zurück
Würzburg
"Massive Mobilmachung": Würzburger E-Scooter-Fahrer soll 55 Euro zahlen und kritisiert nun das Ordnungsamt
Simon Niedermeyer soll 55 Euro zahlen, weil er seinen E-Scooter knapp innerhalb der Würzburger Fußgängerzone angesperrt hatte. Dagegen wehrt sich der 24-Jährige jetzt.
Knapp hinter Beginn der Fußgängerzone bei C&A am Kaiserplatz in Würzburg hatte Niedermeyer seinen Roller abgestellt. Dass er dafür nun 55 Euro bezahlen soll, sieht er nicht ein.
Foto: Thomas Obermeier | Knapp hinter Beginn der Fußgängerzone bei C&A am Kaiserplatz in Würzburg hatte Niedermeyer seinen Roller abgestellt. Dass er dafür nun 55 Euro bezahlen soll, sieht er nicht ein.
Aaron Niemeyer
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:41 Uhr

Unzulässiges Halten in zweiter Reihe, Parken auf einer Verkehrsinsel oder Blockieren einer Feuerwehrzufahrt – all diese Vergehen kosten für Autofahrer 55 Euro laut Bußgeldkatalog. Simon Niedermeyer (24) soll ebenfalls 55 Euro zahlen, allerdings nicht für ein falsch geparktes Auto, sondern für seinen privaten E-Scooter, den er knapp innerhalb der Würzburger Fußgängerzone abgestellt hatte.

"Das ist Geldmacherei", ärgert sich Niedermeyer im Gespräch mit der Redaktion. Seinen E-Scooter hatte er Ende Januar hinter dem Kaufhaus C&A am Kaiserplatz Ecke Bahnhofstraße geparkt – knapp schräg hinter dem Schild, das dort den Beginn der Fußgängerzone markiert. So steht es nun auch im Bußgeldbescheid, den Niedermeyer bekommen hat: "Ihnen wird vorgeworfen (...) folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben: Sie parkten im Bereich einer Fußgängerzone", heißt es darin.

Fahrer hält 55 Euro Bußgeld für den abgestellten Roller für überzogen

Dass er sich beim Parken offenbar verschaut habe, sieht Niedermeyer ein, wie er im Gespräch sagt. Er verstehe auch den Ärger vieler Menschen über die oftmals achtlos in den Weg gestellten Miet-Scooter in Würzburg. Aus diesem Grund habe er seinen privaten Roller extra rücksichtsvoll und platzsparend abgestellt, zudem seien Fahrräder, die mit E-Scootern vergleichbar seien, ja offenbar erlaubt vor dem Geschäft.

Anzeige für den Anbieter Google Maps über den Consent-Anbieter verweigert

Als unverhältnismäßig empfinde er die Höhe des Bußgeldes, sagt Niedermeyer. "Das ist wie, als ob ich ein Auto dort geparkt hätte." Den Scooter nutzt der Fachinformatiker, der an der Würzburger Uniklinik arbeitet, als Ersatz für sein Auto, das er verkauft habe, um die Umwelt zu schonen. Die Mobilitätswende liege ihm am Herzen und werde durch das Vorgehen gegen E-Scooter erschwert, sagt Niedermeyer und mutmaßt gezieltes Vorgehen des kommunalen Ordnungsdienstes gegen E-Scooter in Würzburg: "Die massive Mobilmachung der Stadtangestellten wirkt wie eine Jagd."

Was ist dran an Niedermeyers Ärger? Auf Ihrer Webseite informiert die Stadt Würzburg über den Status von E-Scootern in Fußgängerzonen. "Fahrrad frei heißt nicht automatisch E-Scooter frei", heißt es dort. Für E-Scooter sei ein entsprechendes Zusatzzeichen für Fußgängerzonen eingeführt worden. "Dieses Zusatzzeichen wurde in Würzburg bisher aber noch nicht angebracht. (...) Das Fahren mit E-Scootern in der Fußgängerzone, auf Fußgängerwegen und Gehwegen in Grünanlagen ist also verboten." Doch wie steht es ums Parken?

