
Die Bestellung aus dem Online-Shop kommt nicht an, der Klick in der App hat ein Abo ausgelöst und das angebliche Willkommensgeschenk des Telefonanbieters entpuppt sich als kostenpflichtige Zusatzleistung: Um vor Kostenfallen zu warnen, starten die Verbraucherzentralen zum Weltverbrauchertag am 15. März 2022 eine bundesweite Kampagne – und sie bieten kostenlose Online-Vorträge an. In welche fünf Fallen Verbrauchen am häufigsten tappen, verraten die Fachberaterinnen Christel Klein und Simone Rzehak von der Verbraucherzentrale Würzburg – und sie geben Tipps, wie man sich davor schützen kann.
1. Abzocke bei Energieverträgen am Telefon
Unseriöse und überteuerte Strom- oder Gasverträge am Telefon bereiteten den Verbraucherzentralen im vergangenen Jahr viel Arbeit. Denn: "Unerwünschte Werbeanrufe und untergeschobene Verträge kommen trotz hoher Bußgelder immer noch vor", sagt Christel Klein von der Verbraucherzentrale Würzburg. Seit Juli 2021 bedürfen solche Verträge der Textform. Vorsichtig sollte man sein, wenn Anbieter nach dem Gespräch eine WhatsApp- oder SMS-Bestätigung schicken. Ein "Ja" genüge oft als Zustimmung. Meist ist den Verbrauchern nicht klar, dass der Vermittler in ihrem Namen einen Anbieterwechsel einleiten will. Hellhörig sollte man werden, wenn nach konkreten Daten wie der Zählernummer und den aktuellen Energielieferanten gefragt wird. "Zusammen mit Ihrem Namen und der Adresse reicht dem Anbieter dies aus, um einen Wechselprozess einzuleiten", warnt Klein.
Tipp: "Sie haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht, wenn Sie einen Vertrag am Telefon oder der Haustür geschlossen haben", sagt die Fachberaterin für Verbraucherfragen. Die Widerrufsfrist beginnt am Tag des Vertragsabschlusses nur, wenn Sie bei Vertragsschluss gleichzeitig auch über Ihr Recht zum Widerruf ordnungsgemäß belehrt wurden. Reichen Sie Ihren Widerruf beim neuen Lieferanten am besten schriftlich per Fax oder Einschreiben ein. Dann können Sie ihn auch belegen.
2. Fiese Kostenfallen bei Handyverträgen
Auch von Mobilfunkunternehmen bekommen Verbraucher unerwünschte Werbeanrufe, die oft in untergeschobene Verträge münden. Die Verbraucherzentralen forderten lange, dass solche Verträge in Textform bestätigt werden müssen. Dies hat der Gesetzgeber nun zum 1. Dezember 2021 umgesetzt. Bei Mobilfunkverträgen gebe es nicht nur am Telefon Ärger, sondern auch in den Shops, sagen Christel Klein und Simone Rzehak.
Tipp: Bevor man einen Handyvertrag abschließt, sollte man sich genau überlegen, welcher Vertrag zu einem passt, rät Rzehak. Telefonieren Sie viel? Brauchen Sie in erster Linie Datenvolumen? Benötigen Sie eine Auslandsoption? Welches Netz soll es sein? Je konkreter Ihre Vorstellungen sind, desto besser, so die Verbraucherschützerin.
3. Ärger mit Fake-Shops im Internet
Im Internet gibt es eine Menge Shops, die auf den ersten Blick professionell, seriös und echt wirken. "Fälschungen lassen sich nur schwer erkennen", sagt Christel Klein. Ein Trick: "Hochwertige Waren werden zu unheimlich günstigen Preise angeboten. Da sollte man stutzig werden." Meist müssten Kunden im Voraus bezahlen und erhielten keine oder nur minderwertige Ware. Dies passiere bei Handtaschen, Kleidung und Elektrogeräten, so Klein. Und: Das Geld ist dann weg.
