Unzulässiges Halten in zweiter Reihe, Parken auf einer Verkehrsinsel oder Blockieren einer Feuerwehrzufahrt – all diese Vergehen kosten für Autofahrer 55 Euro laut Bußgeldkatalog. Simon Niedermeyer (24) soll ebenfalls 55 Euro zahlen, allerdings nicht für ein falsch geparktes Auto, sondern für seinen privaten E-Scooter, den er knapp innerhalb der Würzburger Fußgängerzone abgestellt hatte.
"Das ist Geldmacherei", ärgert sich Niedermeyer im Gespräch mit der Redaktion. Seinen E-Scooter hatte er Ende Januar hinter dem Kaufhaus C&A am Kaiserplatz Ecke Bahnhofstraße geparkt – knapp schräg hinter dem Schild, das dort den Beginn der Fußgängerzone markiert. So steht es nun auch im Bußgeldbescheid, den Niedermeyer bekommen hat: "Ihnen wird vorgeworfen (...) folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben: Sie parkten im Bereich einer Fußgängerzone", heißt es darin.
Fahrer hält 55 Euro Bußgeld für den abgestellten Roller für überzogen
Dass er sich beim Parken offenbar verschaut habe, sieht Niedermeyer ein, wie er im Gespräch sagt. Er verstehe auch den Ärger vieler Menschen über die oftmals achtlos in den Weg gestellten Miet-Scooter in Würzburg. Aus diesem Grund habe er seinen privaten Roller extra rücksichtsvoll und platzsparend abgestellt, zudem seien Fahrräder, die mit E-Scootern vergleichbar seien, ja offenbar erlaubt vor dem Geschäft.
Als unverhältnismäßig empfinde er die Höhe des Bußgeldes, sagt Niedermeyer. "Das ist wie, als ob ich ein Auto dort geparkt hätte." Den Scooter nutzt der Fachinformatiker, der an der Würzburger Uniklinik arbeitet, als Ersatz für sein Auto, das er verkauft habe, um die Umwelt zu schonen. Die Mobilitätswende liege ihm am Herzen und werde durch das Vorgehen gegen E-Scooter erschwert, sagt Niedermeyer und mutmaßt gezieltes Vorgehen des kommunalen Ordnungsdienstes gegen E-Scooter in Würzburg: "Die massive Mobilmachung der Stadtangestellten wirkt wie eine Jagd."
Was ist dran an Niedermeyers Ärger? Auf Ihrer Webseite informiert die Stadt Würzburg über den Status von E-Scootern in Fußgängerzonen. "Fahrrad frei heißt nicht automatisch E-Scooter frei", heißt es dort. Für E-Scooter sei ein entsprechendes Zusatzzeichen für Fußgängerzonen eingeführt worden. "Dieses Zusatzzeichen wurde in Würzburg bisher aber noch nicht angebracht. (...) Das Fahren mit E-Scootern in der Fußgängerzone, auf Fußgängerwegen und Gehwegen in Grünanlagen ist also verboten." Doch wie steht es ums Parken?
So erklärt die Stadt Würzburg das hohe Bußgeld gegen den E-Scooter
Dazu Christian Weiß, Pressesprecher der Stadt Würzburg, auf Anfrage der Redaktion: "Die Fußgängerzone wird außer von Fußgängern von den unterschiedlichsten Verkehrsteilnehmern genutzt. Dies funktioniert nicht immer konfliktfrei. (...) Um hier weitere Konflikte zu vermeiden und insbesondere Fußgänger zu schützen, wurde die Fußgängerzone nicht für Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter freigegeben." Geschoben werden dürften die Elektro-Fahrzeuge dort jedoch.
Daran durch die Einführung von Zonen für Elektrokleinfahrzeuge etwas zu ändern, plane die Stadt derzeit nicht, so Weiß. "Es gibt keine Benachteiligung von E-Scootern, aber auch keine Bevorzugung." Der Kommunale Ordnungsdienst behandele alle Verstöße gegen Verkehrsregeln gleich und sei bei Bußgeldern an den Bußgeldkatalog gebunden.
"E-Scooter sind im Sinne der Straßenverkehrsordnung Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb", schreibt Weiß. "Analog gilt für E-Scooter in der Fußgängerzone das gleiche Bußgeld wie für Kraftfahrzeuge. Die Höhe des Bußgeldes betrug bislang 30 Euro, wurde jedoch mit Einführung des neuen Bußgeldkatalogs auf 55 Euro erhöht." Simon Niedermeyer will sich mit dem Bußgeld hingegen nicht abfinden und hat angekündigt, dagegen Widerspruch zu erheben.
Dafür gibt es Veordnungen und Regelungen die man zwar nicht teilen muss, die aber in Deutschland im Normalfall klar kommuniziert werden und auch ansonsten jedermann bekannt sind. Ausflüchte sind da meist sinnlos.
