zurück
Würzburg/Dresden
Keine Werbemittel aus Würzburg: Dresdner AfD attackiert Druckunternehmen Flyeralarm auf Facebook
Das Würzburger Druckunternehmen hat einen Auftrag der Partei storniert. Während sich die AfD auf Facebook beschwert, wird Flyeralarm von Userinnen und Usern gelobt.
Flyeralarm lehnte einen Auftrag der AfD ab.
Foto: Jürgen Haug-Peichl | Flyeralarm lehnte einen Auftrag der AfD ab.
Benjamin Stahl
 |  aktualisiert: 09.02.2024 15:24 Uhr

Der AfD-Kreisverband Dresden beklagt in einem Facebook-Post, dass das Würzburger Druckunternehmen Flyeralarm einen Auftrag der Partei storniert hat und fragt: "Wurde die Firma unter Druck gesetzt?" Die AfD zitiert in dem Beitrag offenbar auch aus dem Kündigungsschreiben von Flyeralarm: Das Unternehmen stehe "für Vielfalt und Offenheit" und habe sich entschieden, sich "von Ihrer Partei zu distanzieren". Man behalte sich "in jedem Fall vor, auch zukünftige Aufträge aus Ihrem Haus abzulehnen".

Flyeralarm verweist auf seine Geschäftsbedingungen

Flyeralarm ging auf Nachfrage der Redaktion nicht konkret auf den Vorgang ein. Aus Datenschutzgründen könne man "keine detaillierten Auskünfte zu einzelnen Kundenbeziehungen oder Auftragsabwicklungen geben", so eine Sprecherin. Auch zur Frage, ob das von der AfD verwendete Zitat tatsächlich von Flyeralarm stammt, könne man "keine Aussage tätigen".

Gleichzeitig wies das Unternehmen aber auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin. Dort habe man "klar formuliert", dass man Aufträge ablehne, wenn "mit der Vorlage oder dem Inhalt der übertragenen Daten offensichtlich rassistische, fremdenfeindliche, gewaltverherrlichende, radikale oder sonst verfassungsfeindliche Ziele verfolgt werden". Gleiches gilt demnach für Inhalte "sexistischer Natur" oder wenn der Inhalt "allgemeine ethische Grundwerte missachtet oder aus sonstigen Gründen als sittenwidrig einzustufen ist".

Gegenwind auf Facebook für die AfD

Die Dresdener AfD erklärte auf Anfrage der Redaktion, bei der Bestellung habe es sich um einen "Druckauftrag für Textilien mit dem Logo unserer Bundeskampagne" gehandelt: ein Herz in der Parteifarbe Blau und der Aufschrift "Unser Land zuerst".

Unterdessen wurde der Facebook-Post der Partei bis Freitagmittag mehr als 500-mal kommentiert – aber meist wohl anders als es sich die AfD erhofft hatte: Zahlreiche Userinnen und User lobten Flyeralarm. "Ein Unternehmen mit Rückgrat!", lautet ein Kommentar. "Flyeralarm kann entscheiden, für wen Aufträge angenommen werden und für wen nicht. Das nennt man Demokratie", meint ein anderer User. 

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Würzburg
Benjamin Stahl
Alternative für Deutschland
Facebook
Instagram-Inhalte
Kundenbeziehungen
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • M. R.
    Obwohl ich die AfD weiterhin nicht gut finde, ist das Verhalten von flyeralarm kontraproduktiv. Sollte die AfD klagen, bekommt sie recht. Flyeralarm stellt ein Produkt für alle her und nach der geänderten Hausordnung vor ein paar Jahren, darf man nicht Kunden ausschließen. Daher: der Besitzer eines Supermarktes in Hintertupfingen darf seine Ex Frau nicht ausschließen. Sie könne vllt nicht woanders einkaufen. Daher könne die AfD das gut begründen.

