
Wer sich in einem Sportverein engagiert oder Kinder hat, die zur Schule oder in den Kindergarten gehen, kommt an Kuchen nicht vorbei. Ob man ihn nun backt oder nur verköstigt: Das süße Gebäck fehlt eigentlich auf keinem Sommerfest. Dass Kuchen nicht immer unproblematisch ist, zeigt eine Meldung aus Schwaben. In Bissingen hat ein Kindergarten kürzlich das Mitbringen von Geburtstagskuchen verboten. Eltern hatten zuvor hygienische Bedenken geäußert; das zuständige Gesundheitsamt unterstützte laut Kindergartenleitung diese Entscheidung. Aber was bedeutet das für Vereine?
- Lesen Sie auch: Verschwindet der Geburtstagskuchen bald aus Kindergärten?
Da die Kuchen oft von den Mitgliedern gespendet werden und die Erlöse damit fast zu 100 Prozent den Vereinskassen zugute kommen, seien sie für die Vereine sehr wichtig, sagt Klaus Greier, stellvertretender Vorsitzender des Bayerischen Landessportverbandes (BLSV) Unterfranken. Damit spricht Greier für fast 1700 unterfränkische Sportvereine mit mehr als 500 000 Mitgliedern. "Darüber hinaus gehört Kaffee und Kuchen einfach zu manchen Veranstaltungen dazu." Ein Sonntagnachmittag in einem Festzelt wäre ohne Kuchen eigentlich unmöglich, meint Greier. Auch der Umsatz bei anderen Getränken und Speisen würde darunter leiden.
Sommerfeste sind wichtige Einnahmequelle
Die Bedeutung von Vereinsfesten als Einnahmequelle unterstreicht auch Katja Wagner-König aus dem Vorstand des Vereins für Bewegungsspiele (VfB) Hafenlohr (Lkr. Main-Spessart). "Wir müssen Feste veranstalten, damit wir die Mitgliedsbeiträge so gering wie möglich halten können." Der VfB Hafenlohr organisiere unter anderem ein Sommerfest, eine Weihnachtsfeier und Jugendturniere.

Für ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten gibt es den sogenannten Leitfaden für den sicheren Umgang mit Lebensmitteln des bayerischen Gesundheitsministeriums. In diesem sind Lebensmittel aufgelistet, in denen sich Krankheitserreger besonders leicht vermehren können. Dazu zählen beispielsweise Eierspeisen, Fleisch oder Backwaren, die nicht durchgebacken wurden.
Vereine üben Kritik an bürokratischen Anforderungen
Darüber hinaus werden allgemeine Hygieneregeln – "Husten oder niesen Sie nicht auf Lebensmittel" – genannt. Und wer unter Krankheiten wie ansteckendem Durchfall oder Hepatitis A leidet, dem ist es gesetzlich verboten, mit Lebensmitteln außerhalb des privaten hauswirtschaftlichen Bereichs zu arbeiten. Zu rechtlichen Konsequenzen heißt es im Leitfaden: "Jeder, der Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt, haftet zivil- und strafrechtlich dafür, dass dies einwandfrei erfolgt."
Alle Helfer müssen Belehrungen lesen und unterschreiben, dass sie diese verstanden haben, berichtet Wagner-König. Zeitweise habe jeder Helfer eine Hygieneschulung beim Gesundheitsamt machen müssen; diese Regelung sei mittlerweile wieder gelockert worden. Dennoch sieht Wagner-König die Anforderungen an die Vereine kritisch: "Es wird in wenigen Jahren keine Vereine mehr geben, die solche Feste organisieren, wenn die Auflagen immer mehr werden." Diese These stützt Wolfgang Stumpf, Vorsitzender der Turngemeinde Zell (Lkr. Würzburg). "Wenn der Druck von Seiten der Behörden zunehmen sollte, werden viele Helfer sagen, dass sie lieber gleich die Finger davon lassen."
Ist die Liste mit Inhaltsstoffen beim Kuchenverkauf Pflicht für Vereine?
In Bezug auf das Kuchenbacken sei vor allem die Forderung, dass die privaten Kuchenlieferanten ein Formblatt mit Inhaltsstoffen mitliefern müssen, fragwürdig, sagt der stellvertretende BLSV-Vorsitzende Klaus Greier. Das habe dazu geführt, dass manche ehrenamtliche Helfer entschieden haben, keinen Kuchen mehr zu backen. Jemand der eine bestimmte Allergie hat, wisse in der Regel schon selbst, an welche Kuchen er sich heranwagen kann, meint Greier.
