Obwohl sie klar absehbar waren, wurden die erwarteten Lockerungen im Landkreis Würzburg bis Mittwochabend nicht offiziell bestätigt. Das Landratsamt Würzburg konnte eine entsprechende Allgemeinverfügung nach eigenen Angaben nicht verkünden, da eine Freigabe aus dem Bayerischen Gesundheitsministerium fehle.
Liegt die Inzidenz in einem Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 50, sind Lockerungen möglich, so sieht es die Bayerische Infektionsschutzverordnung vor. Dazu zählt etwa ein Wegfall der Testpflicht in der Außengastronomie, im Sport, in der Kultur und in touristischen Angeboten. Die Entscheidung darüber liegt bei den Verwaltungsbehörden, diese müssen jedoch einen Antrag beim Gesundheitsministerium einreichen, der freigegeben werden muss.
Das Landratsamt Würzburg hat einen solchen Antrag laut Sprecherin Dagmar Hofmann bereits vor einiger Zeit gestellt, bis Mittwochabend jedoch keine Freigabe bekommen. Chaotische Zustände in Hinblick auf Corona-Regeln sind in der Region Würzburg nicht neu.
Ende April war es schon einmal im Zusammenhang mit der Bundes-Notbremse zu großer Verunsicherung gekommen, da Regelungen auf Bundes- und Landesebene sich widersprochen hatten. Bereits damals hatte das Gesundheitsministerium wichtige Informationen erst spät bekanntgegeben und die lokalen Behörden lange im Unklaren gelassen.
Anträge haben schon immer eine Bremswirkung erzeugt wenn es um schnelle Entscheidungen und Fortschritt gegangen ist.
Keiner von den sogenannten Führungskräften, auch Entscheider genannt, möchte die Verantwortung übernehmen.
Gerade in der aktuellen Situation sind Führungskräfte gefragt die nicht rumeiern, sondern klare Entscheidungen treffen.
Inzidenz unter 50 bedeutet Lockerungen!
Wieso dann noch Anträge stellen?
Sind halt Beamte!