffentlichten privaten Geschäfte von Stadtkämmerer Robert Scheller mit seinen dienstlichen Aufgabenfeldern in Einklang stehen. Der entsprechende Dringlichkeitsantrag soll im nächsten Stadtrat behandelt werden.
Zu den kritischen Punkten dabei gehört, dass Scheller für seine Aktivität bei der privaten DGS Gesellschaft keine Genehmigung hatte, Nebentätigkeiten von Beamten aber grundsätzlich genehmigt werden müssen. Ein weitere Frage ist, ob die private Tätigkeit gegen beamtenrechtliche oder Compliance-Richtlinien verstoßen hat.
Regierung sieht bisher keine Veranlassung für Überprüfung
Josef Hofmann hält einen externen Gutachter für "unpassend". Stattdessen solle die Regierung von Unterfranken als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde die Angelegenheit überprüfen.
Auf Anfrage der Redaktion teilt die Regierung mit, dass sie bislang keine Veranlassung für eine kommunalaufsichtliche Überprüfung dieser Fragen gesehen hat. "Die Dienstaufsicht über die Beschäftigten einer Kommune obliegt grundsätzlich den Kommunen selbst. Die Dienstaufsicht über den Kämmerer der Stadt Würzburg obliegt insoweit dem Oberbürgermeister. Der Würzburger Oberbürgermeister hat sich zum Fall in einem längeren Interview öffentlich bereits geäußert", erklärt der Pressesprecher der Regierung Johannes Hardenacke. Bislang sei die Regierung auch nicht gefragt worden.
Der zweite Grund, warum die FWG beim interfraktionellen Antrag nicht mitgeht, liegt laut Hofmann, "in den gewählten Formulierungen". Diese könnten als "Vorverurteilung" gesehen werden, "was wir weder mittragen können noch wollen, da wir Herrn Scheller bisher immer als kompetenten und korrekten Referenten kennen und schätzen gelernt haben".
Die fünf Fraktionen sahen aufgrund der Berichterstattung dieser Redaktion den "starken Verdacht begründet, dass solche Geschäfte für einen Beamten in dieser Stellung nicht mit bestehendem Recht und/oder allgemein anerkannten Compliance-Richtlinien vereinbar sein könnten".
von fünf Fraktionen bewusst nicht angeschlossen.
Zum einen sehen wir in den gewählten Formulierungen sehr wohl die Gefahr einer Vorverurteilung, was wir weder mittragen können, noch wollen, da wir Herrn Scheller bisher immer als kompetenten und korrekten Referenten kennen und schätzen gelernt haben.
Andererseits halten wir den Ruf nach einem Gutachter für der Sache unpassend
Wenn der Stadtrat in seiner Gesamtheit eine rechtliche Überprüfung der Angelegenheit - damit auch eine Überprüfung der Auffassung des Oberbürgermeisters - für erforderlich hält, werden wir anregen, damit die zuständige Rechtsaufsicht zu beauftragen.
Das ist die Regierung von Unterfranken.
Damit stellt sich die Frage nach einem externen Gutachter nicht.
Die Freien Wähler - FWG beteiligen sich weder an Vorverurteilungen noch am Verharmlosungen.
Ich weiß nichts von den juristischen Hintergründen, kann mir aber vorstellen, dass ein gewählter Berufspolitiker anders behandelt werden muss wie ein vom Stadtrat gewählter Referent oder ein Wahlbeamter oder ein Angestellter im öffentlichen Dienst unabhängig seiner Stellung.
Von MdL und MdB wissen wir, dass sie ihre Nebeneinkünfte offen legen müssen. Muss das auch ein Mann in einer Position wie Scheller? Das zu klären ist einzig Sache der Rechtsbehörde, aber nicht Angelegenheit von Parteien, Fraktionen oder öffentlicher Presse. Und solange gilt auch für ihn das Unschuldsprinzip. Die Presse bewegt sich immer auf dem scharfen Grat zwischen Information und Vorverurteilung und sei es nur durch dicke Schlagzeilen.