    Rückgrat lese ich hier und muss widersprechen. Meinungen sollten akzeptiert werden und Verweise auf die Corona-Politik. Das Blatt hat sich mehrfach geändert, anfangs war erst Isolation, dann die Impfung das allerheilimittel. Jetzt stellt man fest, alles hat nicht so geklappt. Vorher hat man aber - leider auch hier - so einige Aussagen gekappt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • P. B.
    Man man man, wo haben den Sie Ihre Weisheit her. Jedes Unternehmen kann sich seine Vertragspartner selber aussuchen, selbst ein Lebensmittelhändler kann Ihnen Hausverbot erteilen. Noch nie was von Vertragsfreiheit gehört? Ich bin doch als Unternehmer nicht verpflichtet den anderen ein Angebot zu unterbreiten oder auszuführen.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • M. R.
    Nein, kann er nicht. Legen Sie mal dazu etwas vor.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • D. P.
    Das Gericht wird erstmal feststellen, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Hausordnung sind, sondern Vertragsbestandteil, denen der Käufer bei Vertragsabschluss zustimmt. Im Vertrag sind die Beendigungsbedingungen klar formuliert. Sie verstoßen meines Erachtens nicht gegen geltendes Recht. Insofern halte ich einen Kontrahierungszwang durch das Gericht für sehr unwahrscheinlich. Mit Glück können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • C. S.
    Leider verstößt Ihr Kommentar gegen die Kommentarregeln auf mainpost.de. Wir haben den Kommentar deshalb gesperrt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • A. F.
    Wenn man sich mal durchliest, was die Apokalypse für Deutschland in Dresden so raus kotzt, anders kann man es nicht nennen, dann sollte man Flyeralarm für seine Entscheidung sogar noch eine Auszeichnung verleihen!

    Nämlich dafür, dass diese Firma für Demokratische Werte einsieht und totalitäres Gedankengut nicht unterstützt!

    Es kann einem nämlich nur schlecht werden, was man da liest!
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • U. S.
    Kindergarten!

    Es kommt der Tag an dem auch Flyeralarm froh ist wenn Aufträge erteilt werden. Hochmut kommt vor dem Fall.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • A. F.
    Und dann bekommt Flyeralarm von denjenigen Aufträge, die der Apokalypse für Deutschland kritisch gegenüber stehen ...

    Allein schon aus Solidarität.

    Von daher dürfte Ihr Denken nur Wunschdenken bleiben ...
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • J. N.
    Immerhin mal eine sehr positive Nachricht über Flyeralarm. Hut ab!
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • A. F.
    So wie die von der Apokalypse für Deutschland denken, können die ihre kruden Gedanken auch in Stein meisseln

    Nämlich ewig gestrig bzw. rückwärtsgewand ...

    Da braucht's keine Flyer ...
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • G. K.
    Hut ab, Flyeralarm steigt auf meiner Punkteskala, alles gut gemacht! Hetzer, Rassisten und Antidemokraten muss man nicht auch noch unterstützen.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • E. S.
    Die AfD wird lernen müssen das die allermeisten Bürger gegen sie sind und so nach und nach zu einer kleinen Minderheitenpartei werden, die in keinem Parlament mehr vertreten sein wird, hoffentlich.
    Alles richtig gemacht Flyeralarm!
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • P. S.
    Leider verstößt Ihr Kommentar gegen die Kommentarregeln auf mainpost.de. Wir haben den Kommentar deshalb gesperrt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Veraltete Benutzerkennung
    Leider verstößt Ihr Kommentar gegen die Kommentarregeln auf mainpost.de. Wir haben den Kommentar deshalb gesperrt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • T. F.
    Politiker haben darauf keinen Einfluss, das ist Sache der judikative.....die AfD steht seit 2 Tagen auch in Bayern unter der Beobachung des Verfassungsschutz...
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • P. S.
    Und was hat das zu bedeuten? Dass die anderen angeblich demokratischen Parteien die AfD gerne ausgeschaltet sähen?
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • T. F.
    Ich weiß gar nicht wie ich Ihnen antworten soll, kennen Sie Äußerungen von AfD-Politikern, haben Sie sich schon mal Bundestagsdebatten angeschaut, angehört.....lt. Verfassungsschutz ist der Vorwurf: "im Widerspruch zu zentralen Grundprinzipien der freiheitlichen, demokratischen Grundordnung".....die anderen Parteien haben damit erstmal nichts zu tun....Bitte holen Sie sich doch mal Infos im Netz ein.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • P. S.
    Ich kenne sowohl Äußerungen von AfD-Politikern und von Grünen-Politikern und ich weiß nicht welche für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährlicher sein sollen. Ich tendiere zu Zweiteren...
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • D. P.
    Nein, das bedeutet, dass die AfD die freiheitliche demokratische Grundordnung gefährdet und der Staat entsprechend beobachtet und ggf. reagiert.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • S. K.
    Leider verstößt Ihr Kommentar gegen die Kommentarregeln auf mainpost.de. Wir haben den Kommentar deshalb gesperrt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten