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Würzburg
Polizei entfernt Hanf-Automaten in Würzburg
Neuer Schlag der Würzburger Staatsanwaltschaft gegen Hanfprodukte: Nach Razzien in Cannabis-Shops geht es gegen die Automaten. Passiert das jetzt überall in Deutschland?
Bis vor kurzem hing Am Exerzierplatz gegenüber vom Studentenhaus noch ein Hanf-Automat. Jetzt ist er weg.
Foto: Patty Varasano | Bis vor kurzem hing Am Exerzierplatz gegenüber vom Studentenhaus noch ein Hanf-Automat. Jetzt ist er weg.
Maria Lisa Schiavone
 |  aktualisiert: 10.05.2023 10:25 Uhr

Nachdem die Staatsanwaltschaft Würzburg kürzlich gegen die Betreiber der Cannameleon-Shops in Würzburg und Schweinfurt Anklage erhoben hat, geht sie jetzt auch gegen die Besitzer der CBD (Cannabidiol)- und Hanf-Automaten vor. Mindestens neun waren bis Donnerstag in der Stadt gehangen. Wie die Staatsanwaltschaft auf Anfrage der Redaktion mitteilt, geht sie davon aus, dass der Vertrieb der Hanfprodukte auch in den Automaten ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz ist.

Am Donnerstagvormittag nahm die Polizei die Automaten in der Würzburger Innenstadt und im Stadtteil Heuchelhof ab. Im Laufe des Tages wurden laut Staatsanwaltschaft Würzburg dann insgesamt mindestens neun Automaten demontiert und als Beweismaterial sicher gestellt. 

Razzia in Geschäftsstelle und Privatwohnungen

Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Würzburg ermittelt sie bereits seit einigen Wochen. Parallel zu der Konfiszierung der Automaten seien am Donnerstag auch die Wohn- und Geschäftsräume von zwei Beschuldigten durchsucht worden, die die Automaten betreiben.

Bis vor kurzem hing am Heuchelhof am Place de Caen noch ein Hanf-Automat.
Foto: Jonas Keck | Bis vor kurzem hing am Heuchelhof am Place de Caen noch ein Hanf-Automat.

Wie den CBD-Shopbetreiber wirft die Staatsanwaltschaft auch ihnen "vorsätzliches gewerbsmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln" vor. Das Betäubungsmittelgesetz erlaubt den Handel mit Hanfprodukten unter der Bedingung, dass diese weniger als 0,2 Prozent vom psychoaktiven Tetrahydrocannabinol (THC) enthalten und der gewerbliche oder wissenschaftliche Zweck des Verkaufs einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließt.

Laut Staatsanwaltschaft Würzburg ist der Verkauf von Pflanzen und Pflanzenteile an Privatpersonen damit prinzipiell nicht zulässig, auch wenn der THC-Grenzwert nicht überschritten wird. Wie im Falle der CBD-Shops, erfülle der Vertrieb über Automaten keinen wissenschaftlichen oder gewerblichen Zweck, sondern diene dem Verkauf an Endabnehmer zum Konsum. Ob hier eine unerlaubte Abgabe an Minderjährige vorliegt, müsse laut Staatsanwaltschaft noch geprüft werden.

Wird nun deutschlandweit gegen CBD-Händler vorgegangen? 

Das Vorgehen der Würzburger Staatsanwaltschaft könnte auch deutschlandweit Wellen schlagen. So könnten nun bundesweit Verfahren gegen Hanf-Händler eröffnet werden, die Pflanzen- oder Pflanzenteile mit einem geringen THC-Gehalt verkaufen, wie Staatsanwalt Thorsten Seebach erklärt: "Wir haben ein einheitliches Strafrecht, wonach die Staatsanwaltschaften nun deutschlandweit tätig werden müssten." Hanfprodukte werden in speziellen Läden, Automaten oder im Internet in Deutschland und weltweit gehandelt.   

Hanfprodukte

CBD-Produkte sind Hanfprodukte wie lose Cannabisblüten, cannabishaltige Tees oder CBD-Öle, die Cannabidiol (CBD) aus dem weiblichen Hanf, jedoch nur geringe oder gar keine Anteile von THC enthalten. Da der Wirkstoff Cannabidiol kaum psychoaktiv ist, unterliegt er nicht dem Betäubungsmittelgesetz.  CBD-Produkten wird eine beruhigende und entzündungshemmende Wirkung zugeschrieben. Cannabisprodukte wie Haschisch (Harz der Hanfpflanze) oder Marihuana (Blüten und Blätter) enthalten zehn Prozent THC und mehr.
gam
 
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  • tarabas789
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  • ammi187@gmail.com
    Die Staatsanwaltschaft Würzburg macht sich hier einfach mehr und mehr zur Lachnummer das geht ja Richtung Diktatur hier. Natürlich sind illegale Drogen schlimm aber hier eine Welle zu machen wegen 0, 1 % und es sterben jedes Jahr zehn Tausende an Alkohol -na gute Nacht.
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  • diener
    Mann muss sich als Außenstehender schon einmal wundern :
    Wer hat das Ganze eigentlich genehmigt und zugelassen und warum ist es jetzt verboten , wenn diese
    Automaten schon länger der Öffentlichkeit zugänglich waren .
    Wer schürt denn da im Hintergrund und warum wacht man gerade jetzt in Würzburg auf ?
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  • Reiner.Kortmann@t-online.de
    Wann kommen die ersten Razzien in Apotheken ? Auch dort werden CBD Produkte verkauft, nicht zu vergessen die zahlreichen rezeptfreien Schmerzmittel die sich so mancher schachtelweise reinzieht... Über diese Geschichte kann man sich wirklich nur wundern - unglaublich womit Staatsanwaltschaft und Polizei ihre Zeit vergeuden...
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  • gowell70@yahoo.de
    Hey Staat,

    man muß sich echt fragen, inwiefern Politik und Rechtsstaat überhaupt noch glaubhaft und nachvollziehbar handeln.

