Nachdem die Ordensschwester Juliana Seelmann in einem Kirchenasyl-Prozess wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt juristisch verwarnt worden ist, hat der Diözesanrat der Katholiken im Bistum Würzburg Kritik geäußert. "Die Verurteilung von Menschen, die anderen Menschen in Not helfen, ohne dass Dritte zu Schaden kommen, stimmt uns sehr nachdenklich und traurig", heißt es in einem Schreiben. Es sei die "ureigenste christliche Verantwortung", Menschen beizustehen, die Schutz suchen. Im ersten Paragrafen des Grundgesetzes sei der Schutz der Menschenwürde allem staatlichen Handeln vorgeschaltet, so der Diözesanrat weiter.
Kirchenasyl als Schutz vor Menschenrechtsverletzungen
Die Oberzeller Franziskanerinnen hatten in den Jahren 2019 und 2020 jeweils eine Nigerianerin ins Kloster in Zell am Main (Landkreis Würzburg) aufgenommen. Die Frauen waren nach Angaben des Klosters von Menschenhändlern geflohen, die sie zur Prostitution gezwungen hatten. Bei einer Rückführung hätten Menschenrechtsverletzungen, Zwangsprostitution und Verelendung gedroht.
Die Ordensschwester hatte wegen beider Fälle vor Gericht gestanden. In einem der zwei Fälle wurde das Verfahren wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft wegen offener Fragen vorläufig eingestellt. In dem anderen Fall wurde gegen die 38-Jährige Ordensschwester wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt eine Verwarnung mit Strafvorbehalt ausgesprochen. Als Auflage muss sie 500 Euro zahlen. Wenn sie innerhalb von zwei Jahren gegen ihre Bewährungsauflagen verstößt, droht ihr zudem eine Strafe von 30 Tagessätzen zu je 20 Euro.
Die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft "Asyl in der Kirche" und die Grüne Jugend Würzburg forderten nach dem Urteil eine "Entkriminalisierung von Kirchenasyl".
Auch der Würzburger Flüchtlingsrat kritisiert das Urteil. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern werde in Bayern Kirchenasyl durch die Behörden zunehmend kriminalisiert. Das Ziel sei Abschreckung, heißt es in einer Pressemitteilung. Dabei offenbarten der Fall in Würzburg und ein vergleichbarer Fall gegen einen Benediktinermönch in Kitzingen Lücken in der Asylgesetzgebung, die Kirchenasyl überhaupt erst nötig machen, so der Flüchtlingsrat. Diese ließen sich nicht juristisch, sondern nur politisch lösen.
Vor allem die Begründung des Würzburger Richters "Wir leben in einer Demokratie, nicht in einem Gottesstaat", sei problematisch, heißt es in der Mitteilung weiter. Denn, so der Würzburger Flüchtlingsrat: "Die Berufung auf die Glaubens- und Gewissensfreiheit hat nichts mit einem 'Gottesstaat' zu tun." Vielmehr sei diese individuelle Gewissensentscheidung grundgesetzlich verbürgt.
Lothar Spiegel
Ich kann mich auch nicht wehren, wenn meine Steuergelder als Wahlkampfkostenerstattung an die AFD gehen, so funktioniert Demokratie (die manche ja gerne abschaffen würden) eben.
kann eben nicht bis höchstens sehr eingeschränkt abweichend von der Gesetzeslage urteilen.
Das Problem sehe ich daher eher bei der Legislative. Hier sitzen vorwiegend (selbst)zufriedene weiße Männer in (sehr...) geordneten Lebensverhältnissen und verzapfen Gesetze, die vordringlich ihnen in die Karten spielen, aber andere Lebensrealitäten kaum berücksichtigen.
MMn räumen diese Gesetze besonderen Fällen zuwenig Platz ein und lassen speziell Gewaltopfer (auch bei Verbrechen!) viel zu schlecht wegkommen, so dass ich hier den Art. 1 GG verletzt sehe, während sie gegen Organisierte Kriminalität oft genug wirkungslos (zu) bleiben (scheinen).
Also sorry, dieser unser Rechtsstaat scheint mir alles andere als perfekt, und Korrektive w.z.B. die Anerkennung eines unabhängigen Kirchenasyls ständen ihm mMn gut zu Gesicht. Wird Zeit, dass man da zu einer menschenwürdigen Regelung kommt, statt eine beinahe schon bornierte Gnadenlosigkeit auf Basis mangelhafter Gesetze zu üben.
Ja, Selbstjustiz, das würde Ihnen wohl sehr gefallen... Gott sei Dank gibt es das bei uns nicht. Vielleicht würden Sie besser in eine Unrechtsrepublik passen, Belarus oder Nordkorea vielleicht???
Ohne Rechtsnorm geht es nicht!
Die Verurteilte möge mit dem Urteil ihren Frieden finden.