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Würzburg
Landkreis Würzburg: Viele Lockerungen gelten erst ab Freitag
Die Corona-Regeln im Landkreis Würzburg stehen nun endlich fest. Einige für diesen Donnerstag erwartete Lockerungen greifen jedoch erst ab Freitag. Was im Einzelnen gilt.
Besuche in der Gastronomie sind ab Freitag ohne Test möglich. Im Bild das Weinrestaurant Spielberg in Randersacker.
Foto: Johannes Kiefer | Besuche in der Gastronomie sind ab Freitag ohne Test möglich. Im Bild das Weinrestaurant Spielberg in Randersacker.
Aaron Niemeyer
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:53 Uhr

Nach langem Hin und Her stehen die Corona-Regeln im Landkreis Würzburg am Donnerstag endlich fest. Das Landratsamt hatte am Mittwochabend eine Allgemeinverfügung erlassen, die jedoch am Donnerstagmittag aufgrund einer Abänderung der Bayerischen Infektionsschutzverordnung bereits wieder veraltet war. 

Mit einer aktualisierten Allgemeinverfügung schafft das Landratsamt nun Klarheit. Welche Regeln im Landkreis Würzburg am Donnerstag und ab Freitag laut Bayerischer Infektionsschutzverordnung und Allgemeinverfügung gelten:

Diese Regeln gelten im Landkreis Würzburg am Donnerstag und ab Freitag

  • Einzelhandel: Der Einzelhandel im Landkreis Würzburg darf Kunden ab sofort wieder ohne Termin (und weiterhin ohne Test) einlassen. Ein Hygienekonzept ist weiterhin erforderlich.
  • Außengastronomie: Im Landkreis Würzburg entfällt ab Freitag die Testpflicht in der Außengastronomie. Kontaktdatenerfassung ist jedoch weiterhin verpflichtend.
  • Sport: Kontaktfreier Sport ist im Inneren in Gruppen mit bis zu zehn Personen erlaubt. Draußen ist ab Freitag auch Kontaktsport altersunabhängig in Gruppen mit bis zu 25 Personen erlaubt. Die Testpflicht entfällt ab Freitag. Sanitäranlagen dürfen mit Hygienekonzept geöffnet werden. In Fitnessstudios ist kontaktfreier Sport mit Termin ab Freitag möglich, unter freiem Himmel gelten die Regeln für Außensport. Bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel sind 250 Zuschauer erlaubt.
  • Schulen: In der Grundschulstufe gilt Präsenzunterricht. In allen weiteren Schulstufen gilt ab sofort Präsenzunterricht, sofern der nötige Mindestabstand eingehalten werden kann. Ansonsten gilt Wechselunterricht.
  • Kultur und Freizeit: Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, zoologische und Botanische Gärten dürfen ohne Termin und Kontaktdatenerfassung öffnen. Die Testpflicht in Theatern und Kinos entfällt ab Freitag, Kontaktdaten müssen jedoch weiterhin erfasst werden. Kulturelle Veranstaltungen unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen für bis zu 250 Besucher sind mit Kontaktnachverfolgung erlaubt.
  • Tagesbetreuung: Tagesbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Landkreis Würzburg dürfen ab sofort ohne festen Gruppenbetrieb öffnen.
  • Tourismus: Ausflugsverkehr, Führungen im Freien und die Öffnung von Außenbereiche von medizinischen Thermen sind ab Freitag mit Kontaktdatenerfassung wieder zugelassen. Hotels und ähnliche Übernachtungsangebote dürfen mit Kontaktdatenerfassung wieder öffnen. Im Rahmen der Übernachtung sind auch in geschlossenen Räumen gastronomische Angebote sowie Wellnessangebote erlaubt, sofern ein negativer Corona-Test vorliegt.
  • Freibäder: Freibäder dürfen ab Freitag nach vorheriger Terminbuchung und mit Kontaktdatenverfolgung wieder öffnen.
  • Musik: Musikalische oder kulturelle Proben von Laien- und Amateurensembles werden ab Freitag mit Kontaktdatenerfassung zugelassen.
 
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  • 2ostsee
    Und wann darf man wieder in ein Lokal oder Cafe?
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  • micha.fries@t-online.de
    Und was ist nun bei privaten Treffen erlaubt ???
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