
Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg hat die Beschwerde des Würzburger Grünen-Stadtrats Konstantin Mack gegen die Entscheidung der Justiz in Würzburg, keine Anklage gegen den Urheber eines umstrittenen, öffentlich präsentierten Transparents zu erheben, zurückgewiesen. Mack indes will sich damit nicht abfinden, er versucht jetzt ein öffentliches Verfahren gegen den Urheber auf dem Rechtsweg zu erzwingen.
Was ist passiert? Mehrere Monate lang – Zeugen sprechen von Mai bis Anfang Oktober – hing am Zufahrtstor zu einem Grundstück in einem Wohngebiet im Würzburger Steinbachtal ein etwa drei auf 0,5 Meter großes Transparent. Darauf zu lesen: "Stoppt die Verschandelung Würzburgs. 'Nimm Dir fünf Minuten Zeit - Schlage einen Grünen breit'".
Aufkleber mit dem gleichen Wortlaut prangten Zeugen zufolge auch an Autos des Grundstückseigentümers. Grünen-Stadtrat Mack hatte das Banner im Mai gesehen und bei der Polizei Anzeige wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten und Volksverhetzung erstattet. Für ihn ist klar, dass der Spruch die konkrete Aufforderung zu Gewalt gegen Mitglieder, Politikerinnen und Politiker der Partei Bündnis 90/Die Grünen bedeutet.
Staatsanwaltschaft: Slogan fällt unter die Meinungsfreiheit
Unterstrichen werde diese Absicht durch einen zweiten Aufkleber an einem der Autos des Grundstücksbesitzers, auf dem von "grün-rot-roter Pest" die Rede ist. Durch die Größe des Transparents und das Aufhängen an der Straße werde der "öffentliche Frieden" gestört, sagt Mack. Dass der Grundstückseigentümer lediglich mit den Grünen politisch debattieren wolle, sei nicht glaubhaft.
Die Staatsanwaltschaft Würzburg sieht das anders. Ihr zufolge ist nicht auszuschließen, "dass der Beschuldigte den Begriff 'breitschlagen' im Sinne des Wörterbuchs 'Duden' in der Bedeutung 'überreden', 'beschwatzen' verwendet hat". Entsprechend habe sich der Mann auch in einem Gespräch mit dem ermittelnden Polizisten geäußert. Eine strafrechtliche Verfolgung sei nur bei einer eindeutigen Äußerung möglich. Ansonsten sei der Spruch durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Dieser Einschätzung schloss sich jetzt auch die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg an.
Konstatin Mack: "Menschen, die hetzen, dürfen sich nicht rausreden können"
"Zu voreilig", findet Konstatin Mack. Gemeinsam mit seinem Rechtsanwalt Manuel Hemm hat er beim Oberlandesgericht Bamberg eine gerichtliche Entscheidung beantragt, die einen öffentlichen Prozess gegen den Urheber des Transparents möglich machen soll.
Die Argumentation der Staatsanwälte in Würzburg und Bamberg überzeuge ihn nicht, sagt Mack. Für einen "unvoreingenommenen Dritten" wirke der Slogan sehr wohl wie ein Aufruf zur Gewalt. Der Verweis auf sprachliche Spitzfindigkeiten dürfe nicht dazu führen, dass "Menschen, die hetzen" sich rausreden können und ungestraft davonkommen.