So erklärt die Stadt Würzburg das hohe Bußgeld gegen den E-Scooter

Dazu Christian Weiß, Pressesprecher der Stadt Würzburg, auf Anfrage der Redaktion: "Die Fußgängerzone wird außer von Fußgängern von den unterschiedlichsten Verkehrsteilnehmern genutzt. Dies funktioniert nicht immer konfliktfrei. (...) Um hier weitere Konflikte zu vermeiden und insbesondere Fußgänger zu schützen, wurde die Fußgängerzone nicht für Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter freigegeben." Geschoben werden dürften die Elektro-Fahrzeuge dort jedoch.

Daran durch die Einführung von Zonen für Elektrokleinfahrzeuge etwas zu ändern, plane die Stadt derzeit nicht, so Weiß. "Es gibt keine Benachteiligung von E-Scootern, aber auch keine Bevorzugung." Der Kommunale Ordnungsdienst behandele alle Verstöße gegen Verkehrsregeln gleich und sei bei Bußgeldern an den Bußgeldkatalog gebunden.

"E-Scooter sind im Sinne der Straßenverkehrsordnung Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb", schreibt Weiß. "Analog gilt für E-Scooter in der Fußgängerzone das gleiche Bußgeld wie für Kraftfahrzeuge. Die Höhe des Bußgeldes betrug bislang 30 Euro, wurde jedoch mit Einführung des neuen Bußgeldkatalogs auf 55 Euro erhöht." Simon Niedermeyer will sich mit dem Bußgeld hingegen nicht abfinden und hat angekündigt, dagegen Widerspruch zu erheben.

Umfrage
Ted wird geladen, bitte warten...
 
Themen & Autoren / Autorinnen
Würzburg
Aaron Niemeyer
Autofahrer
Bußgeldkatalog
Euro
Stadt Würzburg
Tretroller und E-Scooter
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • vonhof
    Die Auffassung der Stadt Würzburg ist rechtswidrig. § 11 Abs. 5 eKFV (Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr): "Für das Abstellen von Elektrokleinstfahrzeugen gelten die für Fahrräder geltenden Parkvorschriften entsprechend." Diese geht als Spezialregelung der StVO vor. Fahrräder dürfen in der Fußgängerzone abgestellt werden (zulässiger Allgemeingebrauch), also dürfen auch eScooter dort stehen. Schöne Grüße an die Stadtverwaltung, die die Verkehrsvorschriften für eScooter nicht kennt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • giacomo
    Falsch abgestellte Fahrzeuge (egal welcher Art) müssen gebührenpflichtig verwarnt werden. Allerdings denke ich im vorliegenden Fall, dass der/die Verkehrsüberwacher/in hier wohl päbstlicher als der Pabst sind. Man kann alles übertreiben! Ich z.B. hatte vor ein paar Jahren mein Motorrad in der Karmelitenstraße am dortigen Motorradabstellplatz geparkt. Direkt neben dem Schild, das auf den anschließenden (großen) Behindertenparkplatz hinweist. Es stand auf dem Seitenständer und deshalb ragte der Lenker meiner Maschine etwa einen halben Meter dort hinein. Dafür musste ich damals 35 € blechen. Ein klein wenig mehr Fingerspitzengefühl wünsche ich mir von den Verkehrsüberwachern.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Casey2010
    Ich vermute mal das die Parkraumüberwacher wahrscheinlich Prämien bekommen desto mehr aufgeschrieben werden
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • m.schmitt.stadtlauringen@gmail.com
    "knapp innerhalb der Würzburger Fußgängerzone abgestellt"

    Dafür gibt es Veordnungen und Regelungen die man zwar nicht teilen muss, die aber in Deutschland im Normalfall klar kommuniziert werden und auch ansonsten jedermann bekannt sind. Ausflüchte sind da meist sinnlos.

    Über viele Dinge kann man zwar streiten aber so etwas ist mir lieber wie Regelungen in vielen anderen Staaten in denen Verordnungen willkürlich ausgelegt werden und das gezahlte Geld gerne mal in den Privattaschen landet.

    Trotzdem macht es sich die Stadt Würzburg sehr bequem. So ein Vergehen "knappes Parken eines Privatrollers in der Fußgängerzone" ist wesentlich einfacher zu ahnten als das massenhafte wirklich schäbige und auch gefährliche abstellen der Mietscooter.

