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Im September wird die Energiepreispauschale ausbezahlt: Das müssen Sie dazu wissen
Wegen stark gestiegener Energiekosten zahlt der Staat im September einmalig allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine Pauschale. Das sind die wichtigsten Fakten.
Steuerzahlerinnen und Steuerzahler erhalten wegen der stark gestiegenen Energiekosten im September einen finanziellen Ausgleich: die Energiepreispauschale.
Foto: Catherine Waibel, dpa | Steuerzahlerinnen und Steuerzahler erhalten wegen der stark gestiegenen Energiekosten im September einen finanziellen Ausgleich: die Energiepreispauschale.
Tobias Kannapin
 |  aktualisiert: 15.07.2024 10:07 Uhr

Im September dürften sich viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen freuen: Mit dem Gehalt wird einmalig die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro ausgezahlt. Die Pauschale ist Teil des Steuerentlastungsgesetzes, in dem der Gesetzgeber mehrere Entlastungsmaßnahmen beschlossen hat.

Warum gibt es die Energiepreispauschale?

Die Unterstützungszahlung soll - wie es beim Bundesfinanzministerium heißt - "diejenigen Bevölkerungsgruppen entlasten, denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung entstehen und die aufgrund der aktuellen Energiepreisentwicklung diesbezüglich stark belastet sind". 

Mit wie viel Geld ist zu rechnen?

Die Höhe der Energiepreispauschale (EPP) beträgt 300 Euro. 

Wer hat Anspruch auf die Pauschale?

Berechtigt sind laut Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) alle aktiv Erwerbstätigen. Darunter fallen Arbeiter, Angestellte, Beamte, Auszubildende, Werkstudenten, Studenten im bezahlten Praktikum und Minijobber, die einen Wohnsitz in Deutschland haben. Zur Arbeit zu pendeln, ist keine Voraussetzung für die Zahlung.   

Außerdem Anspruch haben: Personen, die derzeit Kranken- oder Elterngeld erhalten oder 2022 irgendwann gearbeitet haben und nun arbeitslos sind. Auch Rentner mit Nebenverdienst erhalten die 300 Euro. Ebenso Ehrenamtliche mit Aufwandsentschädigung.  Auch ein Angestelltenverhältnis bei einem Angehörigen ist prinzipiell möglich. Das Bundesfinanzministerium warnt in diesem Zusammenhang jedoch: "Wird nur pro Forma ein Vertrag abgeschlossen, um die EPP zu erhalten (z.B. "Gefälligkeitsverhältnis), besteht kein Anspruch auf die EPP. Auf mögliche straf- oder bußrechtliche Konsequenzen wird hingewiesen." 

Von der Förderung ausgeschlossen sind im Umkehrschluss alle Nicht-Erwerbstätigen. Darunter fallen unter anderem Elterngeldbezieher ohne Arbeitsverhältnis, Ehrenamtler ohne Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung sowie Rentner ohne Nebenerwerb.

Wie wird das Geld an die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ausgezahlt?

Bei den 300 Euro handelt es sich um eine Bruttosumme, die in erster Linie über den Arbeitgeber ausgezahlt wird. Das heißt, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten die Summe bequem mit dem Lohn für September. Zwar muss der Empfänger die Summe zu seinem persönlichen Satz versteuern, jedoch ist zusätzlich kein Geld an die Sozialversicherung abzuführen. 

Wer im September zum Zeitpunkt der Ausschüttung entweder gar nicht oder bei einem Angehörigen angestellt ist, kann sich die Pauschale über die Einkommenssteuererklärung 2022 zurückholen. Ein gesonderter Antrag ist dazu laut BVL nicht nötig. Das Finanzamt prüft, ob der Steuerzahler berechtigt ist und setzt die Pauschale mit dem Steuerbescheid fest. Das heißt: Je geringer das Einkommen des Steuerzahlers, desto höher fällt laut BVL der Anteil der Energiepreispauschale aus. Allerdings muss in diesem Fall eine Steuererklärung eingereicht werden, auch wenn dies sonst nicht verpflichtend der Fall wäre.

