Aktivisten der Gruppe "Letzte Generation" kleben sich auf die Straße, um gegen die Klimapolitik zu demonstrieren. Bayern geht besonders hart gegen Blockierer vor und hat 13 von ihnen für 30 Tage in Präventivhaft genommen. Ist dieser lange Polizeigewahrsam rechtlich gedeckt oder gehen die Behörden hier zu weit? Das beantwortet der Würzburger Staatsrechtler und Grundgesetz-Experten Prof. em. Horst Dreier (68) im Interview. Die SPD hatte ihn 2008 für das Bundesverfassungsgericht vorgeschlagen.
Prof. Horst Dreier: Dieser Polizeigewahrsam ist grundsätzlich problematisch, weil er noch vor einer konkreten oder unmittelbaren Gefahr greift. Er ist im Polizeiaufgabengesetz vorgesehen bei Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten von "erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit" – da fragt man sich schon, ob hier eine derart lange Präventivhaft gerechtfertigt ist.
Dreier: Natürlich. Aber man denkt dabei doch an andere Fälle. Etwa an einen Ehemann, der sich nicht an sein Kontaktverbot hält und die eigene Familie massiv bedrängt. Hier kann eine Präventivhaft zum Schutz der Familie angebracht sein.
Dreier: Da bin ich sehr skeptisch. Bayern ist vor allem bei der Dauer des Gewahrsams die große Ausnahme. In Berlin sind es maximal 48 Stunden. Aber 30 Tage mit der Möglichkeit, um weitere 30 Tage zu verlängern? Da scheint mir die Verhältnismäßigkeit doch sehr fraglich.
Dreier: Es ging damals um den terroristischen Gefährder außerhalb der klassischen polizeilichen Gefahr. Und wenn Terroristen einen Bombenanschlag planen, mag die Präventivhaft ja gerechtfertigt und verhältnismäßig sein. Aber bei Klima-Aktivisten haben wir doch höchstens zu befürchten, dass es einen Stau gibt. Das ist doch in der Dimension eine ganz andere Hausnummer.
Dreier: Wenn Aktivisten eine solche Tat begehen – wofür werden sie dann gegebenenfalls verurteilt? Sachbeschädigung? Oder – hochgradig umstritten – Nötigung? Wenn man dafür hinterher mit einer Geldbuße bestraft wird: Wie rechtfertigt man dann 30 Tage Freiheitsentzug im Vorfeld? Da stimmt die Relation nicht.
Dreier: Ja, es braucht dafür immer und unverzüglich eine richterliche Entscheidung. So steht es im Polizeiaufgabengesetz. Nur sind diese sogenannten Richtervorbehalte für die Politik ein willkommenes Argument, die Maßnahmen automatisch in Ordnung zu finden – schließlich entscheidet ja ein Richter. Der tut es aber nur nach gesetzlichen Vorgaben, die wiederum von der Politik geschaffen werden.
Dreier: Wenn hier Richter entscheiden, dann nicht in ihrer klassischen Rolle als unbeteiligte Dritte zwischen Kläger und Beklagtem. Stattdessen sind sie eingebunden in ein exekutives Verfahren. Ihr Handeln folgt der Verwaltungslogik, nicht der Logik der Judikative. Der Richter hat ja überdies keine Möglichkeit, selbständig zu ermitteln. Er kann eigentlich nur prüfen, ob formal alles in Ordnung ist.
Dreier: Ja. Sie könnten beim Ausgangsgericht, also regelmäßig beim Amtsgericht, die Aufhebung der Anordnung beantragen. Sollte das Gericht bei seiner Entscheidung bleiben, könnten sie Beschwerde beim Landgericht einlegen. Danach ginge es dann gegebenenfalls weiter zum Bayerischen Obersten Landesgericht. So steht es im Bayerischen Polizeiaufgabengesetz.
Dreier: Das mag sein. Sie stellen sich als Märtyrer dar und erhöhen so die öffentliche Aufmerksamkeit.
Dreier: Bayern hat hier mit seiner Strenge eine Sonderrolle eingenommen. Ich schließe nicht aus, dass Gerichte diese Praxis verurteilen.
Dreier: Das hängt dann von einem Urteil ab, es müsste keine Entweder-Oder-Entscheidung sein. Denkbar wäre zum Beispiel, dass man die Norm des Polizeigewahrsams prinzipiell für verfassungsmäßig erklärt, aber für die Anwendung im Einzelfall höhere Anforderungen stellt. Die Gefährderhaft ist ja schon bei Verabschiedung des Gesetzes sehr kritisch diskutiert worden.
Dreier: Ja, das halte ich nicht für ausgeschlossen. Eben weil schon damals die Bedenken aus der Wissenschaft relativ groß waren.
