Unbeabsichtigt hat ein Polizist am Mittwochnachmittag in einem Büro der Bereitschaftspolizei in Würzburg einen Schuss aus seiner Dienstwaffe abgefeuert. Verletzt wurde bei dem Vorfall niemand, teilt die Polizei mit.
- Lesen Sie auch: Polizeischüler erschießt versehentlich Stubenkameraden
Kurz nach 14 Uhr hatte ein Beamter der III. Bereitschaftspolizeiabteilung im Umgang mit seiner Dienstwaffe unbeabsichtigt einen Schuss abgeben. Dem aktuellen Sachstand nach war der Polizist davon ausgegangen, seine Waffe sei ungeladen. Auf der Seite zur Ysenburgstraße hin beschädigte das Projektil eine Bürofensterscheibe im zweiten Obergeschoss des Dienstgebäudes.
Polizei ermittelt nähere Umstände
Bei einer Absuche außerhalb der Bereitschaftspolizeiabteilung wurden keine Schäden festgestellt, die durch das Projektil verursacht worden sein könnten.
Die näheren Umstände im Zusammenhang mit der Schussabgabe sind nun Gegenstand der laufenden Ermittlungen, die von der Polizei Würzburg-Stadt geführt werden.
- Lesen Sie auch: Bereits der achte Zwischenfall mit einer Dienstwaffe
Jetzt habt Ihr wieder einen zum Prügeln .
Oh Ihr armen Schlägertypen
…wenn unkompliziert schreiben- dann aber auch richtig und nicht schwafeln!!
Und ich denke, genau dieser Umstand sorgt zu diesem Thema für besondere Aufmerksamkeit.
Fakt 2: Es ist zum Glück "nichts" passiert.
Fakt 3: Das MP-Forum dreht durch.
Am schlimmsten finde ich Fakt 3 ...
Nicht jeder Jagdgenosse darf eine Waffe führen,es sei denn er ist im Besitz eines gültigen Jagdscheines.Jagdgenosse ist nach dem Gesetz ein Grunstücksbesitzer mit bejagbarer Fläche (nicht befriedet) innerhalb eines Jagdrevieres.Auch zwischen Tragen und Führen einer Waffe unterscheidet das Gesetz. Daß Polizeibeamte,welche versucht haben den Jagdschein zu machen schon in früheren Zeiten gerade bei der Waffenhandhabung ihre enormen Schwierigkeiten hatten,durfte man als Prüfer persönlich fesstellen.
Wie war das noch : wer ohne Fehler ist werfe den ersten Stein. Seid Ihr fehlerfrei?
Im Umgang mit einer Schusswaffe hat man zuallerallererst eine ungewollte Schussabgabe zu verhindern. Alles andere ist absolut zweitrangig.
Deswegen ist es auch gut, dass in Deutschland nur waffenkundige und im sicheren Umgang geschulte Personen mit einer Pistole herumlaufen dürfen.
So leid mir das tut – aber bei einem vorschriftsmäßigen Umgang mit der Waffe wäre das nicht passiert. Das war nicht Pech, sondern Nachlässigkeit.
Eine Nachlässigkeit, die man sich im Umgang mit einer Schusswaffe einfach nicht erlauben darf …
Aber welche Relevanz hat die Frage für den Inhalt meines Beitrags?
Und weshalb regen Sie sich so auf?
Sogar so gut, dass ich mir die Mühe mache, Sie noch etwas zu erleuchten – vielleicht verstehen Sie dann, was ich gemeint habe und mäßigen sich etwas im Ton.
In Deutschland gibt es ca. 6 Mio legale Waffen und gut 2 Mio waffenrechtliche Erlaubnisse. Eine ganze Menge, oder?
Der Vorfall hat sich nicht auf einer Straße, sondern in einem Gebäude ereignet (=befriedeter Besitz) und hätte daher jedem passieren können, der die Erlaubnis hat, eine Schusswaffe zu besitzen. Ein Waffenschein wäre dazu im eigenen Haus NICHT erforderlich.
Also, lieber zweimal nachdenken – bevor man einen Mitforisten anblafft!
Der Umgang mit der Waffe muss in Fleisch und Blut übergehen und blind bedient werden können.