Stadträte machen es selten allen recht. Mit ihrer Entscheidung über die von Thorsten Fischer geplante Wohnanlage am Dallenberg werden sie es ziemlich sicher niemandem recht machen – egal welche Geschossflächenzahl der Stadtrat am Ende festgelegt.
Wenn der Bauherr weniger als die gewünschte Baumasse genehmigt bekommt, wird er enttäuscht sein. Denn ein hoher Grundstückspreis bedingt eine möglichst dichte Bebauung, wenn man etwas verdienen will. Solcherart Erfahrungen schüren bei Investoren Frust über das Würzburger Rathaus.
Aber auch die andere Seite wird enttäuscht werden. Die Anwohner befürchten ein "Zwei-Klassen-Baurecht", das sie als "Lex Fischer" bezeichnen. Denn sie glauben, dass der prominente Bauherr andere Möglichkeiten hat, die Entscheidungsfindung der Stadträte zu beeinflussen, als sie selbst. Egal wie viel Fischer am Ende bauen darf – in der Wahrnehmung der Anwohner wird es höchstwahrscheinlich zu viel sein.
Ist dieses Vorgehen gerecht?
Probleme macht dem Gerechtigkeitsempfinden das für die Wirtschaftsförderung gedachte Mittel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, mit dem nur auf dem Grundstück Fischer die Geschossflächenzahl höher und die Bebauung dichter werden soll. Dieses Vorgehen ist rechtens, aber nicht gerecht: Denn den Nachbarn der neuen Wohnanlage wäre so auch künftig zum Beispiel ein Anbau verboten, weil für sie weiterhin die geringere Geschossflächenzahl gilt.
Vermeiden ließen sich solche Enttäuschungen, die es so ähnlich immer wieder auch in anderen Stadtteilen gibt, wenn Stadtrat und Verwaltung Areale mit Potential für Nachverdichtung von sich aus festlegen und neu überplanen. Als Grundlage dazu hat der Stadtrat 2014 ein "Handlungskonzept Wohnen" erstellen lassen, das seit 2018 fertig ist. Wenn man in einem solchen, zugegeben langwierigen, Prozess Bürger beteiligen und dabei Kriterien festlegen würde, die dann für alle gelten, ließen sich späterer Streit oder Klagen verhindern.
Ein handlungskonzept wohnen, das nur im Schrank liegt, hilft niemandem.