Die Suche nach der Wahrheit in diesem Mordfall ist mühsam. Und weil der Prozess um die Tötung eines 14-jährigen Schülers in Lohr (Lkr. Main-Spessart) hinter verschlossenen Türen stattfindet, dringen manche Erkenntnisse erst allmählich an die Öffentlichkeit. Die Polizistin, die die Ermittlungen leitete, hat bei den Verhandlungen am Landgericht Würzburg nun eine der zentralen Fragen beantwortet.
Wie kommt ein Jugendlicher an eine großkalibrige Waffe, mit der er - wie er bei Prozessbeginn zugab - einen Mitschüler in den Hinterkopf geschossen hat? Der Angeklagte hatte die gestohlene Pistole nach dem tödlichen Schuss zu Zause im Schrank versteckt - und dann der Polizei ausgeliefert.
Ermittlerin: Waffe war für Unbefugte leicht zugänglich
Die Pistole des Typs Czeska CZ 75 gehörte dem ehemaligen Lebensgefährten seiner Oma, der im gleichen Haus wohnte und sie legal in einem Waffenschrank aufbewahrt hatte. Er soll dem Jugendlichen Waffen aus seiner Sammlung und ihre Handhabung gezeigt haben. Unter Anleitung des inzwischen gestorbenen Bekannten soll der Schüler auch schon mit einer Waffe kleineren Kalibers auf Dosen im Garten geschossen haben.
Der Schüler wusste offenbar, wie er an die Pistole gelangte, als der schwer kranke Nachbar in eine Klinik kam. Nach Auskunft mehrerer Prozessbeteiligter sagte die Ermittlerin jetzt im Zeugenstand: Die Wohnungstür des Waffenbesitzers sei leicht zu öffnen gewesen. Und Waffen und Munition waren wohl leicht greifbar und für Unbefugte frei zugänglich. Den Ermittlungen zufolge war der Waffenschrank gar nicht abgesperrt gewesen.
Ein Mitschüler hatte in den nichtöffentlichen Verhandlungen ausgesagt, der Beschuldigte habe ihm die großkalibrige Pistole gezeigt - ohne Mordabsichten zu äußern.
Dann soll das spätere Opfer davon gehört und 400 Euro für die Pistole geboten haben. Bei dem Treffen der beiden 14-Jährigen auf der Grünanlage neben der Schule in Lohr am 8. September 2023 kam es zum tödlichen Schuss aus kurzer Distanz in den Hinterkopf des Opfers. Der Angeklagte gibt an, aus Angst, kein Geld zu bekommen, in Panik abgedrückt zu haben.
Die Verteidiger Hanjo Schrepfer und Roj Khalaf gehen deshalb von Totschlag aus, angeklagt ist der Jugendliche wegen Mordes aus Mordlust.
Gutachten des Waffenexperten des Landeskriminalamtes steht aus
Wie glaubhaft die Tatversion des 15-Jährigen ist? Vor der Jugendkammer des Landgerichts haben nun ein Rechtsmediziner und ein Waffen-Sachverständiger des Landeskriminalamtes (LKA) das Wort. Der Experte hat die Szene mit einer 3-D-Animation nachgestellt.
Der Prozess wird am 17. Juni fortgesetzt.