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Würzburg
Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Betreiber von Cannabis-Shops
Nach Razzien in drei CBD-Shops in Würzburg und Schweinfurt im November 2019 sollen jetzt fünf Geschäftsleute vor Gericht. Wie die Staatsanwaltschaft die Anklage begründet.
Produkte aus dem Würzburger Cannameleon-Shop (Aufnahme von 2019).
Foto: Archivfoto Thomas Obermeier | Produkte aus dem Würzburger Cannameleon-Shop (Aufnahme von 2019).
Torsten Schleicher
 |  aktualisiert: 08.02.2024 19:03 Uhr

Die Razzien gegen drei sogenannte CBD-Shops in Würzburg und Schweinfurt hatten im November 2019 für Aufsehen gesorgt. Damals waren die "Cannameleon"-Läden sowie Wohnungen durchsucht und zahlreiche Produkte sichergestellt worden. 

Wie am Freitag bekannt wurde, erhebt die Staatsanwaltschaft Würzburg nun Anklage gegen die Betreiber der Läden. Die Vorwürfe lauten unter anderem auf vorsätzliches gewerbsmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln beziehungsweise unerlaubte Abgabe an Minderjährige, geht aus einer gemeinsamen Presseerklärung des Polizeipräsidiums Unterfranken und der Staatsanwaltschaft Würzburg hervor. 

THC-Wirkstoff-Gehalt von bis zu 0,3 Prozent 

Konkret geht es um den Verkauf sogenannter Nutzblütentees, die sowohl in den Läden als auch online angeboten worden seien. Dabei habe es sich um "unverarbeitete Marihuanadolden/-blüten", gehandelt so die Staatsanwaltschaft. Bei diesen Produkten sei ein THC-Wirkstoffgehalt von bis zu 0,3 Prozent nachgewiesen worden. 

Legal ist der Handel mit Hanfprodukten nach dem Betäubungsmittelgesetz nur als Ausnahme, wenn sie frei von psychoaktivem Tetrahydrocannabinol (THC) sind oder wenn in den Tees und Ölen weniger als 0,2 Prozent THC enthalten ist – und der gewerbliche oder wissenschaftliche Zweck des Verkaufs einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließt. 

Ausnahmeregelung greift nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht

Diese Ausnahmeregelung greift nach Auffassung der Staatsanwaltschaft im Fall der drei CBD-Shops allerdings nicht, da es beim "Verkauf an Endabnehmer zum Konsum" keinen gewerblichen oder wissenschaftlichen Zweck gebe. "Wenn ein solcher Zweck nicht vorliegt, ist der An- oder Verkauf ganz unabhängig vom THC-Gehalt nicht zulässig und somit auch dann nicht, wenn der THC-Gehalt weniger als 0,2 Prozent beträgt", so die Argumentation der Staatsanwaltschaft. 

Die Anklagebehörde bleibt damit bei ihrer Linie, die sie bereits im September gegenüber dieser Redaktion dargelegt hatte. Demnach sei der Verkauf von THC-haltigen Produkten an Privatpersonen grundsätzlich strafbar. Die Ausnahmeregelung gelte nur für die industrielle Verwendung von Nutzhanf, zum Beispiel für Kosmetikprodukte.

Norman Jacob jun., der Anwalt des Würzburger Firmengründers von Cannameleon, hatte dagegen von einem unglücklich formulierten Gesetz gesprochen, dass "verschiedene Sichtweisen" zulasse. 

Zwei der insgesamt fünf Beschuldigten im Alter zwischen 23 und 35 Jahren müssen sich laut der Pressemitteilung außerdem noch wegen weiterer Delikte wie Beleidigung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte beziehungsweise vorsätzlichen Besitzes einer verbotenen Waffe verantworten, nachdem Polizeibeamte und ein Staatsanwalt während der Durchsuchungsaktion beleidigt worden seien. Darüber hinaus habe sich ein Tatverdächtiger den polizeilichen Maßnahmen widersetzt. Bei ihm sei auch eine nach dem Waffengesetz verbotene Waffe in Form eines als Taschenlampe getarnten Elektroimpulsgerätes sichergestellt worden.

