Wer mit dem Bus oder der Bahn fährt, weiß, was ihn die Fahrt kosten wird. Beim Fahrt mit dem Taxi ist das anders. Denn bei welchem Betrag genau der Taxameter am Ende stehen bleibt, wissen weder Fahrgast, noch Fahrer. Der Preis hängt von den gefahrenen Kilometern ab - und von weiteren Faktoren. Was viele nicht wissen: Die Taxi-Unternehmen können nicht selbst darüber entscheiden, wie sich der Fahrpreis zusammensetzt. Wie die Kosten berechnet werden, zeigen Beispiele aus Würzburg und Schweinfurt.
Wer bestimmt in Bayern, was eine Taxifahrt kostet?
Die sogenannten Taxitarifordnungen werden in Bayern von den Kreisverwaltungsbehörden erlassen. Kreisfreie Städte und Landkreise müssen also festlegen, wie hoch Grundpreise, Kilometerpreise oder Zeitpreise in ihrer Region sind. Die Stadt Würzburg änderte die Taxitarifordnung zuletzt im August 2022. Die aktuelle Verordnung der Stadt Schweinfurt trat im März 2019 in Kraft.
Wie setzt sich der Fahrtpreise zusammen?
Für den Preis für eine Taxifahrt sind vier Punkte ausschlaggebend:
- Grundpreis: Das Einsteigen in das Taxi kostet in Würzburg 5,30 Euro, in Schweinfurt 3,10 Euro.
- Kilometerpreis: In Würzburg kostet ein Kilometer Wegstrecke 2,50 Euro. Ab dem dritten Kilometer wird es günstiger, dann sind 1,80 Euro pro Kilometer fällig. In Schweinfurt kostet der erste Kilometer 2,70 Euro. Bereits ab dem zweiten Kilometer sinkt der Preis auf 1,80 Euro.
- Wartezeitpreis: Auch wenn das Taxi steht, läuft das Taxameter weiter. Rote Ampeln und Stau kosten also Geld. Zum Beispiel: 20 Sekunden Warten an der Ampel kosten den Fahrgast in Würzburg 20 Cent. In Schweinfurt kann man für das gleiche Geld rund 27 Sekunden warten.
- Zuschläge: Hat der Kunde sperriges Gepäck dabei oder wollen mehr als vier Personen mitfahren, kann das extra kosten. Zum Beispiel werden für ein "Großraumfahrzeug" in Würzburg 7 Euro zusätzlich fällig, in Schweinfurt sind es 5 Euro.
Bei einer Fahrt zwischen zwei Orten außerhalb des Stadtgebiets werden zusätzliche Gebühren fällig. Fährt ein Taxi aus Würzburg in das fünf Kilometer entfernte Randersacker (Lkr. Würzburg) und von dort aus weiter in eine andere Gemeinde im Landkreis Würzburg, kostet das pauschal 9 Euro zusätzlich, sofern das Stadtgebiet dabei nicht durchquert wird. Die Anfahrt aus Schweinfurt in das von dort ebenfalls fünf Kilometer entfernte Gochsheim (Lkr. Schweinfurt) kostet laut Taxitarifordnung 7 Euro Zuschlag.
Was müssen Städte und Landkreise berücksichtigen, wenn sie die Preise festlegen?
Laut dem bayerischen Verkehrsministerium muss berücksichtigt werden, ob Taxis in einer Region eher von Geschäftsreisenden und Touristen genutzt werden – oder für weitere und längere Arztfahrten im ländlichen Raum. "Insgesamt ist es das Ziel der Kreisverwaltungsbehörden, beim Tarif einen angemessenen Ausgleich zwischen den öffentlichen und den unternehmerischen Interessen zu schaffen", teilt eine Sprecherin mit. Daher werde auch die wirtschaftliche Lage für die gesamte Taxibranche im jeweiligen Landkreis oder Stadt geprüft: "Hierzu wird auf die wirtschaftlichen Daten der einzelnen Unternehmen, die diese zur Verfügung stellen, zurückgegriffen."
Was gilt für weitere Fahrten über die angrenzenden Landkreise hinaus?
Bei Fahrten zu Orten außerhalb von Stadt und Landkreis Würzburg kann der Gast mit dem Fahrer oder der Fahrerin einen individuellen Preis aushandeln. Gleiches gilt für Stadt und Landkreis Schweinfurt.
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Fassung war die Rede von Zuschlägen, die bei einer Anfahrt aus Würzburg oder Schweinfurt in die jeweils umliegenden Landkreise erhoben werden. Wir haben die Stelle im Text präzisiert.