Berufstätige ohne Arbeitgeber wie Selbständige oder Gewerbetreibende erhalten die Energiepreispauschale ebenfalls "indirekt", konkret über eine entsprechende Herabsetzung der Steuervorauszahlung für das dritte Quartal.

Wie viel Geld bleibt netto übrig?

Die vollen 300 Euro bleiben nur jenen Arbeitnehmern, deren Gehalt unter dem steuerlichen Freibetrag liegt. Dieser beläuft sich im Jahr 2022 auf rund 10.300 Euro.

Alleinstehenden (Steuerklasse 1) mit einem vergleichsweise hohen Einkommen von beispielsweise 72.000 Euro (Spitzensteuersatz) bleiben dagegen nur etwa 182 Euro. 

Ist ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin verheiratet und hat ein Kind (Steuerklasse 4), fällt mit einem Jahresgalt von 72.000 Euro jedoch ebenso in den Spitzensteuersatz, bleibt von der Pauschale mit knapp 184 Euro nur unwesentlich mehr übrig. 

Verheirateten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Kind (Steuerklasse 4), die nicht in den Spitzensteuersatz fallen, können deutlich mehr von der Energiepreispauschale behalten. Bei einem mittleren Jahresgehalt von beispielsweise 45.000 Euro werden diesem Personenkreis von der Energiepreispauschale netto rund 216 Euro ausgezahlt.  

 
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  • J. G.
    Alles schön und gut, ich finde es als Erwerbstätiger auch nicht richtig, dass Rentner nichts bekommen. Die meisten trifft die Energiekrise genauso hart wie jeden. Wenn man Lindners neue "Gedanken" zur Entlastung der Bürger liest, kommt man schnell dahinter, dass wieder die Gutverdiener mehr davon haben. Genauso wie die Mineralölkonzerne ihre Margen gewaltig gesteigert haben. Die FDP ist halt schon immer eher ein Freund der Reichen und Unternehmen und blockt daher alles ab, was deren Gewinne schmälern könnte.
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  • E. H.
    die Koalition ist sich doch einig, dass sie gewollt oder gezwungen, genau das Gegenteil zu machen was vorher gesagt wurde,
    z.B.

    Lindner regiert lieber schlecht als gar nicht
    Scholz führt nicht, was er vorher gesagt hat: "Wer von mir Führung haben will bekommt sie"
    die Grünen eröffnen Kohlekraftwerke, bitten Katar um Gas und liefern Waffen in Kriegsgebiete

    Läuft doch
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  • G. W.
    Wenn doch ein Teil der Alten an der hitzebedingten Übersterblichkeit hinscheidet und ein anderer Teil im Winter der Kälte anheimfällt,
    dann WÄRE! es doch rausgeschmissen Geld,
    würde man auch dieser Bevölkerungsgruppe die Energie-Pauschale zuzuerkennen!

