Mara Müller studiert im Master an der Fachhochschule Würzburg. Ursprünglich kommt sie aus einer Gemeinde in der Nähe von Köln, doch seit knapp eineinhalb Jahren wohnt sie nun am Main. Doch in ihrem Personalausweis steht noch immer die Adresse ihres Heimatortes, denn Würzburg ist ihr Zweitwohnsitz. Nun fragt sie sich: Was passiert, wenn sie von der Polizei kontrolliert wird? In Corona-Hotspots mit Inzidenzwerten über 200 beispielsweise darf der eigene Ort nur noch in einem 15-Kilometer-Radius verlassen werden.
Derzeit haben laut Stadt genau 14 596 volljährige Personen in Würzburg ihren Zweitwohnsitz angemeldet. Viele von ihnen sind Studierende. "Aus meinem Umkreis weiß ich, dass niemand eine konkrete Antwort auf die Frage, wie unser Wohnsitz im Fall der Fälle kontrolliert wird, nennen kann", erzählt Müller. "Auch im Internet findet man nicht wirklich Informationen dazu."
Der melderechtliche Begriff des Wohnorts ist nicht maßgeblich
Das Bayerische Gesundheitsministerium klärt auf: "Zunächst einmal geht es hier nicht um die Frage, was der Erst- und was der Zweitwohnsitz ist", erklärt Pressesprecher Marcus da Gloria Martins auf Anfrage dieser Redaktion. Es gehe um den regelmäßigen Aufenthaltsort. "Und dieser befindet sich bei Studierenden meist dort, wo die Universität oder Hochschule ist."
Ein Beispiel: Die Polizei wird wegen Lärmbelästigung zu einer Studenten-WG gerufen. Bei der Kontrolle der fünf anwesenden Personen behaupten vier von ihnen, in der Wohnung zu wohnen. In den Ausweisen stehen jedoch die Erstwohnsitze. Doch auch wenn im Personalausweis nur die Adresse des Erstwohnsitzes angegeben ist, sei jeder Zweitwohnsitz über die Einwohnermeldedaten erfasst, so da Gloria Martins. "Das heißt, bei einer polizeilichen Überprüfung ist der Nebenwohnsitz sofort kontrollierbar."
Außerdem gebe es noch weitere Formen der Überprüfung, wie beispielsweise adressierte Briefe in der Wohnung oder eine Immatrikulationsbescheinigung bei der die Adresse angegeben ist. "Hier wird sehr praxisnah überprüft", teilt der Pressesprecher mit. "Doch am wichtigsten ist, dass der Hauptaufenthaltsort wirklich gemeldet ist. Sei es als Erst- oder Zweitwohnsitz."
Keine Mehrarbeit für Beamten
Wie oft die Polizei Unterfranken in der Stadt Würzburg die Einwohnermeldedaten von zu kontrollierenden Personen einfordern musste, da in deren Ausweisen nicht der Hauptaufenthaltsort gestanden war, konnte die Polizei auf Anfrage dieser Redaktion nicht mitteilen. "Hierzu liegen dem Polizeipräsidium Unterfranken weder belegbare Statistiken noch Erfahrungswerte vor", erläutert Pressesprecher Philipp Hümmer. Da die Überprüfung der Personalien im Rahmen einer Kontrolle grundsätzlich erfolgt, bedeutet dies jedoch keine Mehrarbeit für die Beamten. Sollte in diesen Fällen eine Person falsche Angaben gegenüber der Polizei machen, werde dies laut Hümmer lediglich als Ordnungswidrigkeit geahndet. Es droht nach Paragraph 111 des Ordnungswidrigkeitengesetzes eine Geldstrafe von bis zu 1000 Euro.
In § 1 Abs. 2 Satz 3 PAuswG heißt es hierzu: "Die Ausweispflicht nach Absatz 1 Satz 1 und 2 erfüllt auch, wer einen gültigen Pass im Sinne des § 1 Absatz 2 des Passgesetzes besitzt, ihn auf Verlangen vorlegt und den Lichtbildabgleich ermöglicht."
Ausweispflicht in Deutschland:
Gemäß § 1 Personalausweisgesetz (kurz: PAuswG) ist jeder Deutsche über 16 Jahre verpflichtet, einen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen.