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Würzburg
Kontrolle: Wenn der Erstwohnsitz nicht der Hauptwohnsitz ist
Der Erstwohnsitz ist im Personalausweis angegeben. Doch viele Menschen, vor allem Studierende, wohnen im Zweitwohnsitz. Was dies für die aktuellen Corona-Regeln heißt.
Bei einer Polizeikontrolle muss in der Regel der Ausweis gezeigt werden. Doch bei vielen Menschen ist die auf dem Ausweis gedruckte Adresse gar nicht der Hauptwohnsitz.  Symbolfoto.
Foto: dpa | Bei einer Polizeikontrolle muss in der Regel der Ausweis gezeigt werden. Doch bei vielen Menschen ist die auf dem Ausweis gedruckte Adresse gar nicht der Hauptwohnsitz.  Symbolfoto.
Sophia Scheder
Sophia Scheder
 |  aktualisiert: 09.02.2024 19:10 Uhr

Mara Müller studiert im Master an der Fachhochschule Würzburg. Ursprünglich kommt sie aus einer Gemeinde in der Nähe von Köln, doch seit knapp eineinhalb Jahren wohnt sie nun am Main. Doch in ihrem Personalausweis steht noch immer die Adresse ihres Heimatortes, denn Würzburg ist ihr Zweitwohnsitz. Nun fragt sie sich: Was passiert, wenn sie von der Polizei kontrolliert wird? In Corona-Hotspots mit Inzidenzwerten über 200 beispielsweise darf der eigene Ort nur noch in einem 15-Kilometer-Radius verlassen werden.

Derzeit haben laut Stadt genau 14 596 volljährige Personen in Würzburg ihren Zweitwohnsitz angemeldet. Viele von ihnen sind Studierende. "Aus meinem Umkreis weiß ich, dass niemand eine konkrete Antwort auf die Frage, wie unser Wohnsitz im Fall der Fälle kontrolliert wird, nennen kann", erzählt Müller. "Auch im Internet findet man nicht wirklich Informationen dazu."

Der melderechtliche Begriff des Wohnorts ist nicht maßgeblich

Das Bayerische Gesundheitsministerium klärt auf: "Zunächst einmal geht es hier nicht um die Frage, was der Erst- und was der Zweitwohnsitz ist", erklärt Pressesprecher Marcus da Gloria Martins auf Anfrage dieser Redaktion. Es gehe um den regelmäßigen Aufenthaltsort. "Und dieser befindet sich bei Studierenden meist dort, wo die Universität oder Hochschule ist."

Ein Beispiel: Die Polizei wird wegen Lärmbelästigung zu einer Studenten-WG gerufen. Bei der Kontrolle der fünf anwesenden Personen behaupten vier von ihnen, in der Wohnung zu wohnen. In den Ausweisen stehen jedoch die Erstwohnsitze. Doch auch wenn im Personalausweis nur die Adresse des Erstwohnsitzes angegeben ist, sei jeder Zweitwohnsitz über die Einwohnermeldedaten erfasst, so da Gloria Martins. "Das heißt, bei einer polizeilichen Überprüfung ist der Nebenwohnsitz sofort kontrollierbar."

"Bei einer polizeilichen Überprüfung ist der Nebenwohnsitz sofort kontrollierbar."
Marcus da Gloria Martins, Pressesprecher Bayerisches Gesundheitsministerium

Außerdem gebe es noch weitere Formen der Überprüfung, wie beispielsweise adressierte Briefe in der Wohnung oder eine Immatrikulationsbescheinigung bei der die Adresse angegeben ist. "Hier wird sehr praxisnah überprüft", teilt der Pressesprecher mit. "Doch am wichtigsten ist, dass der Hauptaufenthaltsort wirklich gemeldet ist. Sei es als Erst- oder Zweitwohnsitz."

Keine Mehrarbeit für Beamten

Wie oft die Polizei Unterfranken in der Stadt Würzburg die Einwohnermeldedaten von zu kontrollierenden Personen einfordern musste, da in deren Ausweisen nicht der Hauptaufenthaltsort gestanden war, konnte die Polizei auf Anfrage dieser Redaktion nicht mitteilen. "Hierzu liegen dem Polizeipräsidium Unterfranken weder belegbare Statistiken noch Erfahrungswerte vor", erläutert Pressesprecher Philipp Hümmer. Da die Überprüfung der Personalien im Rahmen einer Kontrolle grundsätzlich erfolgt, bedeutet dies jedoch keine Mehrarbeit für die Beamten. Sollte in diesen Fällen eine Person falsche Angaben gegenüber der Polizei machen, werde dies laut Hümmer lediglich als Ordnungswidrigkeit geahndet. Es droht nach Paragraph 111 des Ordnungswidrigkeitengesetzes eine Geldstrafe von bis zu 1000 Euro.

 
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Kommentare
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  • Arcus
    Ich bin zwar kein Student mehr, aber einen Zweitwohnsitz hab ich in Unterfranken jetzt auch nicht gemeldet. Da ich mich in BW, Unterfranken, Berlin, Hamburg und Rostock ungefähr jeweils gleich lang während des Jahres aufhalte, müsste ich dann neben meinem Hauptwohnsitz noch 4 Nebenwohnsitze anmelden?
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  • christian.papay@stuggi.org
    Und dann sind nochmal zigtausende Studenten, die wieder erst noch zweit Wohnsitz in Würzburg gemeldet haben...
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  • jutta.noether@web.de
    Nur Reisepass geht nicht. Perso ist Pflicht.
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  • muellep@web.de
    Selbstverständlich genügt auch der Reisepass.

    In § 1 Abs. 2 Satz 3 PAuswG heißt es hierzu: "Die Ausweispflicht nach Absatz 1 Satz 1 und 2 erfüllt auch, wer einen gültigen Pass im Sinne des § 1 Absatz 2 des Passgesetzes besitzt, ihn auf Verlangen vorlegt und den Lichtbildabgleich ermöglicht."
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  • tabima
    Das stimmt nicht....

    Ausweispflicht in Deutschland:
    Gemäß § 1 Personalausweisgesetz (kurz: PAuswG) ist jeder Deutsche über 16 Jahre verpflichtet, einen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen.
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  • matze.erlabrunn@gmail.com
    Das ist nicht korrekt. Sie können ja mal einen Blick in das Personalausweisgesetz werfen. Sie werden erstaunt sein! Man benötigt nämlich nicht beides, sondern nur entweder Personalausweis oder Reisepass. Beides geht aber auch! Nur keins von beiden geht nicht.
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  • schneiderassa
    Viele haben nur einen Reisepass, da steht keine Adresse drin
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  • Blum66
    Wir haben einen Hinweis zu Ihrem Kommentar. Belegen Sie die Aussage.
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  • sepele
    Es findet sich meist ein Dokument mit Adresse, muss kein Ausweis sein.
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