Dreier: Wer von einer "Klima-RAF" spricht, weiß offenbar nicht, was die RAF-Leute damals gemacht haben. Sie haben Menschen entführt und umgebracht, haben Banken und Botschaften überfallen. Davon sind die Klima-Aktivisten doch weit entfernt. Ich heiße deren Aktionen beileibe nicht gut. Aber diese Demonstranten als "Klima-RAF" zu bezeichnen – da werden Gefährdungen herbeiphantasiert, die nicht real sind. Da fehlt mir jedes Verständnis.
Auf der einen Seite reiten die deutschen Freiheitskämpfer wegen jeder noch so kleinen Corona-Maßnahme wie einer Maskenpflicht in Öffis oder Pflegeeinrichtungen in voller Rüstung gegen die Regierung an …
Denn das geht ja gar nicht – der Staat darf ja keinesfalls in die Grundrechte eingreifen … das wäre ja eines Rechtstaats unwürdig …
Und auf der anderen Seite hat man überhaupt keine Probleme damit, Demonstranten für 30 Tage in Präventiv(!)haft nehmen zu lassen … denn das erscheint vielen als vollkommen angemessen für die noch nicht einmal begangene, sondern nur drohende Schändung des dem Deutschen heiligste Instanz – dem Asphalt, dem beinahe religiös verehrten Symbol der Anhängerschaft des Ordens der freifahrenden Bürger …
Manchmal frage ich mich ja schon … also wirklich … liegts an der Luft … ist was im Wasser … oder was ist hier los?
Diese neue Selbstverständlichkeit der radikalen Ansichten ist beängstigend!
Warum ist die Polizei in Berlin nicht eingeschritten,..... genau in dem Augenblick in dem der Absperrzaun durchschnitten wurde ?
FRAGEN
BER-Besetzung ist doch nur eine willkommene Gelegenheit, dem politischen Gegner eins überzubraten. Kommen ja bald die bayrischen Landtagswahlen! Da muss man natürlich auf das vermeintliche Chaos in Berlin hinweisen. Berlin besteht nicht nur aus Chaos, das wissen Erbsenzähler aber nicht. Berlin ist Weltstadt, München nur das propere Millionendorf.
Bleibt noch der Hass ("xyz kleben lassen oder wegreißen, dass Hände verletzt werden" u. ä.) einschlägiger Kommentatoren, den es einzuordnen gilt. Ist viel gefährlicher als Klimaprotestierer. Da wäre vorbeugenden Gewahrsam genau richtig. Und weil immer wieder vor der Entwicklung zur RAF gewarnt wurde: Nicht mal die RAF hat aus purem Hass angefangen.
Die Klimaproteste stören mich nicht, aber das Aussitzen der Politik und die Wut, die in den Medien entsteht.
Journalisten haben eine Ausbildung die ihnen eine passende Wortwahl ermöglicht.
Hier braucht es saftige Geldbußen und wer nicht zahlen kann geht eben ersatzweise in den Knast. Is beim Schwarzfahren auch nicht anders. Außerdem sollten die Arbeitnehmer, die im Stau stehen, für den entgangenen Arbeitslohn Schadensersatz fordern können. Dann wäre schnell Schluss mit diesem Blödsinn!
Damit ist für mich klar, dass hinter all diesen kleinkarierten Kommentaren eine politische Absicht steckt.
Ja, Schwarzfahren ist in Deutschland eine Straftat, das Rasen mit mutwilliger Gefährdung von Menschenleben war bis vor kurzem noch eine Ordnungswidrigkeit.
Da sieht man wie in Deutschland das Auto als Götzenbild verehrt wird.
Dobrindt redet hier absoluten Unsinn.
Aber das sind wir ja schon länger gewohnt.
Wo erkennen Sie denn die Tendenz unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat in Frage zu stellen?
DAS NÄCHSTE MAl sperrt die CSU harmlose Bürger ein.
SPD Mitglied Dreier versucht als ehemaliger Prof Neutralität zu erwecken, tut er aber nicht! In dem er äußert, daß die "Richter nach gesetzlichen Vorgaben, die wiederum von Politikern geschaffen werden"den Anschein erweckt, daß dies zweifelhaft wäre, stellt er sich meiner Meinung neben unser Demokratieverständnis!! Das i s t Aufgabe der Politik, Gesetzesvorlagen zu erstellen und darüber abzustimmen!
Und nochmal zur RAF: Auch diese begann klein mit Schmierereien und Störungen um nach und nach massiver zu werden bis hin zu planmäßigen Exekutionen von Unschuldigen.
Und denken Sie mal darüber nach, welche gesetzlichen Übertritte in BY n i c h t passieren/zugelassen werden, die in SPD regierten Ländern Gang und Gäbe sind! Vielen Dank