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Ochsenfurt
Knapp sechs Jahre Gefängnis für den brutalen Angriff auf einen Polizisten in der Ochsenfurter Altstadt
Nach drei Verhandlungstagen hat die 1. Strafkammer des Würzburger Landgerichts nun ein Urteil gegen einen 24-Jährigen aus Hessen verhängt.
Die 1. Strafkammer des Würzburger Landgerichts hat nun ein Urteil gegen einen 24-Jährigen aus Hessen verhängt. Er war wegen versuchter Tötung eines Polizisten angeklagt. 
Foto: Thomas Obermeier | Die 1. Strafkammer des Würzburger Landgerichts hat nun ein Urteil gegen einen 24-Jährigen aus Hessen verhängt. Er war wegen versuchter Tötung eines Polizisten angeklagt. 
Patrick Wötzel
 |  aktualisiert: 01.07.2024 02:37 Uhr

Die 1. Strafkammer des Würzburger Landgerichts hat am Donnerstag einen 24-jährigen Mann aus Hessen wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Dem Angeklagten lag zur Last, Anfang des Jahres in Ochsenfurt auf der Flucht vor einer Polizeikontrolle einen Polizisten brutal zusammengeschlagen und ihm mehrfach gegen den Kopf getreten zu haben.

Zuvor hatte sich im Gerangel ein Schuss aus der Dienstwaffe des Polizisten gelöst, die der Angeklagte an sich bringen wollte. Das Gericht war nach einer zweitägigen Beweisaufnahme mit zahlreichen Zeugen davon überzeugt, dass der 24-Jährige dann mit der leeren Pistole auf den Körper des Polizisten gezielt und abgedrückt hat. Danach schlug er mit der Waffe und dem Funkgerät so lange auf den Kopf des Polizisten ein, bis dieser bewusstlos am Boden lag. "Dann hat er mehrfach wuchtig auf den Kopf eingetreten", so der Vorsitzende Richter Thomas Schuster.

Der Angeklagte habe bei der Tat den Tod des Polizisten zumindest billigend in Kauf genommen. Der 24-Jährige, der von dem Polizeibeamten anschließend auf der Flucht mit einem Schuss ins Bein gestoppt wurde, hatte die Tat zwar nicht abgestritten, sich während des Prozesses aber auf Erinnerungslücken berufen. Zu seinen Gunsten wertete die Strafkammer bei der Strafzumessung unter anderem die Ankündigung einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 10.000 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, ein ausführlicher Bericht über die Urteilsbegründung folgt.

 
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  • Peter Lorenz
    nach meinem dafürhalten wären hier 9 Jahre eher angebracht... die Höchststrafe beträgt immerhin 15 jahre...bei " guter Führung " könnte er nach wenigen Jahren schon wieder in Freiheit sein... das ist kein Urteil das Nachahmer abschrecken könnte.
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  • Harald Bach
    Hoffentlich kommt er nicht nach der Hälfte der verbüssten Strafe frei….. dann fände ich das Urteil völlig ok.
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