Das Urteil im Prozess um den Missbrauch von sieben Buben durch einen Würzburger Logopäden verzögert sich weiter – obwohl die Vorwürfe nach dem Geständnis sowie durch die Beweisaufnahme weitgehend bestätigt sind. Bevor am Landgericht am Donnerstag die Plädoyers beginnen konnten, zog die Verteidigung des 38-Jährigen in letzter Minute einen weiteren Beweisantrag aus der Tasche: In das Urteil müsse strafmildernd mit einfließen, dass der Angeklagte unter deutlich erschwerten Bedingungen in Untersuchungshaft sitze, meinen sie.
Plädoyers verschoben
Die Plädoyers wurden abgesagt. Der Vorsitzende Michael Schaller machte aus seiner Enttäuschung keinen Hehl. Er habe den Prozess ordentlich, aber zügig vorantreiben wollen. "Dem hatten alle zugestimmt", machte er deutlich. "Aber der weitere Verlauf war dann anders." Schaller machte deutlich, er werde sich nicht treiben lassen, aber auch die Sorgfalt nicht der Schnelligkeit opfern: "Wenn Beweise zu erheben sind, werden die erhoben – trotz Corona."
Das fünfköpfige Gericht äußerte zwar Bedenken, ob ausgerechnet Maßnahmen auf Wunsch und zum Schutz des Gefangenen als mildernde Umstände taugen. Doch das Gericht gab sich keine Blöße, sondern lud zwei Zeugen zum Beweis dieses Themas auf den nächsten Prozesstermin: Nun sollen am 18. Mai die Leiter der Justizvollzugsanstalten Würzburg und Bamberg über die Haftbedingungen Auskunft geben.
Urteil erst am 4. Juni?
Das Gericht betonte, dass die Maßnahmen teilweise zum Schutz des Angeklagten vor Übergriffen im Gefängnis dienen, überdies sah man zeitweise Suizidgefahr. Deshalb war seine Zelle zunächst rund um die Uhr mit Kameras überwacht worden, der Angeklagte konnte nur einzeln zum Hofgang und keinen Sport mit anderen Gefangenen machen.
Erst nach diesen Zeugenaussagen könnten die Plädoyers der Staatsanwältin, der sechs Nebenkläger und der zwei Verteidiger beginnen. Da man unter Corona-Bedingungen nur halbe Tage verhandelt, dürften die Einschätzungen zu Schuld und angemessener Sühne des Logopäden am 25. Mai fortgesetzt werden. Dann hat der Angeklagte das letzte Wort. Ein Urteil könnte am gleichen Tag fallen – oder erst am 4. Juni.
Körperliche Verletzungen des Missbrauchs mögen zwischenzeitlich verheilt sein. Aber wie sieht es mit sexuell übertragbaren Krankheiten aus? Zum Beispiel humane Papillomviren können anal und oral übertragen werden, erst symptomlos bleiben und später Anal- oder Rachenkrebs verursachen. Ist das nicht schrecklich? Über so etwas müssen die Eltern von Kleinkindern!!! sich nun Sorgen machen. Hat der Täter je darüber nachgedacht, wie schädigend sein Missbrauch ist