    Seit annähernd fünfzig!!! Jahren veranstalten unsere Ordnungsmächte eine unfassbar widerliche Hexenjagd auf Alles und Jeden, was auch nur annähernd nach Hanf riecht.

    Die Millionen Hanfopfer und Cannabisleichen der letzten Jahrzehnte mögen diese Art von lügenbasierter Rechtsbeugung möglicherweise begrüßen (Achtung, Sarkasmus ),
    jeder Mensch mit dem Anspruch,
    Gesetzesgrundlagen auf Sinnhaftigkeit zu hinterfragen, muß sich allerdings eingestehen,
    daß die deutsche Drogenpolitik,und hier Bayern zuerst, gnadenlos mit ihrem Vernichtungsfeldzug gegen eine Pflanze gescheitert ist.

    Bei der Frage, ob 0,2% oder 0,3% THC-Gehalt nun eine Gefahr für die Öffentlichkeit und die Gesundheit der Menschheit darstellt, muss ich herzhaft lachen.
    Der Gehalt an THC im Hanf müsste für eine Rauschwirkung in etwa zwischen 4% und 40% liegen,
    also, viel Gewese für die Katz' !
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  • uwe.luz@t-online.de
    Hey Bürger,

    ein Gemeinwesen kann nur vernünftig funktionieren, wenn sich die Beteiligten an die rechtsstaatlichen Regeln halten. Ob die Regeln im Einzelfall mehr oder weniger Akzeptanz finden, ist eine andere Frage.

    Und der Staat hat die Einhaltung der Regeln durchzusetzen.

    Wem das nicht passt, hat zwei Möglichkeiten:

    1. Eine poltische Mehrheit für eine Gesetzesänderung herbeiführen.

    2. In ein Land zu ziehen, wo es die ihm unliebsame Regel nicht gibt.
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  • gowell70@yahoo.de
    Hey vob,
    "Der Staat hat die Einhaltung der Regeln durchzusetzen"

    Naja, der Staat...es gibt ja im "Staat"sowas wie Gewaltenteilung, d.h. der Gesetzgeber macht Gesetze, nennt sich Legislative, Staatsanwaltschaft nebst Polizei setzen gemachte Gesetze durch, das ist die Exekutive, und Gerichte entscheiden darüber,ob Gesetzesverstöße vorliegen und wenn, wie das Strafmaß ausfällt, das wäre dann die Jurisdiktionsgewalt.

    Von daher haben Sie schon Recht.

    Nur:
    Keine der genannten Gewalten hat die ewige Wahrheit mit Löffeln in sich reinbefördert, und daher ist es auch geboten, gewisse Gesetze und Vorschriften von Zeit zu Zeit neu zu überdenken und dabei auch wissenschaftliche Erkenntnisse in die Entscheidung mit einfließen zu lassen.

    Wer dieses versäumt, weiterhin die Mär von der
    " Killerdroge Cannabis" aufrecht hält und ansonsten auch noch blindlings durch die Zeitgeschichte stolpert, der hat irgendwann das Vertrauen großer Teile der Bevölkerung verspielt.

    MFG
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  • chrisningdawnamelas
    Der erste Witz ist, dass wir zur heutigen Zeit noch von Straftaten im Bezug auf THC reden, wo jeder problemlos bis zu 80% igen Alkohol erwerben kann, sich damit die Gesundheit ruiniert und im schlimmsten Fall durch Aggressionen Andere in Gefahr bringt. Jetzt auch noch die CBD Produkte zu kriminalisieren.... gute Nacht Deutschland, schön dass wir keine anderen Sorgen haben und die Polizei und Gerichte vor Langeweile nahezu sterben. Manometer
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  • Arcus
    Warum die Staatsanwaltschaften so gegen CBD-Produkte vorgeht, muß ernsthaft untersucht werden. Anscheinend hat die Lobby der harten Droge
    Alkohol soviel Einfluß auf die Politik, dass die keine weniger schädigende Rauschmittel zulassen darf.
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  • infonaut
    Über die Berechtigung und Sinnhaftigkeit dieser Aktionen kann man diskutieren und streiten. Aber eines ist wohl klar, diese Automaten sind keine Corona-Hotspots. Und die Staatsanwaltschaft sollte die Polizei nicht mit unverhältnismäßigen Aktionen beschäftigen. Die Polizei hat bei der mäßigen Personallage wahrlich keine Langweile. Aber wie wäre es denn, wenn man dort eingreift, wo es wirklich brennt. Shisha-Bars und Barber-Shops kontrollieren und am besten ganz schnell dicht machen. Man muss ja nur durch die Stadt gehen und sieht durch das Schaufenster, dass in Barber-Shops Personal und Kundschaft weder Maske tragen noch (die wartenden) Abstand halten. Die sitzen da wie die Hühner auf der Stange. Das ist schon provokant und eine Zumutung.
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  • harryamend@outlook.de
    Falsch, die Staatsanwaltschaft und die Polizei müssen von Amtswegen schon tätig werden. Das Gesetz ist klar geregelt und wenn es dagegen verstößt ist es eben illegal, ob der Bürger dies für richtig oder falsch hält zählt nicht, es zählt was im Gesetzbuch steht und nicht was Bürgern glauben zu meinen.
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