
So etwas kommt vor Gericht ganz selten vor, nämlich, dass ein Angeklagter sagt, er habe nichts Verbotenes getan, gestehe es aber dennoch, damit er seine Ruhe habe. So geschehen jetzt vor dem Würzburger Amtsgericht. Es ging um Erregung öffentlichen Ärgernisses auf einer Wiese am Main, am früheren Graf-Luckner-Weiher am Radweg nach Randersacker. Dort soll sich der 41-jährige Beschuldigte mit heruntergezogener Badehose und eindeutigen Handbewegungen "präsentiert" haben.
Schon bei früheren Begegnungen ungefragt einen "geilen Po" attestiert
Das hat einer Frau, die dort war, um die Sonne zu genießen, überhaupt nicht gefallen. Ihr soll der Angeklagte schon bei früheren Begegnungen ungefragt einen "geilen Po" attestiert, sie nach ihrer Telefonnummer gefragt haben und nach ihrem Namen. Am ersten Verhandlungstag stellte sich dann heraus, dass es weitere Zeuginnen als nur die zum Prozess geladenen geben soll. Diese waren allerdings zum Teil nur mit Vornamen bekannt und konnten daher auf die Schnelle nicht rechtzeitig für den Prozess ermittelt werden.
Es wäre daher wohl ein etwas längerer Prozess geworden. Darum schlug Richter Rene Uehlin vor, dass der Angeklagte, wenn die Anklage stimme, und vieles spreche dafür, die Vorwürfe auch gestehe. Das könne nicht nur den Prozess beschleunigen, sondern sich auch günstig auf die Strafe auswirken. Das Angebot nahm der Mann trotz angeblicher Unschuld sofort an, er wurde dennoch zu einer Geldstrafe von 7.200 Euro (120 Tagessätze zu je 60 Euro) verurteilt. Er verzichtete auf Rechtsmittel und auch die Staatsanwaltschaft werde nicht in Berufung gehen, hieß es.
Zehn Einträge hatte der Mann im Vorfeld bereits im Strafregister
Zehn Einträge hat der Mann im Vorfeld bereits im Strafregister, aber er stand zum ersten Mal vor Gericht. Überwiegend ging es bisher um Schwarzfahren, kleine Diebstähle und Besitz kleiner Drogenmengen. Dies hatte, meist das Amtsgericht Tauberbischofsheim, mit Geldstrafen geahndet und per Strafbefehl abgewickelt.
Die Frau, die er nun in Würzburg belästigt haben soll, habe ihn immer angeschaut, so der Angeklagte. Er habe gesagt, sie solle ihn in Ruhe lassen, aber sie habe ihn weiter mit den Augen provoziert. Als er dann zum Pinkeln an die Büsche gegangen sei, sei sie mit ihrem Fahrrad gerade weggefahren und habe noch freundlich gewunken.
Sie sei nicht die einzige gewesen, die zum Teil massiv angemacht wurde
Die Zeugin wiederum sagte aus, der Angeklagte habe ihr einige Tage vorher am selben Ort ungefragt erzählt, dass seine Freundin oder Frau ihn verlassen habe, auch, dass er was Neues suche und sie eine schöne Frau sei. Er soll dabei auch von "Liebe machen" gesprochen haben, so die Zeugin, und sie bedauerte, dass der Mann sich ausgerechnet an ihrem sonst sehr ruhigen Stammplatz mit angenehmem Publikum niedergelassen habe.
Demgegenüber argumentierte der Angeklagte über seine Dolmetscherin, "Anmachen" sei gar nicht möglich gewesen, weil er kein Deutsch könne. Zur angeblichen Tatzeit sei er "unter Druck" gestanden, zwei oder drei Stunden lang. Mit Rücksicht auf die "Umgebung" sei er erst zum Pinkeln ans Gebüsch gegangen, als sich die Frau mit ihrem Fahrrad entfernte.
Bis zu den Knien sei die Badehose des Angeklagten heruntergezogen gewesen
Sie sei nicht die einzige gewesen, die zum Teil massiv angemacht wurde, erklärte hingegen die Frau. Bis zu den Knien sei die Badehose des Angeklagten bei der letzten Begegnung heruntergezogen gewesen, mit einer für das angeklagte Delikt typischen Handbewegung. Das sei "too much" für sie gewesen. Und als Prozessbeteiligte nachfragten, ob es nicht doch "nur pinkeln" war, sagte sie, sie würde doch nicht "wegen nichts" die Polizei rufen.
Ein Polizeibeamter berichtete als Zeuge: Die Anruferin sei richtig aufgelöst gewesen und den Tränen nahe. Den Mann habe man dann zur Wache mitgenommen. Dort seien 1,5 Promille festgestellt worden, die Stimmung des Angeklagten haben zwischen höflich und leicht aggressiv geschwankt.
Bemerkenswert war, dass der Mann laut den Vorwürfen der Frau ganz konkret gesagt haben soll, was er gern hätte und von ihr auch verstanden worden sei. Vor Gericht allerdings musste eine Dolmetscherin für ihn jedes Wort übersetzen.
Auch so typisch: im Alltag der deutschen Sprache mächtig aber vor Gericht den Dolmetscher bemühen.
Mal abwarten, wann Eintrag Nr 11 ff kommt…..
Hallo, liebe Leserin Christine Gerhardt, Sie haben recht: 10.800 Euro hatte die Staatsanwaltschaft beantragt und war von 180 Tagessätzen ausgegangen, das Gericht hielt 120 Tagessätze für ausreichend, macht bei einem Tagessatz von 60 Euro 7 200 Euro. Verspreche künftig bei den Zahlen zweimal hinzuschauen.