    Hier macht man sich als Stadt die Finger seltenst schmutzig. Insofern könnte man zumindest argumentieren, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird!
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • frier
    Jetzt bin ich mal neugierig: Dass ich mit einem Fahrrad, Mofa, etc. nicht in der Fußgängerzone fahren darf, es sei denn es gibt ein Zusatzschild dafür, ist mir klar. Aber, wie ist es, wenn ich mein Fahrrad oder Mofa durch die Fußgängerzone schiebe, ggf. um keinen großen Umweg fahren zu müssen, bzw. es ggf. sogar einmal kurz abstelle um mir beim Bäcker eine Brotzeit mitzunehmen?
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • mainpost@swamp.franken.de
    Wer ein Rad schiebt, ist ein Fußgänger, darf also durch eine Fußgängerzone. Also ohne extra Schild. Beim Abstellen bin ich mir nicht sicher.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • desault
    Ich habe das an der Juliuspromenade einmal mit eine Fahrrad beobachtet. Der Besitzer hatte das Fahrrad am Pfoten des Hinweisschildes angekettet leider auf der Seite die der Fußgängerzone zugewandt war. Das Fahrrad stand da und hat nichts und niemanden gestört, behindert oder irgendwas. Tatsächlich hat er einen Strafzettel bekommen. Ich finde das tatsächlich eine unverschämte Abzocke. Gesetz hin Gesetz hier wäre evtl. Fingerspitzengefühl angesagt und das sollte "von oben" verordnet werden.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • m.schmitt.stadtlauringen@gmail.com
    @desault:
    das sind Argumente die nur auf den ersten Blick zutreffen... Der nächste parkt sein 2m breites Auto in der 10m breiten Fußgängerzone. Das behindert auch niemanden. Warum nicht auch eine Feuerwehrzufahrt auf 10cm einparken? das 2,5m breite Feuerwehrauto passt ja trotzdem noch durch die 4m Breite Zufahrt.

    Ich finde es gut, dass die Regeln klar sind.

    Das heißt nicht das man sie nicht hinterfragen darf. Wichtig ist meiner Meinung nach, dass man Regularien überall durchsetzt und nicht zweierlei Maß misst.

    In Sachen Mietroller wird defintiv mit zweierlei Maß gemessen, anders kann man sich die offensichtlichen Zustände nicht erklären!
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Silein12440607
    Gerade hier kann ich das "Knöllchen" nachvollziehen. Die Behindertenparkplätze sind nicht extra so breit, um andere Verkehrsteilnehmer zu ärgern. Hier wird teilweise tatsächlich die gesamte Breite beansprucht. Kleinbus, behindertes Kind im Rolli, Rampe an der Seitentüre,
    schon kann der von Ihnen mit "nur einem halben Meter" belegte Parkplatz nicht mehr genutzt werden.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • letsgo101
    Es gibt Regeln, die auch noch Beschildert sind, die einzuhalten sind. Da gibt es kein Wenn und Aber ! Aber es meinen Einige das ein bisschen nur kein Verstoss sei. Es wird so viel in Würzburg und speziell in der Fussgängerzone nicht geahndet. Da kann man von Mutwillig jetzt auch nicht sprechen/schreiben. Wie gesagt, es gibt Regeln die einzuhalten sind. Ob sie jetzt auch alle geahndet werden sein dahingestellt, schön wäre es jedenfalls das man gleich verfährt !
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • familie.diener@gmx.net
    Das Ganze ist wie immer in Deutschland tausendmal überprüft und trotzdem hat man es
    trotz Demokratie nicht hingekriegt , eine praktische Lösung für alle zu finden . Wenn der
    E - Roller falsch abgestellt wird gehört es bestraft sowie alle anderen E - Roller Benutzer ,
    welche ihr Verkehrsmittel einfach mitten auf den unbeleuchteten Fußweg abstellen und
    damit nicht nur die Radfahrer sondern auch die Fußgänger massiv behindern.
    Warum richtet man nicht Zonen ein , wo diese Verkehrsmittel sicher abgestellt werden
    können und keinen im Wege stehen . Dann muss der Verkehrsteilnehmer einfach ein paar Schritte mehr laufen , das Einsammeln wird viel einfacher und vielleicht noch lukrativer.
    Es kann doch wirklich nicht sein , das wenige ein Privileg erhalten und alle anderen leiden
    darunter !
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • dietmar@eberth-privat.de
    Den Parkplatz gibt es schon: keine 50m Parkplatz der WVV Bahnhofstraße 12
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • flea11
    Grundsätzlich: Es ist schon irgendwie merkwürdig - das Verhalten der städt. Verkehrsüberwachung. Da parken - ja, parken - Kraftfahrzeuge in der Plattnerstraße, da findet man abgestellte Autos in der Eichhornstraße, da fahren Kraftfahrzeuge gemütlich durch den Fußgängerbereich (Zulassungszeichen lassen Landkreisbewohner (WÜ, MSP, TBB ...) aber auch fremde erkennen. Interessiert niemanden. Nicht einmal die Polizei, die von einem Fahrzeug in der Domstraße - entgegen der Fahrtrichtung - "verfolgt" wird. Vielleicht spielt da das schlechte Gewissen eine Rolle?
    Aber zurück zur Verkehrsüberwachung, die sich offensichtlich nur für den ach so gefährlichen ruhenden Verkehr interessiert. Die kann man ohne in eine nervige Diskussion verwickelt zu werden, sein Knöllchen anbringen und fertig!
    Irgendwie verständlich. Wie kann der rasende Fahrradfahrer angehalten werden, wie soll man E-Roller Fahrenden klar machen, dass sie im Fußgängerbereich nicht fahren dürfen - schon gar nicht zu zweit.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • dietmar@eberth-privat.de
    "Verkehrsüberwachung, die sich offensichtlich nur für den ach so gefährlichen ruhenden Verkehr interessiert"

