Wer noch am Anfang seiner beruflichen Ausbildung steht oder nach Jahren einen anderen Karriereweg einschlagen möchte, kommt an dem Begriff "BAföG" nicht vorbei. Worum es sich dabei handelt und was man bei BAföG beachten muss, erfahren Sie in diesem Artikel.
Übrigens können Sie die Höhe Ihres Anspruchs auf BAföG einfach berechnen und so herausfinden, wie viel Geld Ihnen durch die Förderung zusteht.
BAföG: Was ist das?
BAföG ist die Kurzform von "Bundesausbildungsförderungsgesetz". Was sich erst einmal kompliziert anhört, ist eigentlich recht einfach zu verstehen. Wie auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zu lesen ist, ist BAföG ein staatliches Unterstützungsprogramm, das dazu dient, Bildungschancen zu gewähren. Es wurde entwickelt, um sicherzustellen, dass in Deutschland jeder, unabhängig von seinem finanziellen Hintergrund, Zugang zu höherer Bildung oder einer beruflichen Ausbildung hat. BAföG wird als zinsloses Darlehen für die Zeit der Ausbildung gewährt, wodurch Studenten und Auszubildende die Kosten für Lebenshaltung, Unterrichtsmaterialien und andere Bildungsausgaben tragen können.
Laut der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) trat BAföG erstmals am 1. September 1971 in Kraft. In den Jahrzehnten zuvor hing die Möglichkeit zu höherer Bildung - gerade an einer Universität - häufig von der finanziellen Situation der Eltern ab. BAföG sollte dies ändern. "Es regelte fortan, wie viel Geld Studierende sowie eine bestimmte Gruppe an Schülerinnen und Schülern vom Staat – zunächst noch als 100-prozentigen Zuschuss – erhält, wenn sie selbst nicht dafür aufkommen können", schreibt die bpb. Durch die Einführung von BAföG hätte ab 1971 erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik ein relativ großer Kreis an jungen Menschen eine Rechtsanspruch auf Ausbildungsunterstützung gehabt.
Wie das Deutsche Stundentenwerk im Rahmen des 50. Jubiläums von BAföG mitteilte, hatten bis zum Herbst 2021 fast fünf Millionen Menschen in Deutschland ihre Ausbildung mithilfe von BAföG oder in Teilen finanziert.
Wer hat Anspruch auf BAföG?
Verschiedene Gruppen haben einen Anspruch auf BAföG. Der Anspruch hängt allerdings von einer Reihe von Voraussetzungen ab, darunter die persönlichen Umstände und die Art der Ausbildung, die gefördert werden soll. Die genauen Voraussetzungen für einen BAföG-Anspruch haben wir noch einmal gesondert aufgelistet. Einige der Bildungseinrichtungen, die im Rahmen des BAföG förderfähig sind, umfassen Universitäten, Fachhochschulen, Berufsaufbauschulen, Kollegs, verschiedene Abendschulen sowie allgemeinbildende Schulen ab der 10. Klasse.
Im Allgemeinen steht BAföG nur deutschen Staatsangehörigen zur Verfügung, aber es gibt bestimmte Bedingungen, unter denen auch Ausländer Zugang zur Förderung haben können.
Was das Alter des Antragstellers angeht, so hat sich die Altersgrenze für BAföG seit August 2022 auf 45 Jahre erhöht. Dies bedeutet, dass die Ausbildung vor dem 45. Lebensjahr begonnen werden muss. In bestimmten Fällen, zum Beispiel wenn eine Person ihren Hochschulabschluss auf dem zweiten Bildungsweg erworben hat und dadurch die Altersgrenze überschritten wurde, kann es Ausnahmen von dieser Regel geben.
Für diejenigen, die keinen BAföG-Anspruch haben, könnten Stipendien, wie das Deutschlandstipendium, eine Lösung sein.
Übrigens: Wer zum ersten Mal einen Master macht, kann ebenfalls Anspruch auf BAföG haben. In besonderen Fällen kann die Ausbildungsförderung auch für eine zweite Erstausbildung bezogen werden.
Wie viel BAföG bekommt man?
Der Betrag, den man durch BAföG erhalten kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich dem eigenen Bedarf und dem Einkommen der Eltern. Aber auch das eigene Vermögen, Art der Ausbildung, die Wohnsituation, das eigene Einkommen, die Zahl der Geschwister und das Alter eigener Kinder können die Höhe des BAföGs beinflussen. Für manche Personen kommt auch ein elterunabhängiges BAföG in Frage. Wie viel ein Antragsteller erhält, ist also höchst individuell. Und unterscheidet sich auch darin, ob man Studenten- oder Schüler-BAföG bekommt.
