
Wer bauen will, muss sich auch um Parkplätze auf dem eigenen Grundstück oder in der Nähe kümmern. Das gilt – wie in vielen Kommunen in Deutschland – auch in Giebelstadt und ist in der Stellplatzsatzung der Gemeinde festgelegt. Diese Regelung soll dafür sorgen, dass genügend Parkplätze im Ort zur Verfügung stehen. Allerdings kann die Satzung allein Park-Chaos nicht verhindern. Das zeigt in Giebelstadt ein Blick in die Allersheimer Straße und den Kreuzungsbereich zur Nikolas-Fey-Straße.
Dort seien nicht nur oft kaum freie Stellplätze zu finden, auch Falschparker seien ein Problem im Bereich der beiden Straßen, sagt Bürgermeister Helmut Krämer. "Zu Stoßzeiten wird kreuz und quer geparkt." Deshalb beschäftigte sich zuletzt der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde mit der Situation vor Ort.
Stellplatzsatzung gibt Anzahl der Parkplätze genau vor
Wie viele Parkplätze beim Bau oder Umbau eines Gebäudes geschaffen werden müssen, gibt die Stellplatzsatzung der Gemeinde genau vor. Für Einfamilienhäuser sind das beispielsweise zwei Stellplätze pro Wohnung, aber auch für Läden, Restaurants oder Altenheime gibt es Regelungen. Alternativ können Bauherren auch einen sogenannten Ablösungsvertrag mit der Gemeinde schließen. 8000 Euro pro Stellplatz werden dann fällig. Geld, das die Gemeinde nach der Bayerischen Bauordnung wiederum in den Bau und Erhalt von Parkmöglichkeiten an anderer Stelle investieren muss.
Für das Problem im Bereich der Allersheimer Straße sieht der Ausschuss gleich mehrere Ursachen. Gewerbetreibende wie Privatleute in der Umgebung würden offiziell als Stellplätze angegebene Flächen teilweise gar nicht als solche nutzen, so ein Kritikpunkt. Andere wiederum hätten angegeben, Parkplätze auf dem Grundstück einrichten zu wollen, dies aber nie umgesetzt. Verschärft würde das Parkplatz-Problem vor Ort dadurch, dass etwa die Stellplätze von Läden teilweise schon durch die Autos der Angestellten belegt würden.
Gespräche mit den Betroffenen haben bislang nicht zum Erfolg geführt
Doch wie damit umgehen? Denn Gespräche mit den Betroffenen hätten bislang nicht zum Erfolg geführt, berichtete Bürgermeister Krämer.
Würde die Gemeinde konsequent fordern, dass angegebene Parkplätze auch hergestellt werden, würde das in einigen Fällen kleinere Baumaßnahmen erfordern, gab Helmut Mantel vom Bürger-Bündnis Giebelstadt (BBG) zu bedenken. In der Sitzung kamen gleich mehrere alternative Lösungsansätze – etwa das Einrichten zeitlich begrenzter Stellplätze entlang der Straße – zur Sprache.

Völlig zu überzeugen schien allerdings keiner der Vorschläge. "Die grundsätzliche Ungerechtigkeit wird so nicht behoben", sagte Helmut Krämer. "Man sollte alle gleich behandeln", betonte auch Carmen Hiller (BBG).
Situation soll vom Landratsamt überprüft werden
Deshalb fasste der Ausschuss den Beschluss, sich für eine Prüfung der aktuellen Situation an das Landratsamt Würzburg als Rechtsaufsicht zu wenden. Es wäre dann etwa denkbar, dass beispielweise Nachbesserungen oder Änderungen im Bauantrag gefordert würden. "Wir müssen uns dann nochmal mit den Vorschlägen vom Landratsamt auseinandersetzen", sagte Krämer. In jedem Fall gebe es so künftig eine klare Regelung.