
Ein als bekennender Rechtsextremer bekannter Jurist aus Unterfranken ist am Donnerstag in letzter Instanz erneut mit dem Versuch gescheitert, sich den Weg ins Referendariat in Bayern per Gericht zu erzwingen, das Voraussetzung für ein Richteramt wäre.
Das Bundesverwaltungsgericht urteilte am Abend in einer über den Einzelfall hinausreichenden Entscheidung: Mindestanforderungen im Hinblick auf die Pflicht zur Verfassungstreue müsse ein Bewerber erfüllen. Das sei bei Personen wie dem Kläger nicht gegeben, "die sich aktiv gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung betätigen."
Zweimal war der ehemalige Student der Universität Würzburg zuvor bereits vor Verwaltungsrichtern in Würzburg und München gescheitert. Er sei "aufgrund seiner politischen Vita für den Vorbereitungsdienst ungeeignet," sagt eine Pressesprecherin in Leipzig.
Dritter Anlauf vor Gericht
Über den Fall hatte zuerst der Bayerische Rundfunk (BR) berichtet. Der Kläger Matthias B. aus dem Landkreis Main-Spessart hatte in Würzburg im Jura-Studium die Erste Juristische Prüfung bestanden, die Voraussetzung für ein Richteramt wäre. Dann beantragte er die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst für Rechtsreferendare in Bamberg zum April 2020.
Dazu muss man wissen: Nach dem Studium lernen Jura-Studenten die Praxis kennen. Zwei Jahre lang lernen die Referendarinnen und Referendare die Arbeit im Zivilrecht, Strafrecht, öffentlichen Recht und schließlich in einer Anwaltskanzlei kennen. Das Referendariat ist Voraussetzung für das zweite Staatsexamen. Erst wenn Matthias B. das bestanden hätte, dürfte er Rechtsanwalt, Staatsanwalt oder sogar Richter werden.
Präsident des Oberlandesgericht: Kandidat sei "charakterlich ungeeignet"
Doch der Präsident des Oberlandesgerichts lehnte den Antrag von B. ab, weil der Kläger "charakterlich ungeeignet" sei. Durch seine aktive Mitgliedschaft in der Partei "Der III. Weg" sowie vorausgegangener Betätigungen für die NPD und die inzwischen verbotene Vereinigung "Freies Netz Süd" habe er sich anhaltend verfassungsfeindlich betätigt.
Als Anwalt kann der Mann dennoch arbeiten. Darin sahen Verwaltungsrichter keinen sogenannten Wertungswiderspruch: Die Anforderungen für die Zulassung zur freien Anwaltschaft seien mit den Voraussetzungen für das öffentlich-rechtliche Ausbildungsverhältnis nicht identisch.
Zulassung auf Umwegen über Sachsen
Der Kläger wollte laut BR einen Teil des Referendariats bei dem Chemnitzer Rechtsanwalt Martin Kohlmann absolvieren, der Chef der rechtsextremen "Freien Sachsen" ist. Dies lehnte zuletzt das Oberverwaltungsgericht Bautzen ab.
"Wenn sich jemand aktiv gegen die Grundwerte der Verfassung betätigt, ist eine Schwelle überschritten," betonte laut dem Evangelischen Pressedienst (epd) der Vorsitzende des Zweiten Senats, Markus Kenntner, während der Verhandlung. "Jeder Arbeitgeber kann Loyalität von seinen Arbeitnehmern verlangen." Der Staat dürfe bei Kandidaten für ein Referendariat eine Prognose erstellen, ob sie dafür geeignet seien. Zur Beurteilung dürfe er auch ihr bisheriges Verhalten heranziehen.
Der Mann aus dem Landkreis Main-Spessart ist seit mehr als 15 Jahren im rechtsextremen Milieu aktiv. Er war 2008 für die NPD Landtagskandidat. Danach war er in Unterfranken in führender Position im mittlerweile verbotenen Kameradschaftsdachverband "Freies Netz Süd". Seit dem Verbot betätigt sich B. in der Neonazi-Kleinpartei "Der dritte Weg" und tritt bei Veranstaltungen als Redner auf. Der Partei attestiert der Verfassungsschutz in seinem Bericht 2023 inhaltliche Parallelen zum Programm der NSDAP.
Inzwischen ist der Mann als Anwalt im Landkreis Main-Spessart tätig.
Gute Entscheidung!!!
Wie viele sind bereits Richter mit solch einer Gesinnung die eben nicht aufgefallen sind und jetzt das Amt ausführen???
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Bullmann, MPA
Der Kläger ist trotz versagter Aufnahme in den bayerischen Vorbereitungsdienst (Ableisten und Bestehen sind Voraussetzung für die Befähigung zum Richteramt sowie Voraussetzung für die Zulassung zur Anwaltschaft) dennoch Anwalt geworden, da er sich in Sachsen ebenfalls beworben hat und dort - nach anfänglicher Ablehnung - vor dem Sächsischen Verfassungsgericht mit seinen Rechtsmitteln Erfolg hatte. Da er in Sachsen die Zweite Jur. Staatsprüfung bestanden hat, kann er sich als Rechtsanwalt bundesweit niederlassen. In Hinblick darauf, dass er dafür einen Eid ableisten musste, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren (§ 12a BRAO) ist das sicherlich erwähnenswert.
Entweder hat der Kläger sich von seinen rechtsextremen Bestrebungen distanziert oder er nimmt es mit dem Eid nicht so ernst…
Dominik Bayer
Rechtsanwalt