zurück
BAD NEUSTADT
Hygiene wird groß geschrieben
Wer bei Vereinsfesten Bratwürste grillen möchte, muss sich zuvor belehren lassen.
zz
 |  aktualisiert: 03.12.2006 22:29 Uhr
Für Aufregung unter den Vereinen hat die Änderung des Infektionsschutzgesetzes gesorgt. Denn seit dem 1. Januar muss jeder, der beim Vereinsfest Würstchen grillt, Kuchen ausgibt und Eis verkauft, eine Belehrung über sich ergehen lassen. Die Folge: Angesichts des bevorstehenden Beginns der Festsaison erlebt das Gesundheitsamt einen Ansturm von Betroffenen, den es kaum bewältigen kann.

Bisher mussten Personen, die gewerblich - also auch bei Vereinsfesten - mit Lebensmitteln zu tun haben, über ein Gesundheitszeugnis verfügen, erklärt Dr. Horst Rusche, der Leiter des Gesundheitsamts. Das heißt, der Antragsteller musste sich unter anderem untersuchen lassen, ob er an einer Krankheit leidet, deren Erreger über Lebensmittel übertragen werden können. Doch die Ansteckungskrankheiten, auf die die alte Verordnung zugeschnitten war, gebe es heute nicht mehr. So erkläre sich die Änderung.

Das neue Infektionsschutzgesetz sieht an Stelle des Gesundheitszeugnisses Belehrungen vor. Sie müssen von allen Personen wahrgenommen werden, für die bisher die alte Regelung galt. Die erste Belehrung wird von Mitarbeitern des Gesundheitsamts vorgenommen, kann aber auch ein Arzt erledigen.

Die Belehrung muss jedes Jahr wiederholt werden, allerdings dann nicht mehr vom Gesundheitsamt oder Arzt, sondern - so heißt es im Gesetz - "vom Arbeitgeber", im Falle eines Vereinsfestes vom Vorsitzenden oder dem verantwortlichen Organisator. In den Belehrungen werden die Zuhörer auf die Gefahren von Ansteckungskrankheiten aufmerksam gemacht. Zudem müssen sie unterschreiben, dass sie nicht an einer relevanten Infektionskrankheit leiden.

Was die Gemüter etwas erhitzt hatte, waren die Kosten der Belehrung. Bisher wurden 30 Mark pro Person verlangt, wenn sie vom Gesundheitsamt vorgenommen wird. Dieser Betrag ist auch weiterhin für Einzelbelehrungen gültig. Vor ein paar Tagen hat die Staatsregierung in München aber die Anweisung erlassen, dass bei Sammelbelehrungen nur noch 15 Mark erhoben werden. Denn es hat sich als praktikabel erwiesen, dass sich beispielsweise Vereine absprechen und einen gemeinsamen Termin vereinbaren, zu dem ein autorisierter Referent erscheint. Anders wäre die Flut der Anträge ohnehin nicht zu meistern, erklärt Rusche: Seit Inkraftreten der Neuregelung sind bereits 2000 Teilnahme-Bescheinigungen ausgestellt worden.

Dass das Vorliegen der Bescheinigung vor Ort auch überprüft wird, versicherte ein Sprecher der Lebensmittelüberwachung beim Landratsamt. So werden große Feste ohnehin kontrolliert, wobei es in erster Linie um Einhaltung von Hygienevorschriften gehe, aber man lasse sich auch die Bescheinigung der Helfer zeigen.

Uli Schmitt, Vorsitzender der Reservistenkameradschaft Hollstadt, die heuer den Hollstädter Bierfrühling mit ausrichtet, kritisiert, dass es sich der Staat einfach mache, wenn er die Verantwortung auf die einzelnen Helfer abschiebe. Andererseits sei die Regelung mit dem Gesundheitszeugnis, das - einmal abgelegt - lebenslang galt, auch nicht besonders glücklich gewesen.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top