
Ein Bankkonto ist für die meisten Menschen heutzutage unverzichtbar. Doch was passiert, wenn eine Bank plötzlich das Konto kündigt? Genau das erlebte ein Leser aus Schweinfurt und wandte sich an diese Redaktion. Dürfen Banken das überhaupt? Wie verhält sich das Recht auf ein eigenes Konto dazu? Und wie können sich Betroffene gegen eine solche Kündigung wehren?
Simone Rzehak, Beraterin bei der Verbraucherzentrale in Würzburg, beantwortet die wichtigsten Fragen.
Dürfen Banken ein Konto einfach kündigen?
"Ja, auch Banken steht ein Kündigungsrecht für ein Konto unter bestimmten Bedingungen zu. Die genauen Regelungen finden sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der jeweiligen Bank", sagt Beraterin Simone Rzehak. Aufgrund gesetzlicher Regelungen haben Banken allerdings eine Kündigungsfrist von zwei Monaten einzuhalten. Das soll dem Kunden Zeit geben, ein neues Konto zu eröffnen und alles umzumelden.

Gilt das Recht auf ein eigenes Konto im Kündigungsfall nicht mehr?
Das Zahlungskontengesetz (ZKG) sichert allen Verbraucherinnen und Verbrauchern in der EU das Recht auf ein Basiskonto zu. "Wenn Ihr einziges Konto gekündigt wird, haben Sie Anspruch auf ein Basiskonto, auch bei derselben Bank", erklärt die Verbraucherschützerin. Banken würden darüber jedoch in der Regel nicht informieren, sagt Rzehak. Ein Basiskonto ermöglicht grundlegende Zahlungsdienste wie Überweisungen, Daueraufträge und den Empfang von Zahlungen. Es wird auf Guthabenbasis geführt. Eine Überziehung des Kontos ist nicht möglich.
Müssen die Banken Gründe für die Kündigung nennen?
Bei einer ordentlichen Kündigung müssen Banken den Kunden meist keine Gründe nennen, so Rzehak. "Anders bei einer fristlosen Kündigung: Hier muss die Bank konkrete Gründe angeben, da sie nur bei schwerwiegenden Verstößen der Kunden gerechtfertigt ist."
Warum kündigen Banken ein Konto?
Banken würden häufig das Kontomodell ändern, etwa von einem kostenlosen zu einem gebührenpflichtigen Konto, ist Rzehaks Erfahrung. Banken kündigten Konten auch bei Verdacht auf Geldwäsche oder auffälligen Kontobewegungen.
"Grundsätzlich liegen Kündigungen nicht in unserem Interesse", sagt Ines Hennig, Pressesprecherin der Commerzbank. "Es kommt teilweise vor, dass Kunden entgegen der unterzeichneten Kontonutzungsbedingungen ein privates Girokonto als Geschäftskonto nutzen, dann versuchen wir mit ihnen zu sprechen", erklärt die Bank-Sprecherin. Für Geschäftskonten würden meist andere Gebühren gelten.
Wie können sich Betroffene gegen eine Kündigung wehren?
"Betroffene sollten zunächst die Kündigungsfrist prüfen und, sofern angegeben, auch die Gründe", rät Simone Rzehak. Wem eine Kündigung unrechtmäßig erscheint, der könne schriftlich Widerspruch einlegen und die Bank zur Stellungnahme auffordern: "Viele private Banken sind Mitglied bei der Schlichtungsstelle des Bundesverbands Deutscher Banken. Sollte die Bank nicht Mitglied sein, gibt es noch die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank oder man wendet sich an einen Anwalt", sagt Rzehak. Sparkassen und Raiffeisenbanken haben eigene Schlichtungsstellen.
Was muss ich beachten, wenn mein Konto gekündigt wurde?
"Kündigt Ihre Bank Ihr Girokonto, handeln Sie zügig. Erkundigen Sie sich zuerst nach den Gründen, um gegebenenfalls zu widersprechen. Gleichzeitig suchen Sie bei einer anderen Bank ein neues Konto, um finanzielle Engpässe zu vermeiden. Übertragen Sie Daueraufträge und Lastschriften auf das neue Konto und informieren Sie Ihre Vertragspartner über die neue Bankverbindung", rät Simone Rzehak. Es kann über die neue Bank eine Kontowechselhilfe beantragt werden. Dafür könnte ein Entgelt verlangt werden, viele Banken bieten es aber kostenfrei an.
Gibt es noch kostenlose Konten am Markt?
Der Verbraucherberaterin zufolge gibt es noch einige kostenlose Konten, meist jedoch mit Einkommensvoraussetzungen. Viele Banken verlangen laut Rzehak inzwischen Gebühren für Kontoführung und Dienstleistungen. Sie rät: "Prüfen Sie die Konditionen genau und suchen Sie bei Bedarf nach Alternativen." Die Stiftung Warentest analysiere regelmäßig den Markt der Girokonten und veröffentliche gegen Gebühr die Ergebnisse.