Wer im Krankenhaus liegt, freut sich meist über Besuche von Familienangehörigen oder Freunden. Doch seit die Corona-Fallzahlen im Winter stark anstiegen, mussten die Kliniken reagieren und Besuche einschränken. Weder in der Würzburger Uniklinik, noch am Klinikum Würzburg Mitte (KWM) mit seinen Standorten Missioklinik und Juliusspital oder an der Ochsenfurter Main-Klinik dürfen derzeit Patienten Besuch erhalten, und zwar schon seit geraumer Zeit. Die Kliniken stimmen sich bei der Besuchsregelung untereinander ab, heißt es dazu von seiten der drei Krankenhäuser.
"Als im Herbst/Winter 2020 die Infektionszahlen wieder stiegen und von staatlicher Seite neue Maßnahmen beschlossen wurden, haben auch wir unsere Besuchsregeln strenger gefasst. Seit Mitte Dezember gilt in unseren Kliniken ein generelles Besuchsverbot", teilt Pressesprecherin Daniela Kalb vom KWM auf Nachfrage der Redaktion mit. Davon ausgenommen seien lediglich Kreißsaal und Wochenbett. Eine feste Bezugsperson dürfe die werdende Mutter während der Entbindung begleiten, auf der Wochenstation sei täglich ein Besucher erlaubt.
Auch mit negativem Test kein Besuch
Auch in der Kinderklinik gelten andere Regeln. Beide Elternteile dürfen ihr Kind besuchen. Außerdem dürfen Schwerstkranke und sterbende Menschen jederzeit besucht werden. Gesetzliche Betreuer, Rechtsbeistände oder ähnliche Personen dürften nach Rücksprache mit dem Arzt ebenfalls kommen, wenn das zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben nötig sei, so das KWM weiter. "Da wir uns in der ,dritten Welle' befinden und die Infektionszahlen erneut ansteigen, können wir leider auch über die Osterfeiertage keine Ausnahmeregelungen ermöglichen."
Das Klinikum richtet sich beim Besuchsverbot aber nicht allein nach den stark schwankenden Inzidenzwerten und den geltenden öffentlichen Maßnahmen. Vielmehr sei darüber hinausgehend Vorsicht geboten, weil im Klinikum teils schwer kranke und immungeschwächte Menschen behandelt würden, erklärt Pressesprecherin Kalb. Ihr Schutz sowie auch der der Mitarbeiter habe höchste Priorität. Deshalb werde das Besuchsverbot jede Woche im Krisenstab des Klinikums erörtert, wo man auch mögliche Anpassungen bespreche.
Auch Besucher, die einen negativen Corona-Test vorweisen können, dürfen das Klinikum nicht betreten, denn das KWM wolle an einer einheitlichen Regelung festhalten, heißt es weiter. Die unterschiedlichen Besuchsregelungen, die in Krankenhäusern und Altenheimen teils herrschen, erklärt Daniela Kalb so: Personen, die in Altenheimen leben, hätten dort ihren festen, dauerhaften Wohnsitz. Im Krankenhaus hingegen verbringen Patienten nur eine überschaubare Zeit, meist sogar nur wenige Tage, danach könnten sie ihre Angehörigen wieder sehen. Im Altenheim gebe es diese zeitliche Begrenzung nicht.
Keine Ausnahmen über Ostern
Die Uniklinik hat vergleichbare Besuchsregeln aufgestellt. Dort herrsche mit bestimmten Ausnahmen seit dem 19. Dezember 2020 ein generelles Besuchsverbot, teilt Pressesprecherin Susanne Just mit. Die Regeln gelten auch über die Osterfeiertage. An Weihnachten waren noch Ausnahmen möglich gewesen. Auch am Universitätsklinikum gibt es aktuell vom generellen Besuchsverbot abweichende Regelungen in der Kinderklinik, bei Geburten und bei der Begleitung Sterbender. Zudem ist es den Klinikdirektoren vorbehalten, in begründeten Fällen Ausnahmen zuzulassen, und es gelten individuelle Besuchsregelungen im Zentrum für Psychische Gesundheit.
An der Ochsenfurter Main-Klinik ist das Besuchsverbot seit 30. Januar in Kraft, ebenfalls mit einigen wenigen Ausnahmen. "Geburten gibt es bei uns ja nicht, aber die Begleitung Sterbender ist möglich", sagt Geschäftsführer Christian Schell. Sein Krankenhaus ermöglicht auch Ausnahmen in Einzelfällen, wenn Patienten schon sehr lange dort liegen und die Pflegekräfte bemerken, dass die Menschen unter dem fehlenden Kontakt zu ihren Angehörigen sehr leiden.
Besuche bei sterbenden Covid-Patienten
Auch wenn Covid-Patienten sterben, dürfen deren Angehörige sie in dieser letzten Phase begleiten, sagt Schell. Die Angehörigen bekommen dann eine Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt, damit sie sich nicht anstecken. Die Mitarbeiter des Krankenhauses helfen beim Ankleiden, um sicherzustellen, dass die Schutzkleidung korrekt sitzt. Solche Besuche sind allerdings nur dann möglich, wenn die Angehörigen nicht selbst positiv auf Corona getestet wurden und daher unter Quarantäne stehen. Auch solche Fälle habe es schon gegeben, sagt Schell. Für die Angehörigen sei das eine sehr problematische Situation.
Ein Ende des Besuchsverbots ist für den Geschäftsführer wegen der nicht vorhersehbaren Entwicklung der Fallzahlen zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht absehbar. "Wir planen von Woche zu Woche", so Schell. Über die Osterferien sei aber mit Sicherheit noch nicht mit einer Änderung zu rechnen.