Dass in Corona-Zeiten aufgrund der Abstandsregeln die Zahl der Plätze in den Gerichtssälen begrenzt ist, ist klar. Dass am Dienstagmorgen, vor dem Prozess gegen den Polizeischüler, zunächst Angehörige in den Raum gelassen wurden, war richtig. Doch dass das Würzburger Amtsgericht dann nur zwei Medienvertreter die Verhandlung beobachten ließ, während ein knappes Dutzend Journalisten aus Platzmangel vor verschlossener Tür auf Informationen der im Saal sitzenden Reporterkollegen wartete und auf Meldungen eines Gerichtssprechers angewiesen war – das darf nicht sein, das darf nicht kritiklos hingenommen werden.
Es war klar, dass bei diesem Prozess das Interesse der Öffentlichkeit groß sein würde. Schließlich ging es nicht nur um eine menschliche Tragödie, sondern auch um die Frage, wie es zu der Abgabe des Schusses hatte kommen können. Und um die Frage, ob ein Fehler im System mit Schuld hatte: Wenige Tage bevor der jetzt verurteilte Polizeischüler seinen Stubenkameraden erschoss, hatte ein Bereitschaftspolizist in Würzburg schon versehentlich einen Schuss in einem Büro abgegeben. Vor diesem Hintergrund war dieser Prozess einer, der nach Öffentlichkeit geradezu schrie.
Ein Akkreditierungsverfahren hätte helfen können
Das Gericht hat das nicht erkannt, unterschätzt – oder ignoriert. Der lapidare Kommentar des Richters: "Ich hätte auch die Flyeralarm Arena füllen können. Was soll man machen?"
Ganz einfach: Zum Beispiel ein Anmeldeverfahren für Journalisten durchführen, wie es in anderen großen Prozessen üblich ist. Oder man hätte die Verhandlung in einem größeren Raum ansetzen können, selbst wenn er nur fünf Plätze mehr bietet.
2013 hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags in einem Beitrag zum Thema "Öffentlichkeit und Berichterstattung im Strafprozess" zusammengefasst: "Als Verhandlungsraum ist eine Räumlichkeit von ausreichender Größe zu wählen. (...) Soweit dies aufgrund der örtlichen Gegebenheiten möglich ist, sind für Medien- und Presseorgane besondere Plätze bereitzustellen." Weil diese, so die Begründung, laut Grundgesetz "einen Anspruch auf Informationszugang haben". Beides ist am Dienstag am Würzburger Amtsgericht nicht geschehen.
Zugegeben: Das Gericht hat die Öffentlichkeit nicht grundgesetzwidrig ausgesperrt. Es hat ihr die Tür aber nur einen Spalt breit geöffnet. Die Frage, wie viel Öffentlichkeit ausreichend ist, ist schwer zu beantworten. Bei diesem Prozess war es zumindest aus Beobachtersicht viel zu wenig - und der Spalt blieb zu klein. Bleibt zu hoffen, dass man – auch in Corona-Zeiten – für anstehende Verhandlungen bessere Lösungen findet.
Auf der anderen Seite finden über 90 % der Verfahren ohne jegliches Zuschauerinteresse statt. Die meisten Sitzungssäle der Justiz sind daher von begrenzter Größe. Es waren ja Journalisten zugegen und daher ein Rechtsverstoß des Amtgerichts nicht gegeben.
Grundsätzlich problematischer ist, dass die pingeligen Zugangskontrollen bei den Gerichten die interessierte Öffentlichkeit von vorn herein davon abhält, Gerichtsverhandlungen zu besuchen. Früher waren oft ein paar Rentner in den Zuhörerbereichen, doch heute gibt sich keiner mehr die Leibesvisitation.
Ein Urteil fällt der Richter und nicht Öffentlichkeit. Irgendwas bringen Sie hier gehörig durcheinander.
Und wenn die MP auch keinen der zusätzlichen 5 bzw 7 Plätze bekommen hätte, wäre dann eine Halle etc gefordert worden?
Es war Öffentlichkeit vorhanden sowie Vertreter der Presse. Viele Meldungen .... auch in der MP werden durch Reuters, DPA usw verbreitet und abgedruckt, ohne dass ein Vertreter der MP dabei war. Ich verstehe hier die Kritik des Redakteur überhaupt nicht.
Der Redakteur führt an, man hätte den "großen Sitzungssaal" für den Prozess auswählen können. Fünf Plätze mehr. Garantie für einen MainPost-Platz?
Der Redakteur zitiert den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages: "Soweit dies möglich ist..." Ganz offensichtlich war es nicht möglich. Das Gericht hat den Saal genutzt, in dem es offenbar - so die eigene Berichterstattung - gewohnheitsmäßig tagt.
Alternative? Vielleicht doch die Flyeralarm-Arena?
Ja, das öffentliche Interesse war/ ist groß. B5 aktuell hat daher berichtet, SPIEGEL online auch. Das zeigt doch, dass aus dem Gerichtssaal umfassend an die Medienvertreter relevante Informationen weitergegeben wurden - es sei denn, die Reporter von B5 und SPIEGEL waren die einzigen Glücklichen, die beiwohnen durften.
Ist das also wirklich ein Problem der Öffentlichkeit (wer immer das sein mag) oder eher die Kränkung eines Einzelnen?
Genau das war auch mein Gedanke denn der Fall war ja sonnenklar. Bei der Verhandlung ging es ja nur darum wie das ganze zu bewerten und einzuroden ist und das geht auch Medienvertreter wie ich finde. Viele Medienvertreter machen sich meiner Meinung einfach zu wichtig und spielen dann den beleidigten wenn sie nicht so dürfen wie sie wollen.