Nachdem die Staatsanwaltschaft Würzburg kürzlich gegen die Betreiber der Cannameleon-Shops in Würzburg und Schweinfurt Anklage erhoben hat, geht sie jetzt auch gegen die Besitzer der CBD (Cannabidiol)- und Hanf-Automaten vor. Mindestens neun waren bis Donnerstag in der Stadt gehangen. Wie die Staatsanwaltschaft auf Anfrage der Redaktion mitteilt, geht sie davon aus, dass der Vertrieb der Hanfprodukte auch in den Automaten ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz ist.
Am Donnerstagvormittag nahm die Polizei die Automaten in der Würzburger Innenstadt und im Stadtteil Heuchelhof ab. Im Laufe des Tages wurden laut Staatsanwaltschaft Würzburg dann insgesamt mindestens neun Automaten demontiert und als Beweismaterial sicher gestellt.
Razzia in Geschäftsstelle und Privatwohnungen
Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Würzburg ermittelt sie bereits seit einigen Wochen. Parallel zu der Konfiszierung der Automaten seien am Donnerstag auch die Wohn- und Geschäftsräume von zwei Beschuldigten durchsucht worden, die die Automaten betreiben.
Wie den CBD-Shopbetreiber wirft die Staatsanwaltschaft auch ihnen "vorsätzliches gewerbsmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln" vor. Das Betäubungsmittelgesetz erlaubt den Handel mit Hanfprodukten unter der Bedingung, dass diese weniger als 0,2 Prozent vom psychoaktiven Tetrahydrocannabinol (THC) enthalten und der gewerbliche oder wissenschaftliche Zweck des Verkaufs einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließt.
Laut Staatsanwaltschaft Würzburg ist der Verkauf von Pflanzen und Pflanzenteile an Privatpersonen damit prinzipiell nicht zulässig, auch wenn der THC-Grenzwert nicht überschritten wird. Wie im Falle der CBD-Shops, erfülle der Vertrieb über Automaten keinen wissenschaftlichen oder gewerblichen Zweck, sondern diene dem Verkauf an Endabnehmer zum Konsum. Ob hier eine unerlaubte Abgabe an Minderjährige vorliegt, müsse laut Staatsanwaltschaft noch geprüft werden.
Wird nun deutschlandweit gegen CBD-Händler vorgegangen?
Das Vorgehen der Würzburger Staatsanwaltschaft könnte auch deutschlandweit Wellen schlagen. So könnten nun bundesweit Verfahren gegen Hanf-Händler eröffnet werden, die Pflanzen- oder Pflanzenteile mit einem geringen THC-Gehalt verkaufen, wie Staatsanwalt Thorsten Seebach erklärt: "Wir haben ein einheitliches Strafrecht, wonach die Staatsanwaltschaften nun deutschlandweit tätig werden müssten." Hanfprodukte werden in speziellen Läden, Automaten oder im Internet in Deutschland und weltweit gehandelt.
Wer hat das Ganze eigentlich genehmigt und zugelassen und warum ist es jetzt verboten , wenn diese
Automaten schon länger der Öffentlichkeit zugänglich waren .
Wer schürt denn da im Hintergrund und warum wacht man gerade jetzt in Würzburg auf ?
man muß sich echt fragen, inwiefern Politik und Rechtsstaat überhaupt noch glaubhaft und nachvollziehbar handeln.
Seit annähernd fünfzig!!! Jahren veranstalten unsere Ordnungsmächte eine unfassbar widerliche Hexenjagd auf Alles und Jeden, was auch nur annähernd nach Hanf riecht.
Die Millionen Hanfopfer und Cannabisleichen der letzten Jahrzehnte mögen diese Art von lügenbasierter Rechtsbeugung möglicherweise begrüßen (Achtung, Sarkasmus ),
jeder Mensch mit dem Anspruch,
Gesetzesgrundlagen auf Sinnhaftigkeit zu hinterfragen, muß sich allerdings eingestehen,
daß die deutsche Drogenpolitik,und hier Bayern zuerst, gnadenlos mit ihrem Vernichtungsfeldzug gegen eine Pflanze gescheitert ist.
Bei der Frage, ob 0,2% oder 0,3% THC-Gehalt nun eine Gefahr für die Öffentlichkeit und die Gesundheit der Menschheit darstellt, muss ich herzhaft lachen.
Der Gehalt an THC im Hanf müsste für eine Rauschwirkung in etwa zwischen 4% und 40% liegen,
also, viel Gewese für die Katz' !
ein Gemeinwesen kann nur vernünftig funktionieren, wenn sich die Beteiligten an die rechtsstaatlichen Regeln halten. Ob die Regeln im Einzelfall mehr oder weniger Akzeptanz finden, ist eine andere Frage.
Und der Staat hat die Einhaltung der Regeln durchzusetzen.
Wem das nicht passt, hat zwei Möglichkeiten:
1. Eine poltische Mehrheit für eine Gesetzesänderung herbeiführen.
2. In ein Land zu ziehen, wo es die ihm unliebsame Regel nicht gibt.
"Der Staat hat die Einhaltung der Regeln durchzusetzen"
Naja, der Staat...es gibt ja im "Staat"sowas wie Gewaltenteilung, d.h. der Gesetzgeber macht Gesetze, nennt sich Legislative, Staatsanwaltschaft nebst Polizei setzen gemachte Gesetze durch, das ist die Exekutive, und Gerichte entscheiden darüber,ob Gesetzesverstöße vorliegen und wenn, wie das Strafmaß ausfällt, das wäre dann die Jurisdiktionsgewalt.
Von daher haben Sie schon Recht.
Nur:
Keine der genannten Gewalten hat die ewige Wahrheit mit Löffeln in sich reinbefördert, und daher ist es auch geboten, gewisse Gesetze und Vorschriften von Zeit zu Zeit neu zu überdenken und dabei auch wissenschaftliche Erkenntnisse in die Entscheidung mit einfließen zu lassen.
Wer dieses versäumt, weiterhin die Mär von der
" Killerdroge Cannabis" aufrecht hält und ansonsten auch noch blindlings durch die Zeitgeschichte stolpert, der hat irgendwann das Vertrauen großer Teile der Bevölkerung verspielt.
MFG
Alkohol soviel Einfluß auf die Politik, dass die keine weniger schädigende Rauschmittel zulassen darf.