
Mehr als vier Jahre beschäftigte der Tod von Theresa Stahl Ermittler und Justiz, bis ein endgültiges Urteil gesprochen war. Eine harte Zeit, vor allem für die Familie der 20-Jährigen. Nun wird dem Drama ein weiterer Akt hinzugefügt: Ein Zeuge im sogenannten Eisenheim-Prozess muss sich wegen Falschaussage verantworten. Ist das notwendig? Muss man die unrühmlichen Nebenkriegsschauplätze der tödlichen Alkoholfahrt tatsächlich noch einmal aufs Tapet bringen? Die Antwort ist ein klares Ja.
Sicher: Die Aussage des 24-Jährigen war letztendlich für die Wahrheitsfindung in dem verworrenen Fall nicht hilfreich und für das Urteil nicht relevant. Wer den Zeugen vor Gericht in Würzburg aber erlebt hat, kann der Einschätzung kaum widersprechen, dass sich die Justiz auf der Nase herumtanzen ließe, würde sie dem jungen Mann seinen Auftritt im Zeugenstand durchgehen lassen.
Drogen als Entschuldigung für Gedächtnislücken
Wer nicht nur offenkundig versucht, durch angeblich fehlende Erinnerung die Wahrheit zu verbiegen und sich dabei immer mehr in Widersprüche verstrickt, sondern seine "Gedächtnislücken" dem Richter auch noch - wie selbstverständlich - mit regelmäßigem Drogenmissbrauch erklärt, der muss mit Konsequenzen rechnen.
In diesem Fall, in dem es um eine mögliche strafrechtliche Veurteilung geht, ist das in dieser Form fehl am Platz. Sind nach den allgmeinen journalistischen Standards Vorverurteilungen nicht zu unterlassen? Strahlt hier nicht die Unschuldsvermutung aus?
Ich zitiere:
"Wer den Zeugen vor Gericht in Würzburg aber erlebt hat, kann der Einschätzung kaum widersprechen, dass sich die Justiz auf der Nase herumtanzen ließe, würde sie dem jungen Mann seinen Auftritt im Zeugenstand durchgehen lassen."
Wenn das keine Festlegung ist. Im Nachhinein ist man immer schlauer, wer weiß denn, was am Ende rauskommt? So jedenfalls ist der Ruf des Beschuldigten schon mal ruiniert. Mäßigung täte Herrn Stahl hier gut.