Die Inzidenzwerte der 52 Gemeinden des Landkreises Würzburg werden jede Woche vom Landratsamt veröffentlicht. Jetzt stellt sich heraus, dass auch für die Stadt Würzburg örtlich differenzierte Inzidenzwerte erhoben werden. Öffentlich bekannt sind diese Stadtteil-Werte bislang nicht.
Nach Information dieser Redaktion wurden die Mitglieder des Stadtrats in der jüngsten Stadtratssitzung über die Inzidenzwerte der 13 Stadtteile informiert. Das geschah allerdings nicht im öffentlichen, sondern im nichtöffentlichen Teil der Sitzung. Die Öffentlichkeit darf laut Gemeindeordnung in Ausnahmefällen ausgeschlossen werden, wenn "Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen".
Darf die Stadt Würzburg die Zahlen verschweigen?
Welchen Grund die Stadt Würzburg für die Geheimhaltung der Inzidenzwerte der Stadtteile sieht, konnte ihre Pressestelle am Mittwoch nicht sofort beantworten. Auch die erbetene Auskunft über die Zahlen wurde bislang nicht erteilt.
Darf die Stadt diese Werte geheim halten? In einem ähnlich gelagerten Fall hat die Rechtssprechung im August 2020 entschieden, dass das nicht geht. So wurde das Landratsamt Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim per Gerichtsurteil zur Mitteilung der Zahlen der Covid-19-Fälle in den einzelnen Gemeinden des Landkreises verurteilt. Geklagt hatte ein für diese Redaktion tätiger freier Journalist.
Er und die Redaktion vertraten die Auffassung, dass es in der Pandemie von überragendem öffentlichen Interesse sei, nicht nur die Gesamtzahl der Corona-Infektionen im Landkreis zu erfahren, sondern auch, wie sich diese auf die einzelnen Gemeinden verteilen. Der Landrat Helmut Weiß befürchtete dagegen, dass durch die Aufschlüsselung der Infektionszahlen Betroffene in den kleinen der 38 Gemeinden des Landkreises identifiziert und stigmatisiert werden. Weiß sah den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Betroffenen gefährdet und vertrat die Auffassung, dass die Pressefreiheit dahinter zurücktreten müsse.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof sah keine Verletzung von Persönlichkeitsrechten
Zu Unrecht, wie zunächst das Verwaltungsgericht Ansbach und dann der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in München feststellten. Persönlichkeitsrechte Privater seien durch die Auskunft gar nicht berührt, so der BayVGH. Denn gefragt werde nur nach der Gesamtzahl der Infektionen in den Gemeinden seit Beginn der Pandemie, nicht nach weiteren konkreten Angaben wie Alter oder Geschlecht. Ohne vertretbaren Aufwand könnten keine Rückschlüsse auf konkrete Personen hergestellt werden.
Die Pressestelle der Stadt Würzburg hat angekündigt, baldmöglichst nähere Auskünfte zu den Zahlen sowie zu den Gründen der nichtöffentlichen Behandlung zu geben.
Ist es so wichtig, daß die Presse alles wissen muß und interessiert es unbedingt alle Bürger in welchem Stadtteil welcher Wert gilt.
Die sog.freie Presse stellt den Anspruch überall zu recherchieren, ob es interessant ist oder nicht. Hat der Main-Post Abozahler im Gegenzug auch mal das Recht, über Internas der Mainpost zu erfahren z.B. Personalpolitik, Soziales Gefüge, Betriebsklima, finanzielle Situation, wirtschaftliche Strategien, politische Einstellungen der Redakteure.
Nichts tut sich. Da wird recherchiert und da gibt es Vermutungen usw. aber vor der eigenen Haustüre läßt man nicht kehren.
erlauben Sie mir, stellvertretend für unsere Autorin zu antworten:
Die Auskunftspflicht der Behörden gegenüber der Presse ist in einer Demokratie ein wichtiges Gut. Nur so kann eine Kontrolle des Staates durch Journalisten sichergestellt werden.
Viele Antworten auf Ihre Fragen zur Main-Post können Sie unserem Dossier "Wir über uns" entnehmen:
https://www.mainpost.de/dossier/wir-ueber-uns/
Als Ombudsmann vermittelt zudem noch Leseranwalt Anton Sahlender zwischen Redaktion und Lesern. Seine Texte finden Sie hier: https://www.mainpost.de/dossier/leseranwalt/
Haben Sie weitere konkrete Fragen, geben wir Ihnen gerne dazu Auskunft. Wenn die Pandemie-Regeln es zulassen, wird es auch sicher wieder Führungen durch unser Haus und andere Informationsveranstaltungen geben, wo Sie uns besser kennenlernen können und erfahren, wie wir arbeiten.
Freundliche Grüße
Lukas Will
Digitales Management
Es spricht nichts dagegen die Stadtteil-Zahlen publik zu machen. Von jedem kleinen Dorf im Landkreis sind doch die Zahlen auch veröffentlicht? Diese Vorgehensweise der Stadt schürt doch geradezu wieder Spekulationen. Mich persönlich würde es nicht wundern wenn Stadtteile mit engen Wohnverhältnissen stärker betroffen sind.
Rettet was noch zu retten ist!
Immer schön weg ducken die Probleme lösen sich ja von alleine und das nicht nur zur Corona Zeiten.
Interessant wäre allerdings schon, Hauptcluster zu wissen, Beispielsweise Werkhalle Fa. X, Großfamilienverbund Y, Z-Amt, Schule, Kindergarten oder ähnliches, gerne ohne regionalen Bezug und Namensnennung.
Kann mir auch nicht vorstellen, dass die hohe Inzidenz in Schweinfurt "diffus" ist und nicht zugeordnet werden kann.