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Präventivhaft für Klima-Aktivisten: Warum der Würzburger Staatsrechtler Horst Dreier das für überzogen hält
Kein Bundesland geht so streng gegen Straßenblockierer vor wie Bayern. Verfassungsjurist Horst Dreier, emeritierter Professor der Uni Würzburg, hat rechtliche Bedenken.
Prof. Horst Dreier hatte 25 Jahre lang den Lehrstuhl für Rechtsphilosophie, Staats- und Verwaltungsrecht an der Uni Würzburg inne. Im September 2020 wurde er emeritiert.
Foto: Annabelle Meier | Prof. Horst Dreier hatte 25 Jahre lang den Lehrstuhl für Rechtsphilosophie, Staats- und Verwaltungsrecht an der Uni Würzburg inne. Im September 2020 wurde er emeritiert.
Andreas Jungbauer
 |  aktualisiert: 15.07.2024 10:21 Uhr

Aktivisten der Gruppe "Letzte Generation" kleben sich auf die Straße, um gegen die Klimapolitik zu demonstrieren. Bayern geht besonders hart gegen Blockierer vor und hat 13 von ihnen für 30 Tage in Präventivhaft genommen. Ist dieser lange Polizeigewahrsam rechtlich gedeckt oder gehen die Behörden hier zu weit? Das beantwortet der Würzburger Staatsrechtler und Grundgesetz-Experten Prof. em. Horst Dreier (68) im Interview. Die SPD hatte ihn 2008 für das Bundesverfassungsgericht vorgeschlagen.

Frage: In Bayern können Menschen unter bestimmten Bedingungen bis zu zwei Monate in Präventivhaft genommen werden. Was halten Sie davon?

Prof. Horst Dreier: Dieser Polizeigewahrsam ist grundsätzlich problematisch, weil er noch vor einer konkreten oder unmittelbaren Gefahr greift. Er ist im Polizeiaufgabengesetz vorgesehen bei Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten von "erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit" – da fragt man sich schon, ob hier eine derart lange Präventivhaft gerechtfertigt ist.

Aber grundsätzlich ist sie möglich...

Dreier: Natürlich. Aber man denkt dabei doch an andere Fälle. Etwa an einen Ehemann, der sich nicht an sein Kontaktverbot hält und die eigene Familie massiv bedrängt. Hier kann eine Präventivhaft zum Schutz der Familie angebracht sein. 

Und wenn Klima-Aktivisten ankündigen, eine Straße zu blockieren?

Dreier: Da bin ich sehr skeptisch. Bayern ist vor allem bei der Dauer des Gewahrsams die große Ausnahme. In Berlin sind es maximal 48 Stunden. Aber 30 Tage mit der Möglichkeit, um weitere 30 Tage zu verlängern? Da scheint mir die Verhältnismäßigkeit doch sehr fraglich.

Bei der Neufassung des Polizeiaufgabengesetzes vor fünf Jahren argumentierte die CSU mit dem Kampf gegen Terrorismus.

Dreier: Es ging damals um den terroristischen Gefährder außerhalb der klassischen polizeilichen Gefahr. Und wenn Terroristen einen Bombenanschlag planen, mag die Präventivhaft ja gerechtfertigt und verhältnismäßig sein. Aber bei Klima-Aktivisten haben wir doch höchstens zu befürchten, dass es einen Stau gibt. Das ist doch in der Dimension eine ganz andere Hausnummer. 

Also finden Sie Präventivhaft bei solchen Klima-Aktionen grundsätzlich überzogen?

Dreier: Wenn Aktivisten eine solche Tat begehen – wofür werden sie dann gegebenenfalls verurteilt? Sachbeschädigung? Oder – hochgradig umstritten – Nötigung? Wenn man dafür hinterher mit einer Geldbuße bestraft wird: Wie rechtfertigt man dann 30 Tage Freiheitsentzug im Vorfeld? Da stimmt die Relation nicht.

Aber die Polizei kann doch Demonstranten nur mit Gerichtsbeschluss wegsperren... 