    Das ist in Würzburg die Aufgabe der Verkehrsüberwachung: Überwachung des ruhenden Verkehrs
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • kej0018@aol.com
    Da hat es meiner Meinung nach den Falschen erwischt, immerhin war der Roller so abgestellt, dass er niemanden behindert hat...

    Viele E-Roller Nutzer verhalten sich wie rücksichtslose Id*oten, da wird der Roller auf dem Gehweg so abgestellt, dass garantiert kein Kinderwagen oder Rollstuhl durchkommt, gerne auch flach liegend vor Hauseingängen platziert, hier wird bislang wenig bis garnicht geahndet. Oder die Einbahnstrassen werden entgegen der Fahrtrichtung benutzt, im irrigen Glauben, wenn die Radler das dürfen darf ich erst recht. Je nach gusto werden Trottoir, Zebrastreifen, Radweg oder Strasse in Gebrauch genommen, gebüßt wird fast nichts, denn das briefmarkengroße Kennzeichen ist sowieso nicht lesbar.

    Am Abstellverhalten wird sich auch solange nichts ändern, wie die Roller nicht zwangsweise zum Parken an eine Verleih-Station zurückgeführt werden müssen.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • dietmar@eberth-privat.de
    Vorschriften sind für alle gleich
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • mainpost@swamp.franken.de
    Wirklich?
    Warum habe ich dann noch an keinem behindernd abgestellten/ebgelegten Miet-Roller oder Fahrrad ein Knöllchen gesehen?
    Warum fahren dann ziemlich alle Radler deutlich schneller als die per StVO vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit durch die Fußgängerzone ohne daß das saktioniert würde?
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Belph
    Ich verstehe die Aufregung und v.a. dass es sogar eine Berichterstattung gibt, nicht. Die Ordnungshüter müssen sich an die Gesetze halten und demnach ist ein e-roller eben ein Kfz und hat in der Fußgängerzone nicht zu parken. Fertig. Ich finde es aber auch nicht gut dass man es durchschieben darf, das schafft nur Verwirrung und in Zweifel steigen sicher viele doch "mal schnell" auf. Mir reichen schon die zu schnell fahrenden (nicht alle!) Fahrradfahrer.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • mainpost@swamp.franken.de
    Die Ordnungshüter müssen sich an die Gesetze halten. Richtig. Aber bei Ordnungswidrigkeiten gilt das Opportunitätsprinzip. Z.B. sagt § 47 OWiG "(1) Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde. ..."

    Überall stehen oder liegen diese "Roller" kreuz und quer auf Gehwegen und sonstwo im Weg rum. Öfter sind Fahrräder so an Schildern angeschlossen, daß sie mitten auf dem Gehweg stehen. Fast kein Radfahrer hält die Geschwindigkeitsbegrenzung in den Fußgängerzonen ein. Und ich habe noch nie gesehen, daß da eingeschritten würde. Aber ein Roller, der angeblich (ich habe es nicht selbst gesehen) platzsparend abgestellt ist, bekommt ein Knöllchen. Das muß man nicht verstehen.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Barbara
    die e-Roller gehören komplett aus dem Verkehr gezogen. Wer nicht mit dem Fahrrad fahren will, kann laufen, oder Öffis nutzen.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten