Seit Mittwoch sind in Bayern alle vollständig geimpften Bürgerinnen und Bürger den negativ getesteten gleichgestellt. So hat es das Kabinett tags zuvor beschlossen. Hinfällig ist damit für Geimpfte ein negativer Corona-Test zum Beispiel für den Friseurbesuch oder den Einkauf. Und was ist mit dem Besuch von Angehörigen im Seniorenheim? Gilt auch hier die Befreiung? Als vollständig geimpft gilt man laut Robert Koch-Institut ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung.
Kommunale Altenhilfe Bayern fordert Lockerungen
Von der Erleichterung profitieren könnten vor allem ältere Menschen, die bereits doppelt geimpft sind und regelmäßig ihre Partner im Heim besuchen. Die Kommunale Altenhilfe Bayern fordert, die beschlossenen Lockerungen auch für Pflegeheime sofort umzusetzen: "Den Menschen fehlen die Sozialkontakte, der Leidensdruck nach mehr als einem Jahr Isolierung ist gewaltig", sagt Vorstandssprecher Alexander Schraml, Geschäftsführer der Senioreneinrichtungen des Landkreises Würzburg.
Kontaktbeschränkungen für Pflegeheime seien auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. "Heimbesucher müssen von der Testpflicht befreit sein, wenn sie vollständigen Impfschutz haben", fordert der Verband, dem in Bayern 18 Träger der Altenhilfe mit 63 Pflegeeinrichtungen angehören. Ferner dürften geimpfte Bewohner nicht mehr unter Quarantäne gestellt werden, wenn sie Kontaktperson sind. Und Besuch solle nur noch bei einer besonderen Gefährdungslage beschränkt werden.
Im bayerischen Gesundheitsministerium ist man da zurückhaltender – und unentschlossen. Auf die Frage, ob der Testverzicht auch für geimpfte Heimbesucher gelte, sagte eine Sprecherin am Donnerstag: "Bei besonders vulnerablen Gruppen, wie etwa Personen in Alten- und Pflegeheimen und Krankenhäusern, kann bei Besuchen weiterhin das Vorlegen negativer Testergebnisse auch von abschließend Geimpften verlangt werden." Details hierzu würden noch abgestimmt.
Auf seiner Internetseite hat das Ministerium die Vorgaben noch nicht geändert: Danach ist weiterhin ein maximal 48 Stunden alter PCR- oder Schnelltest für den Heimbesuch erforderlich. Oder es wird ein Selbsttest vor Ort absolviert.
Jurist Schraml kritisiert die Ungleichbehandlung von geimpften Besuchern im Seniorenheim gegenüber Friseur oder Ladengeschäft. "Natürlich sind die Heime sensible Bereiche und man muss Regeln beachten. Aber es wird viel zu wenig abgewogen, wo Erleichterungen möglich sind." Bei zunehmendem Impfschutz stelle sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der einschränkenden Regelungen. Dem Gesundheitsministerium wirft er vor, die Praxis der Altenpflege nicht in Entscheidungen einzubeziehen.
Masken- und Abstandsgebot bleiben in den Pflegeheimen nach Einschätzung von Ulrich Gräf, Vorstand der Kommunalen Altenhilfe Bayern, noch eine Weile erhalten. Bei vollständigem Impfschutz dürfe es Restriktionen aber nur noch im absoluten Ausnahmefall geben: "Wir müssen mit der nötigen Sicherheit zurück zur Normalität, wenn wir Pflegebedürftige in Heimen nicht weiterhin sozial ausgrenzen und psychisch belasten wollen", heißt es in einer Mitteilung.
Bei dieser Art von Ankündigungspolitik muss sich niemand wundern, wenn der Umfragekönig auf 38 Prozent zurecht gestutzt wird. Man kann nur hoffen, dass das Signal ankommt.