Es gibt je nach Lebenssituation allerdings verschiedene Höchstsätze. Diese hängen davon ab, ob jemand noch bei seinen Eltern wohnt oder bereits selbst Kinder hat. Wenn die BAföG-Förderung nicht ausreicht, um die Lebensunterhaltskosten zu decken, könnten die Eltern auch zusätzlich unterhaltspflichtig sein.
Wichtig: BAföG wird in der Regel zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt. Bei Ausnahmefällen, wie bei einer Behinderung, kann das BAföG auch vollständig als Zuschuss gewährt werden.
Wie wird BAföG beantragt?
BAföG-Leistungen müssen schriftlich beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung beantragt werden. Der Antrag kann mit dem Antragsformblatt per Post oder elektronisch gestellt und übermittelt werden. Die erforderlichen Formblätter sind bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich, der BAföG-Antrag kann aber auch online gestellt werden. Darüber hinaus können BAföG-Leistungen auch elektronisch beantragt werden. Der Antrag sollte mit der endgültigen Wahl und auch der Zulassung an einer Universität für einen bestimmten Studiengang gestellt werden. ein formloser BAföG-Antrag sollte in jedem Fall eingereicht werden. Das BAföG wird meist für zwölf Monate bewilligt. Bevor der Bewilligungszeitraum abläuft, muss ein Folgeantrag gestellt werden.
Laut dem Bundesministerium für Bildung und Forschung ist es von der Art der Ausbildung abhängig, wo der BAföG-Antrag gestellt werden muss. Für Studierende ist beispielsweise das Studierendenwerk am Ort der Hochschule zuständig, für Schüler ist das Amt für Ausbildungsförderung in der Stadt- oder Kreisverwaltung zuständig, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet oder auch in Einzelfällen der Wohnort.
Rückwirkend kann BAföG im Übrigen nicht beantragt werden. Wer seinen Antrag im Dezember abgibt, bekommt das Geld auch erst ab Dezember bewilligt, nicht bereits zu Semesterstart im September oder Oktober.
BAföG: Wie viel muss man zurückzahlen?
BAföG wird zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt, sofern es sich um Studierende an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen handelt. Schülerinnen und Schüler erhalten BAföG als Zuschuss und müssen nichts zurückzahlen, schreibt das Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Das Darlehen, welches Studierende erhalten, muss zurückgezahlt werden. Es gibt jedoch einen Höchstbetrag für die Rückzahlung, der bei 10.000 Euro liegt . Das bedeutet, dass niemand mehr als diesen Betrag zurückzahlen muss, unabhängig davon, wie hoch das ursprüngliche Darlehen war.
Die Rückzahlung des Darlehens beginnt fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer, die normalerweise der Regelstudienzeit entspricht. Die monatliche Rate für die Darlehensrückzahlung beträgt 130 Euro und wird im Dreimonatsrhythmus fällig. Eine Rückzahlung des BAföG-Darlehens kann aber auch verschoben werden. Nach maximal 20 Jahren können Darlehensnehmerinnen und -nehmer von ihrer Restschuld befreit werden, sofern sie sich um die Tilgung bemüht haben.
Für diejenigen, die ihr BAföG-Darlehen vorzeitig ganz oder teilweise tilgen, gibt es einen Bonus: Ein Teil der Schulden wird ihnen erlassen. Falls jemand nach dem Eintritt in den Beruf nicht mehr als 1.605 Euro monatlich verdient, kann ein Antrag auf Aussetzen der Rückzahlung gestellt werden. Das Darlehen bleibt auch in diesem Fall weiterhin zinsfrei, erklärt das Ministerium. Eine Einmalzahlung an das BAföG-Amt kann sich also sehr lohnen.
Wie viel darf man beim BAföG dazu verdienen?
Manchmal reicht das BAföG aber trotzdem nicht aus, um den Lebensunterhalt zu finanzieren. Deshalb suchen sich viele Studierende einen Nebenjob. Doch Vorsicht: Es gibt bestimmte Freibeträge, die eingehalten werden müssen, damit sich der BAföG-Anspruch nicht verringert. Das gilt im Übrigen auch bei Werkstudenten, die BAföG beziehen.