Dreier: Ja, es braucht dafür immer und unverzüglich eine richterliche Entscheidung. So steht es im Polizeiaufgabengesetz. Nur sind diese sogenannten Richtervorbehalte für die Politik ein willkommenes Argument, die Maßnahmen automatisch in Ordnung zu finden – schließlich entscheidet ja ein Richter. Der tut es aber nur nach gesetzlichen Vorgaben, die wiederum von der Politik geschaffen werden.  

Trotzdem erstaunlich, dass Richter die 30 Tage Präventivhaft ausschöpfen?

Dreier: Wenn hier Richter entscheiden, dann nicht in ihrer klassischen Rolle als unbeteiligte Dritte zwischen Kläger und Beklagtem. Stattdessen sind sie eingebunden in ein exekutives Verfahren. Ihr Handeln folgt der Verwaltungslogik, nicht der Logik der Judikative. Der Richter hat ja überdies keine Möglichkeit, selbständig zu ermitteln. Er kann eigentlich nur prüfen, ob formal alles in Ordnung ist.

Können Aktivisten in Präventivhaft eigentlich Beschwerde einlegen und damit kurzfristig freikommen?

Dreier: Ja. Sie könnten beim Ausgangsgericht, also regelmäßig beim Amtsgericht, die Aufhebung der Anordnung beantragen. Sollte das Gericht bei seiner Entscheidung bleiben, könnten sie Beschwerde beim Landgericht einlegen. Danach ginge es dann gegebenenfalls weiter zum Bayerischen Obersten Landesgericht. So steht es im Bayerischen Polizeiaufgabengesetz.

Diese Möglichkeit wird offenbar nicht genutzt. Nehmen die Aktivisten ihre Haft bewusst an, um Aufmerksamkeit für ihr Anliegen zu bekommen?

Dreier: Das mag sein. Sie stellen sich als Märtyrer dar und erhöhen so die öffentliche Aufmerksamkeit.

Die bayerische Corona-Ausgangssperre 2020 war teilweise nicht verhältnismäßig. Rechnen Sie damit, dass auch die lange Präventivhaft von einem Verfassungsgericht kassiert wird? 

Dreier: Bayern hat hier mit seiner Strenge eine Sonderrolle eingenommen. Ich schließe nicht aus, dass Gerichte diese Praxis verurteilen.

Hätte das konkrete Folgen für die Zukunft oder bliebe es auch hier beim Achselzucken der Staatsregierung?

Dreier: Das hängt dann von einem Urteil ab, es müsste keine Entweder-Oder-Entscheidung sein. Denkbar wäre zum Beispiel, dass man die Norm des Polizeigewahrsams prinzipiell für verfassungsmäßig erklärt, aber für die Anwendung im Einzelfall höhere Anforderungen stellt. Die Gefährderhaft ist ja schon bei Verabschiedung des Gesetzes sehr kritisch diskutiert worden. 

Könnte es also sein, dass der Freistaat sein Gesetz ändern muss, weil er in der Anwendung überzieht?

Dreier: Ja, das halte ich nicht für ausgeschlossen. Eben weil schon damals die Bedenken aus der Wissenschaft relativ groß waren.

Politiker wie der frühere CSU-Verkehrsminister Alexander Dobrindt bemühen sich, den Klimabogen zum Terrorismus zu schlagen...

Dreier: Wer von einer "Klima-RAF" spricht, weiß offenbar nicht, was die RAF-Leute damals gemacht haben. Sie haben Menschen entführt und umgebracht, haben Banken und Botschaften überfallen. Davon sind die Klima-Aktivisten doch weit entfernt. Ich heiße deren Aktionen beileibe nicht gut. Aber diese Demonstranten als "Klima-RAF" zu bezeichnen – da werden Gefährdungen herbeiphantasiert, die nicht real sind. Da fehlt mir jedes Verständnis.

