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Würzburg
Pfarrer missbraucht Ministrantin - nun entscheidet ein Kirchengericht
Ein Pfarrer aus dem Landkreis Bad Kissingen vergeht sich an einer Ministrantin und wird wegen Kindesmissbrauchs verurteilt. Nun muss sich die Kirche den Fall noch einmal genau anschauen.
Symbolbild: Kirche/Glaube/Religion
Foto: Matthias Schrader (dpa) | Symbolbild: Kirche/Glaube/Religion
dpa
 |  aktualisiert: 09.02.2024 22:10 Uhr

Das Kirchengericht des Bistums Würzburg soll über die Zukunft eines wegen Kindesmissbrauchs verurteilten Priesters in der Diözese entscheiden. "Die römische Kongregation für die Glaubenslehre hat Bischof Dr. Franz Jung bevollmächtigt, am bischöflichen Gericht in Würzburg einen Strafprozess auf dem Gerichtsweg in erster Instanz durchzuführen", teilte das Bistum auf Nachfrage mit. Der Pfarrer ist seit dem Februar 2020 suspendiert.

Das Amtsgericht Bad Kissingen hatte den Mann im August 2020 wegen sexuellen Missbrauchs einer minderjährigen Ministrantin zu einem Jahr und vier Monaten Haft verurteilt. Das Schöffengericht setzte die Strafe zur Bewährung aus, die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgelegt. Zudem sollte der heute 44 Jahre alte Deutsche 1200 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen.

Das Urteil ist rechtskräftig - nachdem im vergangenen Februar Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Rechtsmittel im Berufungsprozess vor dem Landgericht Schweinfurt zurückgenommen hatten. (Az. 8 Js 1298/19)

Angeklagter äußerte sich nicht zu den Vorwürfen

Der frühere Kaplan einer unterfränkischen Gemeinde im Landkreis Bad Kissingen war um das Jahr 2010 mit der damals Zwölfjährigen intim - unter anderem soll es Zungenküsse gegeben haben. Nach Paragraf 176 des Strafgesetzbuches werden sexuelle Handlungen an einer Person unter 14 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

Der Angeklagte hatte sich in beiden Verfahren nicht zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft geäußert. Kindesmissbrauch sei es aus seiner Sicht aber nicht gewesen, sagte er lediglich bei seiner polizeilichen Befragung im Frühjahr 2019. Eine sexuelle Beziehung will er mit dem Opfer erst nach dessen 18. Geburtstag gehabt haben - die Frau hatte das vor dem Amtsgericht bestätigt.

"Der sexuelle Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche stellt auch nach kirchlichem Strafrecht ein besonders schweres Delikt dar", teilte das Bistum mit.

Beginn des Verfahrens noch unklar

Kirchengerichte agieren unabhängig von der staatlichen Gerichtsbarkeit. Grundsätzlich ist das sogenannte Offizialat kirchliches Gericht für alle Bereiche des kirchlichen Rechts. Vielfach beschäftigen Ehenichtigkeitsprozesse solche Institutionen. Hinzu kommen kirchenrechtliche Strafverfahren.

Strafen für Angeklagte können beispielsweise der Amtsentzug und das Verbot der Ausübung priesterlicher Dienste sein. Die Entlassung aus dem Klerikerstand ist das höchste Strafmaß, das ein Kirchengericht bei Sexualdelikten mit Minderjährigen verhängen kann. Fragen wie Verjährung sind im Kirchenrecht besonders geregelt, in Einzelfällen kann die Glaubenskongregation die Verjährung aufheben.

Die Verfahren sind meist nicht öffentlich, die kirchliche Öffentlichkeit ist durch den Kirchenanwalt vertreten. Beschuldigte und Opfer werden nach Bistumsangaben in der Regel gehört. Akten der weltlichen Strafverfolgungsbehörden beziehungsweise ein staatliches Strafurteil werden als Beweismittel einbezogen.

