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Würzburg
Kritik an Kirchenasyl-Urteil gegen Ordensschwester
Warum der Diözesanrat der Katholiken im Bistum Würzburg, der Würzburger Flüchtlingsrat und die Grüne Jugend das Urteil im Kirchenasyl-Prozess gegen die Ordensschwester Juliana Seelmann kritisieren.
Es gibt deutliche Kritik um Urteil gegen die Ordensfrau Juliana Seelmann. Sie wurde vom Gericht wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt verwarnt. Sie hatte zwei Frauen aus Nigeria Kirchenasyl gewährt.
Foto: ArchivThomas Obermeier | Es gibt deutliche Kritik um Urteil gegen die Ordensfrau Juliana Seelmann. Sie wurde vom Gericht wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt verwarnt. Sie hatte zwei Frauen aus Nigeria Kirchenasyl gewährt.
Angelika Kleinhenz
 und  dpa
 |  aktualisiert: 08.02.2024 16:09 Uhr

Nachdem die Ordensschwester Juliana Seelmann in einem Kirchenasyl-Prozess wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt juristisch verwarnt worden ist, hat der Diözesanrat der Katholiken im Bistum Würzburg Kritik geäußert. "Die Verurteilung von Menschen, die anderen Menschen in Not helfen, ohne dass Dritte zu Schaden kommen, stimmt uns sehr nachdenklich und traurig", heißt es in einem Schreiben. Es sei die "ureigenste christliche Verantwortung", Menschen beizustehen, die Schutz suchen. Im ersten Paragrafen des Grundgesetzes sei der Schutz der Menschenwürde allem staatlichen Handeln vorgeschaltet, so der Diözesanrat weiter.

Kirchenasyl als Schutz vor Menschenrechtsverletzungen

Die Oberzeller Franziskanerinnen hatten in den Jahren 2019 und 2020 jeweils eine Nigerianerin ins Kloster in Zell am Main (Landkreis Würzburg) aufgenommen. Die Frauen waren nach Angaben des Klosters von Menschenhändlern geflohen, die sie zur Prostitution gezwungen hatten. Bei einer Rückführung hätten Menschenrechtsverletzungen, Zwangsprostitution und Verelendung gedroht.

Die Ordensschwester hatte wegen beider Fälle vor Gericht gestanden. In einem der zwei Fälle wurde das Verfahren wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft wegen offener Fragen vorläufig eingestellt. In dem anderen Fall wurde gegen die 38-Jährige Ordensschwester wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt eine Verwarnung mit Strafvorbehalt ausgesprochen. Als Auflage muss sie 500 Euro zahlen. Wenn sie innerhalb von zwei Jahren gegen ihre Bewährungsauflagen verstößt, droht ihr zudem eine Strafe von 30 Tagessätzen zu je 20 Euro.

Die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft "Asyl in der Kirche" und die Grüne Jugend Würzburg forderten nach dem Urteil eine "Entkriminalisierung von Kirchenasyl".

"Die Berufung auf die Glaubens- und Gewissensfreiheit hat nichts mit einem 'Gottesstaat' zu tun."
Würzburger Flüchtlingsrat kritisiert Urteilsbegründung

Auch der Würzburger Flüchtlingsrat kritisiert das Urteil. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern werde in Bayern Kirchenasyl durch die Behörden zunehmend kriminalisiert. Das Ziel sei Abschreckung, heißt es in einer Pressemitteilung. Dabei offenbarten der Fall in Würzburg und ein vergleichbarer Fall gegen einen Benediktinermönch in Kitzingen Lücken in der Asylgesetzgebung, die Kirchenasyl überhaupt erst nötig machen, so der Flüchtlingsrat. Diese ließen sich nicht juristisch, sondern nur politisch lösen.

Vor allem die Begründung des Würzburger Richters "Wir leben in einer Demokratie, nicht in einem Gottesstaat", sei problematisch, heißt es in der Mitteilung weiter. Denn, so der Würzburger Flüchtlingsrat: "Die Berufung auf die Glaubens- und Gewissensfreiheit hat nichts mit einem 'Gottesstaat' zu tun." Vielmehr sei diese individuelle Gewissensentscheidung grundgesetzlich verbürgt.

 
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  • LotharS
    Ich glaub es geht los! Die Ordensschwester kann doch mit dem Urteil des AG Würzburg voll und ganz zufrieden sein. Dass sich der Würzburger Bischof mit der Ordensfrau solidarisiert, ist sonderbar. Sowohl der Herr Bischof sowie die Ordensschwester müssen sich an geltendes Recht halten.