Über viele Dinge kann man zwar streiten aber so etwas ist mir lieber wie Regelungen in vielen anderen Staaten in denen Verordnungen willkürlich ausgelegt werden und das gezahlte Geld gerne mal in den Privattaschen landet.
Trotzdem macht es sich die Stadt Würzburg sehr bequem. So ein Vergehen "knappes Parken eines Privatrollers in der Fußgängerzone" ist wesentlich einfacher zu ahnten als das massenhafte wirklich schäbige und auch gefährliche abstellen der Mietscooter.
Hier macht man sich als Stadt die Finger seltenst schmutzig. Insofern könnte man zumindest argumentieren, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird!
das sind Argumente die nur auf den ersten Blick zutreffen... Der nächste parkt sein 2m breites Auto in der 10m breiten Fußgängerzone. Das behindert auch niemanden. Warum nicht auch eine Feuerwehrzufahrt auf 10cm einparken? das 2,5m breite Feuerwehrauto passt ja trotzdem noch durch die 4m Breite Zufahrt.
Ich finde es gut, dass die Regeln klar sind.
Das heißt nicht das man sie nicht hinterfragen darf. Wichtig ist meiner Meinung nach, dass man Regularien überall durchsetzt und nicht zweierlei Maß misst.
In Sachen Mietroller wird defintiv mit zweierlei Maß gemessen, anders kann man sich die offensichtlichen Zustände nicht erklären!
schon kann der von Ihnen mit "nur einem halben Meter" belegte Parkplatz nicht mehr genutzt werden.
trotz Demokratie nicht hingekriegt , eine praktische Lösung für alle zu finden . Wenn der
E - Roller falsch abgestellt wird gehört es bestraft sowie alle anderen E - Roller Benutzer ,
welche ihr Verkehrsmittel einfach mitten auf den unbeleuchteten Fußweg abstellen und
damit nicht nur die Radfahrer sondern auch die Fußgänger massiv behindern.
Warum richtet man nicht Zonen ein , wo diese Verkehrsmittel sicher abgestellt werden
können und keinen im Wege stehen . Dann muss der Verkehrsteilnehmer einfach ein paar Schritte mehr laufen , das Einsammeln wird viel einfacher und vielleicht noch lukrativer.
Es kann doch wirklich nicht sein , das wenige ein Privileg erhalten und alle anderen leiden
darunter !
Aber zurück zur Verkehrsüberwachung, die sich offensichtlich nur für den ach so gefährlichen ruhenden Verkehr interessiert. Die kann man ohne in eine nervige Diskussion verwickelt zu werden, sein Knöllchen anbringen und fertig!
Irgendwie verständlich. Wie kann der rasende Fahrradfahrer angehalten werden, wie soll man E-Roller Fahrenden klar machen, dass sie im Fußgängerbereich nicht fahren dürfen - schon gar nicht zu zweit.
Das ist in Würzburg die Aufgabe der Verkehrsüberwachung: Überwachung des ruhenden Verkehrs
Viele E-Roller Nutzer verhalten sich wie rücksichtslose Id*oten, da wird der Roller auf dem Gehweg so abgestellt, dass garantiert kein Kinderwagen oder Rollstuhl durchkommt, gerne auch flach liegend vor Hauseingängen platziert, hier wird bislang wenig bis garnicht geahndet. Oder die Einbahnstrassen werden entgegen der Fahrtrichtung benutzt, im irrigen Glauben, wenn die Radler das dürfen darf ich erst recht. Je nach gusto werden Trottoir, Zebrastreifen, Radweg oder Strasse in Gebrauch genommen, gebüßt wird fast nichts, denn das briefmarkengroße Kennzeichen ist sowieso nicht lesbar.
Am Abstellverhalten wird sich auch solange nichts ändern, wie die Roller nicht zwangsweise zum Parken an eine Verleih-Station zurückgeführt werden müssen.
Warum habe ich dann noch an keinem behindernd abgestellten/ebgelegten Miet-Roller oder Fahrrad ein Knöllchen gesehen?
Warum fahren dann ziemlich alle Radler deutlich schneller als die per StVO vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit durch die Fußgängerzone ohne daß das saktioniert würde?
Überall stehen oder liegen diese "Roller" kreuz und quer auf Gehwegen und sonstwo im Weg rum. Öfter sind Fahrräder so an Schildern angeschlossen, daß sie mitten auf dem Gehweg stehen. Fast kein Radfahrer hält die Geschwindigkeitsbegrenzung in den Fußgängerzonen ein. Und ich habe noch nie gesehen, daß da eingeschritten würde. Aber ein Roller, der angeblich (ich habe es nicht selbst gesehen) platzsparend abgestellt ist, bekommt ein Knöllchen. Das muß man nicht verstehen.