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Würzburg
Kultusminister verändert Übertrittsverfahren für Viertklässler
Verschlankte Zeugnisse, freiwillige Proben, späterer Zeugnisausgabe-Termin: Wie das Übertrittsverfahren im Corona-Jahr abläuft.
Vor dem Start in die weiterführende Schule steht das Übertrittsverfahren. Heuer wird es entsprechend den Anforderungen der Corona-Krise verändert.
Foto: Manuela Gehr | Vor dem Start in die weiterführende Schule steht das Übertrittsverfahren. Heuer wird es entsprechend den Anforderungen der Corona-Krise verändert.
Gisela Rauch
 |  aktualisiert: 27.04.2023 09:39 Uhr

Wegen der Corona-Krise verändert Bayerns Kultusministerium das Übertrittsverfahren. Davon betroffen sind alle Schulkinder, die aktuell die vierte Grundschulklasse besuchen und zum Herbst auf eine weiterführende Schule wechseln werden. 

Entscheidend sind die vor der Schulschließung erzielten Schulnoten

Grundlage für das Übertrittszeugnis sind im Corona-Jahr die bis zum 13. März 2020 – dem letzten Schultag vor der Schulschließung – erzielten Schulnoten. Weitere, verpflichtende Proben werden laut einer Pressemitteilung des bayerischen Kultusministeriums bis zum Übertrittszeugnis nicht mehr gefordert.

Allerdings können die Viertklässler nach der aktuell für den 20. April erwarteten Schulwiedereröffnung freiwillig an drei weiteren Proben teilnehmen. „Die Eltern können entscheiden, ob die Ergebnisse der drei freiwilligen Proben in Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht in die Durchschnittsnote einfließen. Das bedeutet: Jedes Kind kann sich verbessern, keines wird sich verschlechtern“, erklärt Kultusminister Michael Piazolo. Er betont allerdings, dass die freiwilligen Proben nur stattfinden könnten, wenn es beim Schulöffnungstermin am 20. April bleibe. 

Übertrittszeugnisse gibt es heuer am 11. Mai

Die Ausgabe der Übertrittszeugnisse wird vom 4. Mai auf den 11. Mai verlegt. Damit hätten sowohl Schüler wie auch Lehrer die notwendige Zeit, nach Ostern zum gewohnten Unterrichtsalltag zurückzukehren, heißt es aus München.

In der ersten Woche nach den Osterferien sollten aber keine Proben stattfinden. Die Einschreibung an den weiterführenden Schulen ist laut Kultusministerium für die Woche vom  18. bis 22. Mai geplant. Der Probeunterricht, über den die Schüler auch noch nach dem Übertrittszeugnis die Eignung für die Realschule oder das Gymnasium nachweisen können, könne vor den Pfingstferien vom 26. bis 28. Mai stattfinden.

Übertrittszeugnisse werden verschlankt

Laut Kultusminsterium werden heuer die Übertrittszeugnisse verschlankt. Es würden lediglich die Noten der drei Fächer Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht ausgewiesen, die Durchschnittsnote einschließlich der Übertrittsempfehlung sowie eine kurze Bemerkung über Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten des Kindes. 

Im aktuellen Schuljahr 2019/20 wechseln an Bayerns Grundschulen rund 108 800 Schülerinnen und Schüler auf weiterführende Schulen.

 
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