 
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  • pluto1979@gmx.net
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  • KarinStratmann66@web.de
    schon mal was von marihuanilla gehört? Kann jeder im Garten anpflanzen, absolut legal
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  • ammi187@gmail.com
    Ich bin jetzt kein Cannabis Verwender aber habe natürlich schon einige Studien über THC gelesen. Es ist bis heute immer noch verwunderlich dass jedes Jahr tausende an Alkohol sterben und bis jetzt kein einziger weltweiter nachgewiesener Falle existiert bei dem ein Cannabis User daran gestorben ist. Auch macht Cannabis wohl mehr „relaxt“ wobei alkohol aggressiv macht. Hmmm… Na ja man muss nicht alles verstehen aber im überbürokratischen Deutschland wird ja sogar geklagt wenn die Banane zu krumm ist. Schade dass man nicht gegen Inkompetenz in Regierungsbehörden klagen kann. Die Beamten schützen sich gegenseitig. Aber die Staatsanwaltschaft macht sich m. E. hier zur Lachnummer. Da gibt es Fälle wo Schwerkriminelle kleinste Strafen bekommen und dann so was wird sofort verfolgt.
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  • info@softrie.de
    Gras wäre legal, wenn die Konsumenten nicht dadurch „weich“ werden. Dennoch werden jährlich tausende Menschen wegen Gras in Suchtzentren behandelt.
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  • ammi187@gmail.com
    Denke mal mehr sind in Sucht Zentren wo Alkoholiker sind als Gras Verwender.
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  • ammi187@gmail.com
    Aha wegen 0,1% wird hier eine Welle gemacht während Politiker wie Scheuer Hunderte Millionen in den Sand setzen und frei herum laufen. Verkehrte Welt, kein Wunder dass das "Linke Lager" wächst, Bananenrepublik Deutschland. Ein Armutszeugnis der Würzburger Staatsanwaltschaft. Will man wieder mal den "übereifrigen Beamten" raushängen lassen.
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  • christian@kreatil.de
    Unterfränkische Polizei und Justiz sind offenbar nicht ausgelastet.
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  • robert.erhard@gmx.de
    Völlig richtig und korrekt! Die Anklage ist alternativlos!
    Es gibt Gesetze und Vorgaben die es einzuhalten sind!
    Und 0,1 drüber ist 50% drüber!!!
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  • kleinhenz_philipp@web.de
    Sehen Sie sich mal Medizinalcannabis aus der Apotheke an: Dort hat das gleiche Medikament je nach Charge mal 18,9%, 20,5% oder gar 22,7% THC. Ist schließlich ein Naturprodukt. Eine Rauschwirkung ist beim besten Willen weder bei 0,2% noch bei 0,3% THC möglich.
    Im übrigen werden CBD-Blüten weiterhin in diesen und anderen Läden, Kiosken, Automaten und Onlineshops verkauft. Alles illegal?
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  • info@softrie.de
    "Beleidigung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte beziehungsweise vorsätzlichen Besitzes einer verbotenen Waffe verantworten"
    🍿🍿🍿
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  • Frankenpatriot
    Was aber richtig ist, ist das sowas nicht an Minderjährige verkauft werden darf. Da stimme ich der Staatsanwaltschaft zu. Aber es gibt offenbar schon Einsatzgebiete für sowas. Dazu mal hier nachlesen:

    https://www.quarks.de/gesundheit/drogen/wie-gut-wirkt-cannabis-als-medizin/

    "Welche positiven Wirkungen werden CBD zugeschrieben?"

    "Epilepsie: Die Studienlage ist relativ vielversprechend, dass der Konsum von CBD die Anzahl der epileptischen Anfälle verringern kann.
    In einer Doppelblindstudie haben Forscher beispielsweise einen positiven Aspekt bei einer ganz bestimmten Art von Epilepsie bei Kindern festgestellt. Die Patienten, die Cannabidiol eingenommen haben, hatten weniger Anfälle. In den USA wurde daraufhin ein Medikament von der amerikanischen Gesundheitsbehörde FDA zugelassen."
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  • info@softrie.de
    Dennoch würde ich solche Produkte gerade zur Behandlung von Krankheiten nicht in einem Shop kaufen, sondern in einer Apotheke.
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  • harryamend@outlook.de
    @Frankenpatriot
    Was Forscher herausgefunden haben wollen und was nicht interessiert nicht, es ist nur wichtig was die Gesetzeslage sagt und sonst nichts.
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  • ammi187@gmail.com
    Seltsame Gesetze in Deutschland:

    - Dreher Gesetz um Mörder frei rum laufen zu lassen
    - Steuergesetz bei Verzug 6% Zinsen von 1961
    - Kinderschänder "NUR" ein Vergehen
    - Gesetz der Verbeamtung schon fast 100 Jahre Alt
    - Gesetz der Schaumweinsteuer zur Finanzierung der Kaiserlichen Flotte die seit über hundert Jahren auf dem Meeresgrund liegt

    usw. usw.
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