Tipp: "Schauen Sie immer zuerst in das Impressum", rät Christel Klein. Dies enthalte Angaben über den Shop-Betreiber, seinen Namen und eine Anschrift. Des Weiteren sollte man die Internetadresse überprüfen. Schreibfehler werden gern genutzt für Fake-Shops, die den echten Geschäften dann täuschend ähnlich sehen. "Lesen Sie sich die Widerrufs- und vor allem die Rückgabe-Bedingungen durch." Bei vielen dieser Shops ist eine Rückgabe von vornherein ausgeschlossen. Und: "Bezahlen Sie nur per Vorkasse, wenn Sie den Shop kennen", rät Klein.
4. Fallstricke bei Online- oder Single-Börsen
Auf der Suche nach der großen Liebe melden sich viele Menschen bei Online- oder Single-Börsen an. In den komplizierten und kaum verständlichen Verträgen seien oft einige Fallstricke verborgen. "Günstige Probe-Abos können schnell teuer werden", sagt Christel Klein. Auch bei solchen Online-Abos haben Verbraucher immer ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Außerdem erlebe die Fachberaterin immer wieder, dass die Portale mit Fake-Profilen arbeiteten, um Kunden anzulocken. Diese Lockvögel habe es bei Partnervermittlungen schon immer gegeben.
Tipp: Christel Klein rät, sich nicht von Siegeln täuschen zu lassen, sondern auf Laufzeit und Transparenz des Portals zu achten. Wann und wie kann der Vertrag gekündigt werden? Werden meine Daten weitergegeben? Zudem sollte jedes Portal deutlich über die Widerrufsmöglichkeiten informieren. "Seriöse Anbieter stellen alle rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen offen und transparent dar", sagt Klein. Und: "Werden Sie immer hellhörig, wenn es um sogenannte Premium-Mitgliedschaften geht." Diese sind meist mit hohen Kosten verbunden.
5. Unseriöse Inkasso-Forderungen
Abzocke gibt es auch bei Zahlungsaufforderungen durch ein Inkasso-Unternehmen. "Überprüfen Sie, ob die Forderung gegen Sie zu Recht besteht", rät Rzehak. "Ist dies nicht der Fall, dann sollten Sie sofort widersprechen", sagt die Beraterin. Auch wenn die Forderung berechtigt ist, sollten Sie die Kosten prüfen, bevor Sie zahlen. Nicht immer sei die Höhe der Inkasso-Kosten angemessen. Häufig drohen die Unternehmen mit Kosten für Gerichtsverfahren, mit Lohn- und Gehaltspfändung oder Zwangsvollstreckung.
Tipp: Wer seine Rechnung so lange nicht bezahlt hat, dass ein Inkasso-Unternehmen eingeschaltet wurde, der muss damit rechnen, dass zusätzliche Kosten entstehen. Die Unternehmen geben die finanziellen Belastungen, die durch den Zahlungsverzug entstehen, und die Kosten, die ein Inkasso-Verfahren verursacht, an denjenigen weiter, der das Geld schuldet. Aber: "Wenn Ihnen das Inkasso-Unternehmen zum Beispiel Kontoführungskosten in Rechnung stellt, müssen Sie sie nicht bezahlen", sagt Christel Klein. Geprüft werden kann die Rechtmäßigkeit mit dem Inkasso-Check der Verbraucherzentralen: www.verbraucherzentrale-bayern.de/inkasso-check
Im Frauenland in Würzburg wird gerade der Glasfaserausbau vorangetrieben. Da "hausieren" gerade Vertreter im Auftrag der Telekom (die nur im Auftrag der Telekom unterwegs sind, und ansonsten von der Materie keine Ahnung haben!), die den Leuten das Blaue vom Himmel herunterversprechen. Die wollen keinen neuen Glasfaser-Anschluss verkaufen, sondern nur einen Vertrag abschließen, um zur Telekom zu wechseln.
Ich komme da vom Fach, was die Technik anbelangt. Und man hat mir da (im Namen der Telekom) so einen Blödsinn an der Haustür erzählt, dass ich fast einen Lachkrampf bekam!
Wenn jemand an der Tür steht, und behauptet, dass er von der Telekom ist: Sofort Tür zu! Denn das war schon die erste Lüge. Denn bestenfalls ist er nur ein Mitarbeiter einer Firma von "Bauernfängern" die von der Telekom für die Kaltakquise von Kunden konkurrierender Unternehmen beauftragt wurde.
Verträge schließt man grundsätzlich nicht am Telefon, oder an der Haustür, ab!
Selbst schon öfter angewendet.