
Der Versuch des Würzburger Grünen-Stadtrats Konstantin Mack, durch eine Klage vor dem Oberlandesgericht (OLG) Bamberg ein öffentliches Verfahren gegen den Urheber eines umstrittenen, öffentlich präsentierten Transparents zu erzwingen, ist gescheitert. Die Staatsanwaltschaft Würzburg sieht sich in ihrer Beurteilung des Falls bestätigt, Mack beklagt eine "problematische Signalwirkung".
Was ist passiert? Mehrere Monate lang – Zeugen sprechen von Mai bis Anfang Oktober 2021 – hing am Zufahrtstor zu einem Grundstück in einem Wohngebiet im Würzburger Steinbachtal ein etwa drei auf 0,5 Meter großes Transparent. Darauf zu lesen: "Stoppt die Verschandelung Würzburgs. 'Nimm Dir fünf Minuten Zeit - Schlage einen Grünen breit'".
Konstantin Mack hatte das Banner gesehen und bei der Polizei Anzeige wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten und Volksverhetzung erstattet. Für ihn bedeutete der Slogan die konkrete Aufforderung zu Gewalt gegen Mitglieder, Politikerinnen und Politiker der Partei Bündnis 90/Die Grünen. Durch die Größe des Transparents und das Aufhängen an der Straße werde der "öffentliche Frieden" gestört, sagte Mack.
Wie der Duden "breitschlagen" definiert
Die Staatsanwaltschaft Würzburg sah das anders. Ihr zufolge ist nicht auszuschließen, "dass der Beschuldigte den Begriff 'breitschlagen' im Sinne des Wörterbuchs 'Duden' in der Bedeutung 'überreden', 'beschwatzen' verwendet hat". Entsprechend habe sich der Mann auch in einem Gespräch mit dem ermittelnden Polizisten geäußert. Eine strafrechtliche Verfolgung sei nur bei einer eindeutigen Äußerung möglich. Ansonsten sei der Spruch durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.
Eine Haltung, die nach der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg nun auch das Oberlandesgericht Bamberg bestätigte. Der Inhalt des Banners lasse nicht darauf schließen, "dass der Beschuldigte ernsthaft andere zu rechtswidrigen Taten animieren möchte". Weil der Slogan in Reimform gehalten ist, wirke die Aussage "eher flapsig formuliert als ernst gemeint", heißt es in dem OLG-Beschluss. Auch fehle ein Ausrufezeichen. Nicht zuletzt spreche auch die "begriffliche Weite der Bezeichnung 'Grüne'" gegen eine konkrete Aufforderung zu Straftaten.
Konstantin Mack von der Entscheidung enttäuscht
Konstantin Mack, der die Kosten des Verfahrens tragen muss, ist von der Entscheidung der Justiz enttäuscht. "Wenn ein fehlendes Ausrufezeichen und ein gereimter Text die strafrechtliche Verfolgung ausschließen", müsse man befürchten, dass Beleidigungen und Anfeindungen von Politikerinnen und Politikern weiter zunehmen würden, so der Grünen-Stadtrat auf Nachfrage der Redaktion. Schließlich lasse sich schon jetzt feststellen, "dass gerade in rechten und verschwörungsideologischen Kreisen der fehlende Respekt vor der Demokratie immer öfter auch ganz reale Konsequenzen nach sich zieht."
Überhaupt galt Denunzieren und Leute anzeigen als uncool. Wenn man dann nach einer erfolglosen Anzeige wie ein begossener Pudel dagestanden wäre, wäre das doppelt peinlich gewesen.
Damals hieß es noch "leben und leben lassen" und verknöchertes, übereifriges Spießer- und Anzeigenerstellergehabe war was für die Alten und die Rechten.
Klar, manchen Leuten gefällt ein Überwachungssystem wie in der DDR oder eine allgegenwärtige soziale Kontrolle wie in Nordkorea - wir wollten damals Freiheit, Selbstbestimmung und möglichst wenig Petzen bei der Obrigkeit und Einmischung der Staatsmacht wegen jeder Petitesse.
Vielleicht hilft uns der Besitzer des Zufahrttores aus.
Merkwürdig!
Was Sie wollen ist eine Diktatur.
Parteien einfach auflösen konnten nicht einmal die Nazis im 3. Reich. Sie konnten die Politiker missliebiger Parteien schikanieren, ins KZ sperren, foltern und umbringen.
