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Würzburg/Schweinfurt
Kliniken teilen mit: Patienten dürfen wieder Besuch empfangen
Die Krankenhäuser in Unterfranken öffnen sich ab 1. Juni wieder für Angehörige. Allerdings müssen Besucher die Hygieneregeln weiter beachten. Ein Überblick.
Angehörige dürfen ab 1. Juni wieder in die unterfränkischen Kliniken, um Patienten zu besuchen (wie hier am St. Josefs-Krankenhaus in Schweinfurt) – allerdings weiter unter strengen Hygieneregeln.
Foto: Anand Anders | Angehörige dürfen ab 1. Juni wieder in die unterfränkischen Kliniken, um Patienten zu besuchen (wie hier am St. Josefs-Krankenhaus in Schweinfurt) – allerdings weiter unter strengen Hygieneregeln.
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:46 Uhr

Ein Lichtblick für Patienten: Viele Krankenhäuser in Unterfranken lassen ab kommender Woche wieder mehr Möglichkeiten für Besuche von Angehörigen zu. "Wir freuen uns, Sie im Namen aller Kliniken in Stadt und Landkreis Würzburg, sowie in den Landkreisen Kitzingen und Main-Spessart darüber informieren zu können, dass ab Dienstag, 1. Juni, in den regionalen Krankenhäusern wieder Patientenbesuche möglich sind." Das teilte Daniela Kalb vom Klinikum Würzburg Mitte am Freitag mit. 

Negativer Corona-Test ist Pflicht

Das gleiche gilt laut Auskunft an diese Redaktion für Besucher im Leopoldina und St.-Josefs-Krankenhaus in Schweinfurt. Um das Infektionsrisiko für Patienten und Personal weiter so gering wie möglich zu halten, gelten dabei weiter strikte Hygieneregeln. Zudem müsse ein negativer Corona-Test vorgelegt werden.

In der regelmäßigen Runde der Pandemiebeauftragten der Kliniken haben alle Häuser ein weitgehend abgestimmtes Vorgehen vereinbart. Demnach ist ein Besucher pro Patient und Tag für eine Stunde erlaubt. Alle Besucher müssen sich beim Betreten der Klinik registrieren.

Maske und Test

In den Kliniken besteht zudem eine Tragepflicht von medizinischen Masken, Alltagsmasken sind nicht zugelassen. Voraussetzung für den Besuch ist zudem ein negativer PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) oder ein Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden). Akzeptiert werden nur Tests einer offiziellen Teststelle, vor Ort in den Kliniken können keine Tests angeboten werden.

Das Testergebnis muss am Eingang der Klinik zusammen mit einem Lichtbildausweis vorgelegt werden. Diese Regelung gilt auch für Personen, die bereits eine Corona-Infektion durchgemacht haben oder noch nicht vollständig geimpft sind.

Geimpfte sollen Impfpass dabei haben

Ausgenommen von der Testpflicht sind nur Personen, die vollständig geimpft sind – die Gabe der letzten Impfdosis muss länger als 14 Tage zurückliegen. Geimpfte Personen müssen keinen Test, aber ihren Impfnachweis samt Lichtbildausweis vorlegen.

Außerdem bitten alle Kliniken, die Besuche trotz der verbesserten Möglichkeiten so weit wie möglich einzuschränken und auf die Anweisungen der Klinikmitarbeiter zu achten. Besucher finden die vollständige Besuchsregelung sowie weitere klinikspezifische Informationen wie Besuchszeiten auf den Internetseiten der jeweiligen Kliniken. 

 
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