Laut dem Gesundheitsamt Würzburg sind Vereine nicht verpflichtet, solche Listen zu führen. Die ehrenamtlichen Kuchenbäcker fallen nicht unter den Unternehmerbegriff. Deshalb entfalle auch die Kennzeichnungspflicht der Allergene, erklärt die Pressestelle des Landratsamtes. Es werde dennoch empfohlen, entsprechende Informationen, zum Beispiel die Liste der Zutaten, für Allergiker bereitzuhalten.
Hygienekontrollen durch Landratsämter
Dass die Behörden gelegentlich kontrollieren, ob Hygieneregelungen eingehalten werden, ist auf Seiten der Vereine bekannt. Dabei sei der Leitfaden des Gesundheitsministeriums nur als Hilfestellung für Veranstalter von Vereinsfesten zu sehen, sagt eine Sprecherin des Landratsamtes Würzburg. Kontrolliert werde nach den lebensmittrechtlichen Vorschriften. Über die Häufigkeit von Hygienefehlern werde keine Statistik geführt, so die Sprecherin.
Bei Mängeln wird laut Landratsamt die Person zur Rechenschaft gezogen, die für die Veranstaltung verantwortlich gemeldet ist. Jährlich finden bei Festen im Würzburger Landkreis rund 20 Kontrollen im Bereich der Lebensmittelüberwachung statt. Außerdem hat das Gesundheitsamt in diesem und im vergangenen Jahr etwa sechsmal die Trinkwasserversorgung von Vereinsfesten geprüft.
Wahrscheinlich kommen die meisten Beschwerden von den Leuten, die sowieso nie aufkreuzen, wenn es mal Arbeit gibt, die nie selbst was beisteuern außer großen Worten. Im Elternbeirat sich immer über alles beschweren und Forderungen stellen, dann aber immer fehlen, wenn mal Helfer gebraucht werden.
Der Anteil solcher Leute mit Vollkaskomentalität und dem Anwalt auf der Schnellwahltaste ist anscheinend auf Wachstumskurs. Die werden auch für Vereine immer mehr zum Problem.
Wenn jemand eine Unverträglichkeit hat, ist es mMn seine eigene Verantwortung, oder die der Eltern, dafür zu sorgen, dass man nichts falsches isst. Wenn man sich nicht sicher ist, sollte man eben NICHTS essen und nicht den anderen die Schuld zuweisen, wenn der ehrenamtliche Helfer beim gespendeten Kuchen nicht zu 100% genau weiß. was drin ist. Wir reden von Vereinsfesten, nicht von einem Gewerbe!
ist eine zutatenliste dabei
also kein kindergarten keine schule und kein verein schlafen
was soll das ganze hoch geschaukle
Und meinen Sie mit Zutatenliste das Rezept selbst oder die Inhaltsstoffe der Zutaten für das Rezept?
Wer sich unsicher ist wegen der Verträglichkeit oder der Hygiene soll es einfach bleiben lassen etwas zu essen.
Wir bekommen immer vom Verein eine Liste mit den Allergenen zum ankreuzen.
Selbst ein Vorschulkind kann ankreuzen ob jetzt Milch, Nüsse oder ähnliches verarbeitet wurde.
So ein Schwachsinn. Wie soll jemand mit einer Laktoseintoleranz erkennen ob im Kuchenteig Milch oder Wasser/Saft verarbeitet wurde?
Ist doch kein Problem die Zutaten aufzuführen.
Außerdem kann ich aus Erfahrung (habe selbst eine Lactoseintoleranz) sagen das man bei den meisten Kuchen weis ob man die Essen kann.
Wir haben bei uns Kuchen die Lactosefrei sind schon extra ausgezeichnet. Diese wurden aber nicht verlangt. Das zeigt doch das die Menschen mit Allergien etc. schon wissen was sie essen können und wo sie vorsichtig sein müssen.
Ihr Kommentar ist an Mangel von Toletanz nicht zu überbieten.
Was anderes: Kuchen werden gebacken. Selbst wenn mal eine nicht ganz saubere Hand den Teig geknetet haben sollte, bleibt von diesem Dreck aufgrund der Hitze nichts übrig. Kalt gerührte Kuchen, Sahnetorten und solche sind schon seit vielen Jahren auf keinem Fest mehr üblich.
Darum hasse ich solche Sätze wie" am besten Zuhause bleiben"
Das grenzt an Diskriminierung.
Mit der Hygiene habe ich kein Problem.
Und schauen Sie mal nach, wie viel Kinder früher bei Unfällen ums Leben gekommen sind und heute? Die Leute schwärmen immer, zu sechst im Käfer in Urlaub gefahren zusein - aber da sind mir Kindersitze und Fahrradhelm lieber.
Ebenso, dass Kinder heute bis drei in die Windel machen dürfen - ohne Geschlagen oder zum auf-dem-Töpfchen-Sitzen gezwunden werden..