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WÜRZBURG
Jährlich 50 000 Euro für den Hochwasserschutz
So sah es im Mai vergangenen Jahres in Heidingsfeld aus, nachdem Starkregen den Heigelsbach über die Ufer treten ließ. Das sollen ein Hochwasserschutz und ein Gewässerfahrplan künftig verhindern.
Foto: Thomas Obermeier | So sah es im Mai vergangenen Jahres in Heidingsfeld aus, nachdem Starkregen den Heigelsbach über die Ufer treten ließ. Das sollen ein Hochwasserschutz und ein Gewässerfahrplan künftig verhindern.
Holger Welsch
 |  aktualisiert: 07.04.2020 11:32 Uhr

Starkregen im Mai vergangenen Jahres hatte den Heigelsbach in Heidingsfeld und im Rottenbaurer Grund über die Ufer treten lassen. Zahlreiche Keller wurden überflutet. Für die Umwelt- und Gesundheitsinitiative Würzburg-Tunnel sowie für ZfW-Stadtrat Wolfgang Baumann sind dafür vor allem Fehler beim Planfeststellungsbeschluss für den A 3-Ausbau die Ursache. Wenn 40 Hektar entwässert werden, sei dafür die Autobahndirektion verantwortlich. Die Kosten für den notwendigen Hochwasserschutz dürften deshalb nicht der Stadt aufgebürdet werden, erklärte Baumann bei den Haushaltsberatungen der Stadt zu diesem Thema.

Dazu hatten die Fraktionen von CSU, Grünen und Würzburger Liste beantragt, für 2018 Haushaltsmittel für den Hochwasserschutz und ein Gewässerentwicklungskonzept einzustellen. Schon im vergangenen Jahr habe man einen diesbezüglichen Antrag gestellt, erklärte CSU-Vertreter Rainer Schott. Und Grünen-Stadträtin Karin Miethaner-Vent machte deutlich, dass es „nur mit einer Hochwasserfreilegung“ nicht getan sei: Man brauche einen Gewässerfahrplan, an dem auch andere Gemeinden beteiligt seien. Der Heidingsfelder SPD-Stadtrat Udo Feldinger: „Der Heigelsbach hat einen Einzugsbereich von 100 Quadratkilometern.“

Man habe bereits Gespräche mit dem Wasserwirtschaftsamt geführt, kündigte Stadtbaurat Christian Baumgart ein Gewässerentwicklungskonzept an. Das werde allerdings Jahre in Anspruch nehmen. Für eine schnellere Hilfe speziell im Bereich Heidingsfeld werde man parallel dazu Hochwasserschutzmaßnahmen ankurbeln, wozu es diverser Vorgutachten mit Informationen möglicher Wassermengen bedarf. Dafür und für den Gewässerplan werden ab 2018 jährlich 50 000 Euro in den Haushalt eingestellt.

 
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