Aber deren Parteien auflösen, das ließ nicht einmal die verbogene Justiz des Nazistaates zu.
Die Sozialdemokraten gehörten während der Zeit des Nationalsozialismus zu den ersten Gruppierungen, die von den Nationalsozialisten verfolgt wurden. Aufgrund des Aufrufs der SPD-Leitung zum Sturz des nationalsozialistischen Regimes verbot Reichsinnenminister Wilhelm Frick die SPD am 22. Juni 1933 als „volks- und staatsfeindliche Organisation“; in den darauf folgenden Tagen lösten sich alle anderen Parteien mit Ausnahme der NSDAP selbst auf. Am 7. Juli hob die „Verordnung zur Sicherung der Staatsführung“ des Reichsinnenministers Frick sämtliche SPD-Abgeordnetenmandate im Reichstag, in den Landtagen und Gemeindeparlamenten auf, am 14. Juli schließlich folgte das Gesetz gegen die Neugründung von Parteien.
Der NS-Staat hat sich da sehr wohl getraut!
diese Information ist neu für mich. Mir waren nur die Selbstauflösungen auf Grund der Schikanen bekannt.
wann und wo wurde denn in dieser Zeit wegen dem Banner der öffentliche Frieden gestört?
„ dass gerade in rechten und verschwörungsideologischen Kreisen der fehlende Respekt vor der Demokratie “ Achso, in den linken Kreisen hat man also vollsten Respekt vor der Demokratie?
Naja, Sie sind halt noch jung ……
Und falls mir jemand erzählen möchte, dass gerade in Franken ein Plakat 'Nimm Dir fünf Minuten Zeit - Schlage einen Grünen breit' als Aufforderung zu einem politischen Diskurs gemeint war, dann lache mich schlapp.
Da hat sich jemand mit der billigsten Schutzbehauptung ever aus der Affäre gezogen – und die Gerichte machen mit.
Ein schlechter Witz ist das … wir leben im Zeitalter der überbordenden Political Correctness und des Gender-Wahnsinns – aber so einen öffentlichen Gewaltaufruf lässt man einfach durchgehen …
Schlichtdenker kennen nur schwarz oder weiß. Die vielen Nuancen der Wortbedeutung, die Aussagen auf der Metaebene, die ganze Buntheit einer komplexen Hochsprache bleiben ihnen für immer rätselhaft und un- bzw. mißverständlich.
Da kann es aufgrund von Verständnisschwierigkeiten schon mal zu Fehlreaktionen kommen.
Billige Holzhammer-Polemik die unsere Reptilienhirn-Areale ansprechen soll, hat mit einem „sprachlichen Florett“ ungefähr so viel zu tun wie ein Krummschwert mit einem Skalpell …
Und um eine sprachliche Doppeldeutigkeit gezielt so einzusetzen, dass ich mir im (juristischen) Notfall eine Rückzugsmöglichkeit für den Vorwurf einer rechtswidrigen Handlung offenhalte, dazu braucht es weniger sprachlichen Intellekt, sondern mehr charakterliches Defizit …
Zitat aus Ihrem Kommentar: Und um eine sprachliche Doppeldeutigkeit gezielt so einzusetzen, dass ich mir im (juristischen) Notfall eine Rückzugsmöglichkeit für den Vorwurf einer rechtswidrigen Handlung offenhalte, dazu braucht es weniger sprachlichen Intellekt, sondern mehr charakterliches Defizit …
Dazu braucht es Cleverness! Die war bei dem Verfasser offensichtlich gegeben. Bei Herrn Mack hingegen scheint sie zu fehlen denn sonst hätte er die Doppeldeutigkeit erkannt. Jeder blamiert sich halt so gut er kann, die Grünen können es besonders gut. Wie wir erleben durften ist sogar der eigene Lebenslauf eine schier unmögliche Aufgabe und bedarf zahlreicher Korrekturen.
Wer sich aber an die Rockschöße von Papa Obrigkeitsstaat hängt und von diesem umgehende Satisfaktion für das zugefügte Leid erhofft, kann manchmal eine Überraschung erleben. Vor Gericht und auf hoher See ist man eben in Gottes Hand und wer sich selbst nicht helfen kann, dem hilft auch manchmal kein Gott und kein Gericht.
Mit schlichter Paragraphenreiterei und bloßer Unbeholftenheit kommt in der heutigen Zeit nicht weit.
Lässt tief blicken, welch Geistes Kind du bist.