 
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  • FischersFritz
    Wäre es nicht so absurd, man könnte es drollig finden …

    Auf der einen Seite reiten die deutschen Freiheitskämpfer wegen jeder noch so kleinen Corona-Maßnahme wie einer Maskenpflicht in Öffis oder Pflegeeinrichtungen in voller Rüstung gegen die Regierung an …

    Denn das geht ja gar nicht – der Staat darf ja keinesfalls in die Grundrechte eingreifen … das wäre ja eines Rechtstaats unwürdig …

    Und auf der anderen Seite hat man überhaupt keine Probleme damit, Demonstranten für 30 Tage in Präventiv(!)haft nehmen zu lassen … denn das erscheint vielen als vollkommen angemessen für die noch nicht einmal begangene, sondern nur drohende Schändung des dem Deutschen heiligste Instanz – dem Asphalt, dem beinahe religiös verehrten Symbol der Anhängerschaft des Ordens der freifahrenden Bürger …

    Manchmal frage ich mich ja schon … also wirklich … liegts an der Luft … ist was im Wasser … oder was ist hier los?

    Diese neue Selbstverständlichkeit der radikalen Ansichten ist beängstigend!
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  • bernd_schuhmann@t-online.de
    Fangen wir einmal so an ..... jeder internationale Flughafen ist komplett innerhalb Deutschland,s auch entlang der Start - und Landebahn mit Überwachungssystemen gesichert.
    Warum ist die Polizei in Berlin nicht eingeschritten,..... genau in dem Augenblick in dem der Absperrzaun durchschnitten wurde ?

    FRAGEN
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  • manfred-englert@hotmail.de
    Hallo Bernd, ich bin ja sehr kritisch Berlin gegenüber eingestellt. Hier am BER jedoch ist die Berliner Polizei örtlich nicht zuständig. Der Innenraum des Flughafens fällt in die Zuständigkeit der Bundespolizei, ehemals BGS, außenrum verantwortlich Landespolizei Brandenburg.
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  • bernd_schuhmann@t-online.de
    Danke für die Antwort. Das macht das Geschehene nicht besser, sondern noch schlechter.
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  • bernd_schuhmann@t-online.de
    Warum schreibt die Presse nicht von Anarchisten..... ist Aktivist nicht verharmlosten ?
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  • saufhauerl
    So wie der geraubte Keltenschatz hier niemand interessiert juckt es so manchen Kommentator ebenso wenig, wenn Drohnen Flughäfen stören.
    BER-Besetzung ist doch nur eine willkommene Gelegenheit, dem politischen Gegner eins überzubraten. Kommen ja bald die bayrischen Landtagswahlen! Da muss man natürlich auf das vermeintliche Chaos in Berlin hinweisen. Berlin besteht nicht nur aus Chaos, das wissen Erbsenzähler aber nicht. Berlin ist Weltstadt, München nur das propere Millionendorf.
    Bleibt noch der Hass ("xyz kleben lassen oder wegreißen, dass Hände verletzt werden" u. ä.) einschlägiger Kommentatoren, den es einzuordnen gilt. Ist viel gefährlicher als Klimaprotestierer. Da wäre vorbeugenden Gewahrsam genau richtig. Und weil immer wieder vor der Entwicklung zur RAF gewarnt wurde: Nicht mal die RAF hat aus purem Hass angefangen.
    Die Klimaproteste stören mich nicht, aber das Aussitzen der Politik und die Wut, die in den Medien entsteht.
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  • deweka
    Die Presse verwendet den Begriff Aktivist weil damit die Handlungen der Blockierer besser beschrieben werden als mit dem Begriff Anarchist.

    Journalisten haben eine Ausbildung die ihnen eine passende Wortwahl ermöglicht.
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  • U4564@gmx-ist-cool.de
    Diese Art des Protests ist doch völlig daneben. Die Autofahrer stehen im Stau oder fahren Umwege und stoßen dabei noch mehr CO2 aus. Und die, die mit dem Bus fahren, stehen genauso im Stau. Und das mit den Museen ist doch nix anderes als Sachbeschädigung.
    Hier braucht es saftige Geldbußen und wer nicht zahlen kann geht eben ersatzweise in den Knast. Is beim Schwarzfahren auch nicht anders. Außerdem sollten die Arbeitnehmer, die im Stau stehen, für den entgangenen Arbeitslohn Schadensersatz fordern können. Dann wäre schnell Schluss mit diesem Blödsinn!
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  • saufhauerl
    Dass der Keltenschatz aus Bayern geraubt wurde ist egal - gibt's hier überhaupt eine Meldung dazu?