Wann das Verfahren mit drei Richtern im Bistum Würzburg starten wird, ist noch unklar. Der Pfarrer muss sich durch einen am kirchlichen Gericht zugelassenen Verteidiger vertreten lassen. Gegen das Urteil ist später Berufung möglich. Das Ergebnis des Strafprozesses gegen den 44-Jährigen will die Diözese der Öffentlichkeit bekanntgegeben.

 
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  • Bauknecht
    Er wurde bestraft und damit sollte auch Schluß sein.
    Daß die Kirche überhaupt noch das Kirchenrecht in dieser Form ausüben darf, gehört schon lange abgeschafft. Hier sollte sich unser demokratischer Staat mal darum kümmern und über das Grundrecht die Strafprozessordnung überarbeiten.
    Die Bestrafung durch das weltliche Gericht war ok.
    Gerade die Kirche sollte das akzeptieren und fertig.
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  • Arcus
    Kirchliche Geheimprozesse? Ich dachte wir sind nicht mehr im Mittelalter.
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  • jutta.noether@web.de
    Ich vermute mal, hier ist dieser Fall in Bocklet gemeint.
    Wo sind denn auf einmal die ganzen Unterstützer aus der Gemeinde, die Protestbriefe an das Ordinariat schrieben, um ihren Pfarrer in Schutz zu nehmen?
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  • thoter21171409
    Alleine das Kirchen ein eigenes Rechtssystem in Deutschland aufgebaut haben zeigt, wie nötig wir die Säkularisierung haben.
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  • 2186583
    Kapiert haben sie es leider nicht. Es handelt sich hier schlicht um das Dienstrecht, dass es in allen anderen beamtenähnlichen Strukturen ebenso gibt. Das Dienstrecht richtet sich an das Innenverhältnis. Bestiehlt ein Studienrat die KAsse des Lehrerkollegiums hat er ein Strafverfahren durch den Staat am Hals und ein Dienstrechtsverfahren aufgrund seiner Stellung als verbeamteter Lehrer. Sollten sie eigentlich schon wissen .... oder wollten sie es nicht wissen?
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  • Faultier
    Der Kaplan hat ausgesagt, dass es erst zu sexuellen Handlungen gekommen ist, als das Mädchen 18 Jahre alt war. Warum hat das Gericht ihm nicht geglaubt? Weil nicht sein kann, was nicht sein darf?
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  • steffen.cyran@freenet.de
    Lesen: ".....der frühere Kaplan einer unterfränkischen Gemeinde im Landkreis Bad Kissingen warmit der damals Zwölfjährigen intim - unter anderem soll es Zungenküsse gegeben haben..."

    Das ist bei minderjährigen "Schutzbefohlenen" eben strafbar, bei unter 14 Jährigen erst recht. Slbst dann, wenn es offensichtlich einvernehmlich war.
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  • Faultier
    @nogel: Das ist die Aussage des Mädchens, die gegen die Aussage des Kaplans steht.
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  • daniel.englbauer@churchsol.de
    Definieren Sie mal "sexuelle Handlung".
    Zungenküsse sind jedenfalls nichts, was man austauscht wie "unschuldige Bussis" zwischen Freunden, Verwandten, Eltern und Kindern.
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  • klafie
    was für mich lächerlich in diesem bericht ist, sind die 1200 euro, wenn da noch eine 0 hintenangehängt worden wäre, wäre das eher verständlich, andere werden auch wegen viel kleiner delikte eingesperrt und bekommen keine !! bewährung.
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  • Mainheini
    Vergehen mit Kindern kann man nicht mit Geldzahlung wiedergutmachen, egal wie viel es ist. Aber vielleicht dem Pfr. alle Bezüge bis auf HartzIV streichen und sie dem Opfer für dessen Ausbildung zukommen lassen?
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  • Auf eigenen Wunsch entfernt.
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