    Lothar Spiegel
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  • kej0018@aol.com
    @die-frangn

    Ich kann mich auch nicht wehren, wenn meine Steuergelder als Wahlkampfkostenerstattung an die AFD gehen, so funktioniert Demokratie (die manche ja gerne abschaffen würden) eben.
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  • hans-martin.hoffmann@t-online.de
    Unsere Justiz

    kann eben nicht bis höchstens sehr eingeschränkt abweichend von der Gesetzeslage urteilen.

    Das Problem sehe ich daher eher bei der Legislative. Hier sitzen vorwiegend (selbst)zufriedene weiße Männer in (sehr...) geordneten Lebensverhältnissen und verzapfen Gesetze, die vordringlich ihnen in die Karten spielen, aber andere Lebensrealitäten kaum berücksichtigen.

    MMn räumen diese Gesetze besonderen Fällen zuwenig Platz ein und lassen speziell Gewaltopfer (auch bei Verbrechen!) viel zu schlecht wegkommen, so dass ich hier den Art. 1 GG verletzt sehe, während sie gegen Organisierte Kriminalität oft genug wirkungslos (zu) bleiben (scheinen).

    Also sorry, dieser unser Rechtsstaat scheint mir alles andere als perfekt, und Korrektive w.z.B. die Anerkennung eines unabhängigen Kirchenasyls ständen ihm mMn gut zu Gesicht. Wird Zeit, dass man da zu einer menschenwürdigen Regelung kommt, statt eine beinahe schon bornierte Gnadenlosigkeit auf Basis mangelhafter Gesetze zu üben.
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  • johannes-fasel@t-online.de
    Bei aller Freude, wenn es Menschen gelungen ist, vor Krieg, Folter, Missbrauch, verbrecherischer Gewalt jeder Art, Elend und dem Verlust der Menschenrechte zu fliehen, so trägt es doch auch humoreske Züge, wie manche Personen und Gruppen ihre moralische Überlegenheit kombinieren mit einem beherzten Griff in die Kasse eines Staatswesens, dessen Regeln sie missachten.
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  • Franken48
    Dass ein Bischof diese Frau in Schutz nimmt, ist nicht normal. Auch für einen Bischof gelten Gesetze.
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  • austroewer
    Juliana hat meinen Respekt! Aber die Frankn haben auch Recht. Die Kirche hat genug Geld! Dann soll die Kirche die Kosten und Unterstützung übernehmen. Scheinheilig sind die "Kirchen"!
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  • flyarcus@gmx.de
    Die Strafe war zu Milde! Keine Chance der Selbstjustiz.....
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  • fuchsastefan@web.de
    Das Posting verstößt gegen unsere Netiquette und wurde daher gesperrt.
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  • kej0018@aol.com
    @mementomori

    Ja, Selbstjustiz, das würde Ihnen wohl sehr gefallen... Gott sei Dank gibt es das bei uns nicht. Vielleicht würden Sie besser in eine Unrechtsrepublik passen, Belarus oder Nordkorea vielleicht???
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  • Franzjosef
    Selbstjustiz, ist wenn ich mir selber ein Gesetz zurechtlege und danach handel.
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  • webewue
    Glauben wir noch an unseren Rechtsstaat? Was geschieht wenn jeder das Recht in seine Hand nimmt?
    Ohne Rechtsnorm geht es nicht!
    Die Verurteilte möge mit dem Urteil ihren Frieden finden.
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  • Albatros
    Der Würzburger Flüchtlingsrat sagt: „Vielmehr sei diese individuelle Gewissensentscheidung grundgesetzlich verbürgt.“ Was wiederum bedeuten würde, dass jeder in Deutschland lebende Bürger, jeder Verein, jede Gruppierung, Asyl gewähren dürfte; dann jedoch bräuchten wir kein Asylgesetz, weder in Deutschland noch in Europa. Juliana Seelmann hat ohne Zweifel aus Nächstenliebe gehandelt, die Kirche darf jedoch juristisch kein Staat im Staat sein. Wenn ausgerechnet die Kirchenoberen sagen: „es sei die ureigenste christliche Verantwortung, Menschen beizustehen, die Schutz suchen“, dann tue ich mich bei all den Skandalen und Vertuschungen der grausamen Sexualverbrechen innerhalb genau jener Kirche äusserst schwer.
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  • Erding
    Die Antwort zu Protesten in einem Wort: "Scheinheilig!"
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  • die-appels@gmx.de
    Hier wird geschrieben , wenn keine dritte geschätigt werden , ist , wenn meine Steuergelder illegal verwendet werden keine Schädigung dritter?
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  • ThomasDietzel
    Es ist hier deutlich erkennbar, dass Recht und Gerechtigkeit oft zwei ganz verschiedene Dinge sind. Und das in einem Land, dessen Führung das "C" und das "S" im Namen führt. Allen Respekt für Juliana Seelmann!
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