    Damit ist für mich klar, dass hinter all diesen kleinkarierten Kommentaren eine politische Absicht steckt.
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  • Lebenhan1965
    @ Mainmainsch

    Ja, Schwarzfahren ist in Deutschland eine Straftat, das Rasen mit mutwilliger Gefährdung von Menschenleben war bis vor kurzem noch eine Ordnungswidrigkeit.

    Da sieht man wie in Deutschland das Auto als Götzenbild verehrt wird.
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  • heuser.mueller
    Und für die Main-Post und ihren super Redakteur: Dobrindt hat diese Individuen nicht als KLIMA-RAF bezeichnet. Er hat davor gewarnt, dass wir eine bekommen könnten, und damit hat er absolut Recht. Wer sich bisschen mit Geschichte auskennt, der weiß, das sowohl RAF, NSU oder auch die Nazis klein angefangen haben, bevor sie richtig zugeschlagen haben.
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  • Arcus
    Polizeistaaten fangen auch immer klein an.
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  • j-hollenbach@t-online.de
    Unsinn, am Thema vorbei
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  • Lebenhan1965
    @ heuser.mueller

    Dobrindt redet hier absoluten Unsinn.

    Aber das sind wir ja schon länger gewohnt.

    Wo erkennen Sie denn die Tendenz unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat in Frage zu stellen?
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  • Arcus
    Das PAG wurde geschaffen, um vor Terroristen zu schützen. Zumindest hat das die CSU so verkauft. Jetzt stellen wir fest, dass es gegen Menschen angewendet wird, die gegen ein Klimakatastrophe und gegen eine bayrische Staatregierung, wegen unterlassener KLIMASCHutzaktivitäten, demonstriert. Im Biegen von eh fragwürdigen Gesetzen,war die CSU schon immer ganz vorne mit dabei.
    DAS NÄCHSTE MAl sperrt die CSU harmlose Bürger ein.
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  • l.saubert@web.de
    Nach dem Einbruch in den BER mit der Gefährdung des Luftverkehrs ist eine neue Extremismusstufe erreicht.
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  • manfred-englert@hotmail.de
    Herr Jungbauer, was bezwecken Sie denn mit diesem Exklusiv-Interview eines SPD Mitglieds? Soll das eine kostengünstige Wahlunterstützung dieser Partei sein? Schütten Sie bewußt Öl ins Feuer im Hinblick auf den bevorstehenden LT Wahlkampf?
    SPD Mitglied Dreier versucht als ehemaliger Prof Neutralität zu erwecken, tut er aber nicht! In dem er äußert, daß die "Richter nach gesetzlichen Vorgaben, die wiederum von Politikern geschaffen werden"den Anschein erweckt, daß dies zweifelhaft wäre, stellt er sich meiner Meinung neben unser Demokratieverständnis!! Das i s t Aufgabe der Politik, Gesetzesvorlagen zu erstellen und darüber abzustimmen!
    Und nochmal zur RAF: Auch diese begann klein mit Schmierereien und Störungen um nach und nach massiver zu werden bis hin zu planmäßigen Exekutionen von Unschuldigen.
    Und denken Sie mal darüber nach, welche gesetzlichen Übertritte in BY n i c h t passieren/zugelassen werden, die in SPD regierten Ländern Gang und Gäbe sind! Vielen Dank
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  • Arcus
    Oh Goddle, wenn in Bayern kein Jurist mehr äußern darf, weil er bei der CSU Mitglied ist, hätten wir keine Gesetze wie das PAG
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  • christian@kreatil.de
    @ManfredEnglert: Was hat jetzt die Parteimitgliedschaft von Herrn Dreier mit dieser Geschichte zu tun? Ihr Versuch, ihn und sein Statement politisch einzuordnen (zu diskreditieren?) ist so durchschaubar wie erbärmlich.
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  • kleinhenz_philipp@web.de
    (Fachliche und ggf. berechtigte) Kritik an einem CSU-Gesetz wird in Bayern von CSU-Mitgliedern halt nicht gerne gesehen…
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