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Würzburg
Nach Corona-Impfung: Ohne negativen Test ins Seniorenheim?
Seit Mittwoch sind zweifach Corona-Geimpfte in Bayern negativ Getesteten gleichgestellt. Dürfen sie ohne Test auch Angehörige im Altenheim besuchen? Das Ministerium zögert.
Wieviel Nähe darf sein? Bewohner in Pflege- und Seniorenheimen leiden seit über einem Jahr unter Isolation und Einschränkungen. Die Kommunale Altenhilfe Bayern fordert dringend Erleichterungen, wenn Angehörige doppelt geimpft sind.
Foto: Oliver Berg, dpa | Wieviel Nähe darf sein? Bewohner in Pflege- und Seniorenheimen leiden seit über einem Jahr unter Isolation und Einschränkungen.
Andreas Jungbauer
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:53 Uhr

Seit Mittwoch sind in Bayern alle vollständig geimpften Bürgerinnen und Bürger den negativ getesteten gleichgestellt. So hat es das Kabinett tags zuvor beschlossen. Hinfällig ist damit für Geimpfte ein negativer Corona-Test zum Beispiel für den Friseurbesuch oder den Einkauf. Und was ist mit dem Besuch von Angehörigen im Seniorenheim? Gilt auch hier die Befreiung? Als vollständig geimpft gilt man laut Robert Koch-Institut ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung.

Kommunale Altenhilfe Bayern fordert Lockerungen

Von der Erleichterung profitieren könnten vor allem ältere Menschen, die bereits doppelt geimpft sind und regelmäßig ihre Partner im Heim besuchen. Die Kommunale Altenhilfe Bayern fordert, die beschlossenen Lockerungen auch für Pflegeheime sofort umzusetzen: "Den Menschen fehlen die Sozialkontakte, der Leidensdruck nach mehr als einem Jahr Isolierung ist gewaltig", sagt Vorstandssprecher Alexander Schraml, Geschäftsführer der Senioreneinrichtungen des Landkreises Würzburg.

Kontaktbeschränkungen für Pflegeheime seien auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. "Heimbesucher müssen von der Testpflicht befreit sein, wenn sie vollständigen Impfschutz haben", fordert der Verband, dem in Bayern 18 Träger der Altenhilfe mit 63 Pflegeeinrichtungen angehören. Ferner dürften geimpfte Bewohner nicht mehr unter Quarantäne gestellt werden, wenn sie Kontaktperson sind. Und Besuch solle nur noch bei einer besonderen Gefährdungslage beschränkt werden.

Im bayerischen Gesundheitsministerium ist man da zurückhaltender – und unentschlossen. Auf die Frage, ob der Testverzicht auch für geimpfte Heimbesucher gelte, sagte eine Sprecherin am Donnerstag: "Bei besonders vulnerablen Gruppen, wie etwa Personen in Alten- und Pflegeheimen und Krankenhäusern, kann bei Besuchen weiterhin das Vorlegen negativer Testergebnisse auch von abschließend Geimpften verlangt werden." Details hierzu würden noch abgestimmt.

Auf seiner Internetseite hat das Ministerium die Vorgaben noch nicht geändert: Danach ist weiterhin ein maximal 48 Stunden alter PCR- oder Schnelltest für den Heimbesuch erforderlich. Oder es wird ein Selbsttest vor Ort absolviert. 

Alexander Schraml ist unter anderem Vorsitzender des Bundesverbands der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen.
Foto: Michael Ehlers | Alexander Schraml ist unter anderem Vorsitzender des Bundesverbands der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen.

Jurist Schraml kritisiert die Ungleichbehandlung von geimpften Besuchern im Seniorenheim gegenüber Friseur oder Ladengeschäft. "Natürlich sind die Heime sensible Bereiche und man muss Regeln beachten. Aber es wird viel zu wenig abgewogen, wo Erleichterungen möglich sind." Bei zunehmendem Impfschutz stelle sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der einschränkenden Regelungen. Dem Gesundheitsministerium wirft er vor, die Praxis der Altenpflege nicht in Entscheidungen einzubeziehen.

Masken- und Abstandsgebot bleiben in den Pflegeheimen nach Einschätzung von Ulrich Gräf, Vorstand der Kommunalen Altenhilfe Bayern, noch eine Weile erhalten. Bei vollständigem Impfschutz dürfe es Restriktionen aber nur noch im absoluten Ausnahmefall geben: "Wir müssen mit der nötigen Sicherheit zurück zur Normalität, wenn wir Pflegebedürftige in Heimen nicht weiterhin sozial ausgrenzen und psychisch belasten wollen", heißt es in einer Mitteilung.

 
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  • J. H.
    Ich bin die Schnellschüsse sowas von leid - erst sitzt man auf Bund-Länderebene zusammen, um eine einheitliche Linie beim Umgang mit Erleichterungen für Geimpfte festzulegen. Kaum zurück im eigenen Bundesland werden dann wieder Schnellschüsse gemacht und Erleichterungen verkündet, die nicht durchdacht sind und die Betroffenen verwirren und verärgern und das Vertrauen geht verloren. Ich hatte einen Schnelltest für einen Besuch im Seniorenheim gebucht, als die Erleichterung für Geimpfte verkündet wurde. Zum Glück habe ich nicht storniert. Heute beim Besuch habe ich meinen Impfausweis vorgelegt und mich auf die Aussagen des MP berufen und wurde eines Besseren belehrt. Die Tests sind bis auf Weiteres erforderlich. Zum Glück hatte ich auch noch das Ergebnis des negativen Tests dabei und konnte meinen Besuch machen.
    Bei dieser Art von Ankündigungspolitik muss sich niemand wundern, wenn der Umfragekönig auf 38 Prozent zurecht gestutzt wird. Man kann nur hoffen, dass das Signal ankommt.
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  • G. F.
    @ralfestenfeld: wenn man sich ausreichend mit der Impfung beschäftigen würde, dann weiß man das man Überträger sein kann. In erster Linie lässt man sich Impfen um selbst nicht an Covid schwer zu erkranken. Aber es steht auch fest das geimpfte wenn dann nur leichte bis keine Symptome haben. Darum verstehe auch ich nicht warum 2mal geimpfte immer noch einen Negativ Test brauchen um einen Besuch im Pflegeheim machen zu dürfen. Unsere Senioren bauen psychisch stark ab, und müssen nach wie vor bei einem positiven Fall ALLE in Quarantäne, das muss man erst mal verstehen..
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  • R. E.
    Also doch nicht sicher, ob Geimpfte Überträger sein können. Oder womit ist diese Ungleichbehandlung von Besuchen in Geschäften etc. und Altenheimen begründet?
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