    Das hört sich jetzt erstmal ziemlich brutal an, aber ich kann keinen anderen Grund erkennen,
    warum in diesem unserem Lande ausgerechnet die Bedürftigsten von den Wohltaten des Staates ausgenommen werden!
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  • m. w.
    An dem Beispiel sich von einem Angehörigen anstellen zu lassen, damit die 300 Euro ausgezahlt wwerden, sieht man doch, wie lebensfremd von Lindner entschieden wird.
    Rentner gehen natürlich wieder leer aus!
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  • P. M.
    Solange Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von 72.000 Euro die Unterstützung bekommen und Rentner nicht, passt das doch in die Politik der FDP. Bis 70 arbeiten und immer auf Senioren herumhacken, die ihr Leben lang gearbeitet haben, Bravo!!
    So lässt sich doch der Ruhestand entspannt genießen 😎
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  • d. e.
    Besser wäre es die unsäglich CO2 Steuer abzuschaffen, die Politiker sollten sich um eine gesicherte und günstige Energieversorgung kümmern und nicht die letzten Kohle und AKWs abschalten auch wäre NS2 eine Möglichkeit Gas ins Land zu bringen. Harbeck und die Ampel schicken gerade einen erheblichen Teil der arbeitenden Bevölkerung in die Armut durch Ihr handeln.
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  • D. E.
    NS 1 ist nur zu 20% ausgelastet (und wurde erst vor ein paar Wochen gewartet). Soll dann jeweils 10% über die beiden Leitungen laufen?
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  • S. K.
    Woher kommt den nur Deine Liebe und Zuneigung für Wladimir Putin?
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  • R. R.
    Leider verstößt Ihr Kommentar gegen die Kommentarregeln (Quelle zu Steuererhöhungen)auf mainpost.de. Wir haben den Kommentar deshalb gesperrt.
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  • R. E.
    Aus meiner Sicht wieder eine - vermeintlich - populäre Maßnahme, um Dampf aus der Problematik um Preise (nicht nur Energie) zu nehmen. Ähnlich dem Tankrabatt und dem 9,--Ticket. Aber diese 300,- werden nur ein Tropfen auf den heißen Stein sein, der uns in naher Zukunft finanziell auf die Füße fällt. Dann auch bei anderen Energiesparten (Wasser, Strom) und letztendlich auch im Gesundheits- und Pflegewesen, wo der Kollaps (vor-?) programmiert ist. Das Rententhema dann obendrauf. Und da reden immer noch einige der angeblichen Experten für die Zukunft von steigendem Zusammenhalt. Da habe ich erhebliche Zweifel.
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  • H. S.
    Wow, die SPD stellt den Bundeskanzler und die Rentner gehen bei der Energiepreispauschale leer aus! Was kommt da als nächstes? Herr Lindner führt eine Reichensteuer ein? Herr Habeck beschließt den Bau neuer AKWs? Wir dürfen gespannt sein!
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  • G. W.
    Die steigenden Kosten betreffen alle Bürger, auch die Rentnerinnen und Rentner ohne Nebenjob oder vergütetes Ehrenamt.

    Das, was der Minister Lindner hier veranstaltet ist nix anderes, als soziale Unruhe zu schüren.

    Ich hoffe, dieser Beitrag kommt noch durch, bevor der Diskussionszeitraum geschlossen wird.

    Liebe Main-Post, wozu gibt's eigentlich überhaupt die Kommentarfunktion, wenn die Diskussion willkürlich beendet wird, am selben Tag, an dem ein Artikel erschienen ist???
    (Ich beziehe mich grad auf den Bericht über die letzte Generation!)
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  • Veraltete Benutzerkennung
    Meinen Sie es liegt nur an Lindner, warum sagen SPD und Grüne nichts dazu, dass Rentner nichts erhalten?
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  • G. W.
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  • G. W.
    Ich vermute, dass hat was mit dem Koalitionsfrieden zu tun.
    Und da wird halt bei der Gruppe mit der schwächsten Lobby gespart.
    Nicht dass der Herr Lindner noch beschließt, lieber gar nicht zu reagieren als schlecht zu regieren.
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  • J. H.
    Die Grünen sind mit der Steuerpolitik von Lindner gerade überhaupt nicht einverstanden.

    https://www.spiegel.de/politik/deutschland/christian-lindners-steuerplaene-unter-scharfer-kritik-von-gruenen-a-4461d221-66a5-4603-bd86-d648a60c792a

    Würden Sie sich bemühen, würden Sie auch die entsprechenden Nachrichten dazu finden.

    Nur passt das nicht in das Grüne Feindbild, das sich viele mit ihren Halbwahrheiten mühsam zusammengebastelt haben. Daher werden diese Meldungen ignoriert.
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  • M. G.
    Bleiben Sie beim Thema.
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  • Veraltete Benutzerkennung
    "Jammern" steht eigentlich den Rentnern zu, die keine Energiepreispauschale erhalten, es sei denn, sie lassen sich in letzter Sekunde als Minijobber bei einem Verwandten anstellen - und das ist ja wohl ein schlechter Witz !!!
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  • D. H.
    wesentlich interessanter wäre doch mal eine genaue Recherche, wie z.B. der Gaspreis oder der Strompreis ermittelt wird.
    Das könnte manche zum Staunen bringen.
    Die EPP ist letztendlich eine Subvention der Energieunternehmen.
    So wie beim Benzin- und Dieselpreis.
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  • F. S.
    auf was soll man sich da freuen wenn der staat das meiste davon wieder bekommt weiles versteuert wird da braucht sich der staat damit nicht loben das sie was für den kleinen mann machen eigentlich gar nichts
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