Mit einer ungewöhnlichen Frage musste sich das Verwaltungsgericht Würzburg im vergangenen November auseinandersetzen: Sind Elferratssitzungen im Fasching mit Theateraufführungen gleichzusetzen, oder dienen sie lediglich der Unterhaltung?
Wobei es nicht um eine juristische Beurteilung künstlerischer Qualität ging, sondern ums Geld: Nach Paragraf 4 Nr. 20 Buchst. a UStG sind nämlich die Umsätze unter anderem von Theatern oder Orchestern in öffentlicher Trägerschaft steuerfrei. Private Einrichtungen können eine Bescheinigung nach diesem Paragrafen ebenfalls erhalten, sofern sie die gleichen kulturellen Aufgaben erfüllen, wie vergleichbare öffentliche Einrichtungen.
Geklagt hatte die Faschingsgesellschaft BTC (für "Biertümpelclub") aus dem Bad Kissinger Ortsteil Garitz, weil ihr die zuständige Regierung von Niederbayern die Steuerbefreiung verweigert hatte. Begründung: Es handle sich bei den Aktivitäten des BTC nicht um Theateraufführungen, das Auftreten der Faschingsgarde sei nicht vergleichbar mit Ballett, die Musikensembles seien Partybands.
Dem Verein geht es um Bürokratievermeidung, nicht um künstlerische Anerkennung
Dagegen setzten die Garitzer, dass ihre Elferratssitzungen "nicht lediglich der allgemeinen Unterhaltung, dem Vergnügen und dem Tanz dienen, sondern kulturellen Zwecken". BTC-Präsident Nicolas Sauer hatte vor der Verhandlung betont, es gehe ihm vor allem darum, den bürokratischen Aufwand für die Steuererklärung loszuwerden: "Der Verein wird von Ehrenamtlichen geführt und betrieben, nicht von Geschäftsleuten."
Sauer, selbst Anwalt, argumentierte vor der 8. Kammer des Verwaltungsgerichts, das Bühnengeschehen während der Elferratssitzungen lasse sich durchaus mit Aufführungen von Laientheatern vergleichen: "Bei den Büttenreden geht es oft um aktuelle politische Themen und darum, dem Publikum Denkanstöße zu geben."
Bereits nach der mündlichen Verhandlung hatten Vorsitzender Wolfgang Müller und die beisitzenden Richter im Sinne der Garitzer Klage entschieden, nun liegt die ausführliche schriftliche Urteilsbegründung vor. Die Regierung von Niederbayern wird dazu verpflichtet, "der Klägerin rückwirkend ab dem 1. Januar 2015 eine Bescheinigung nach § 4 Nr. 20 Buchstabe a) UStG für die Veranstaltung von Elferratssitzungen auszustellen". Außerdem muss sie die Kosten des Verfahrens tragen.
Die Klägerin erfülle dabei "die gleichen kulturellen Aufgaben wie insbesondere ein Theater". Wobei der Begriff "Theater" als Sammelbegriff der "für Zuschauer bestimmten Darstellungen eines in Szene gesetzten Geschehens, also jede szenische Darstellung eines äußeren oder inneren Geschehens und die künstlerische Kommunikation zwischen Darstellern und Zuschauern" zu verstehen sei.
Auch die aufwändigen Bühnenbilder flossen in die Urteilsfindung mit ein
Und dies sei beim Garitzer Fasching gegeben. Den Programmen der beiden Elferratssitzungen aus dem Jahr 2023 sowie Presseberichten lasse sich entnehmen, dass es sich insbesondere bei den Laientheateraufführungen der "Aktionsgruppe" und den Darbietungen einzelner Darsteller "um die künstlerische, szenische Auseinandersetzung mit aktuellem – (lokal) politischen und gesellschaftlichen – Geschehen handelt, welches die Zuschauer unterhält und zu einer Auseinandersetzung mit dem Aufgeführten anregt".
Dass während der Elferratssitzungen Getränke und Speisen serviert werden, trete deutlich hinter den Vorstellungen auf der Bühne zurück.
Für das künstlerische Element und dafür, dass "ernst zu nehmende Aufführungen geboten werden", sprächen auch die auf Bildern in verschiebenden Zeitungsartikeln und auf der Website der Klägerin einsehbaren, aufwändigen handgemalten Bühnenbilder.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig - bis Ende Januar haben die Parteien Zeit, in Berufung zu gehen.
Ein Umdenken wird einsetzen, müssen!
Danke an ein Gericht , das die Kirche im dorf belässt.
Aus der Vita des Regierungspräsidenten:
...."Justitiar der Christlich Sozialen Union in Bayern e.V.
Referent in der Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Leiter der Pressestelle und Pressesprecher der Staatskanzlei...
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
Leiter der Abteilung Wohnungswesen und Städtebauförderung"....
Aber in Veitshöchheim wieder in der 1. Reihe sitzen....
Schade nur , dass man mit einem solchen Thema Gerichte befassen muss - Zeit , Geld , Personal , Verfahrensaufwand ......
Hans Sartoris