
Das Verwaltungsgericht Würzburg hat einer Klage der AfD gegen das Polizeipräsidium Unterfranken stattgegeben. "Es wird festgestellt, dass das unterlassene Einschreiten (... ) gegen Dritte im Rahmen einer Blockade (...) rechtswidrig war", teilte das Gericht am Freitag auf Anfrage mit. Die AfD hatte geklagt, weil die Polizei eine Sitzblockade gegen eine geplante Rede des rechtsextremen Politikers Björn Höcke im Juni des vergangenen Jahres nicht aufgelöst hatte.
Anlässlich des Jahrestags des Messerangriffs wollte der Thüringer AfD-Mann Björn Höcke am 25. Juni 2023 in Würzburg sprechen. Bis zu 3000 Personen hatten dagegen protestiert und den Weg der AfD vom Barbarossaplatz zum Marktplatz mit einer Sitzblockade aufgehalten. Zurückhaltende Versuche der Polizei, die Blockade aufzulösen, waren gescheitert. Höcke hatte Würzburg daraufhin schnell verlassen.
"Außer Gerede wurde nichts weiter getan", sagte dazu ein Rechtsanwalt der AfD in der Verhandlung am Donnerstag. Der unterfränkische AfD-Chef Richard Graupner beklagte zudem: "Unser gesamtes Versammlungsgeschehen konnte von A bis Z nicht durchgeführt werden." Am 26. September 2023 hatte die AfD Klage gegen das Vorgehen der Polizei erhoben. "Es wird festgestellt, dass das unterlassene Einschreiten (...) rechtswidrig war", heißt es im Antrag der AfD.
Polizei argumentiert mit Versammlungsrecht und Verhältnismäßigkeit
Das Polizeipräsidium Unterfranken bestreitet das und bewertet die Sitzblockade als vom Versammlungsrecht gedeckte Spontanversammlung. Die Blockade sei friedlich gewesen. Die Polizei habe verhältnismäßig gehandelt und den Zug der AfD aus Sorge vor einer Eskalation nicht gewaltsam durch den Gegenprotest geführt. Stattdessen habe man verschiedene Alternativen vorgeschlagen, die die AfD jedoch ausgeschlagen habe.
Argumentiert hatte die Polizei zudem mit einer historisch gewachsenen Versammlungsdynamik in Würzburg: Bereits in der Vergangenheit habe sich in Zusammenhang mit dem Messerangriff starker bürgerlicher Gegenprotest gegen die AfD formiert.
Gegensätzliche Interessen hätten sich bisher durch Kommunikation lösen lassen, Blockaden seien nach einer gewissen Duldungszeit aufgegeben worden. Dies sei im vorliegenden Fall nicht so gewesen. Weil Einsatzkräfte kurzfristig abgezogen werden mussten, sei die Polizei nicht auf eine potenzielle Eskalation vorbereitet gewesen.
So äußern sich AfD und Polizei nach dem Würzburger Urteil
Die Polizei schreibt auf Anfrage zum Verfahren: "Das Polizeipräsidium hat Kenntnis von dem Ausgang des Verfahrens. Wir sehen nun der Übermittlung der Entscheidungsgründe entgegen. In einem weiteren Schritt werden wir diese Gründe genau betrachten und auch einer polizeiinternen Bewertung unterziehen. Sodann lassen sich Schlüsse über etwaige Auswirkungen ziehen."
Kläger Richard Graupner schreibt auf Anfrage: "Das Urteil ist ein klarer Sieg für Rechtsstaatlichkeit sowie Versammlungs- und Meinungsfreiheit in Deutschland. Die abwegige Argumentation sowohl von Veranstaltern der Gegenproteste als auch polizeilicher Einsatzleitung, es habe sich bei den Sitzblockaden um eine 'Spontanversammlung' gehandelt, wurde damit vom Gericht glänzend widerlegt."
Die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts ist noch offen. Diese soll erst in einigen Wochen vorliegen.
Hier wurde nicht nur einem faschistischen Mummenschanz richtigerweise die Tür gewiesen sondern auch bürgerschaftlicher Gemeinsinn und Zivilcourage gezeigt.
Wie man sieht, haben anständige integre Polizisten es nicht immer leicht sondern sind vielmehr mitunter auch den Formaljuristen in Behörden und bei Gerichten haltlos ausgeliefert.
Und jetzt zu klagen, daß der braune Haufen nicht unwidersprochen in Würzburg zum Markt marschieren konnte,um da gequirlten Unfug unters Volk zu sudeln, das ist jämmerlich.
Sowohl die Menschen, die sich gegen die Vereinnahmung der Opfer gewehrt haben als auch die Polizei, welche viel öfter solches Handeln mit Augenmaß bringen könnte haben richtig gehandelt.
Und noch dicker gehts ja kaum:"Die nächste Blockade wird dieses "Schandurteil" nicht verhindern"!!
Fordern Sie da gerade zu Straftaten auf, Herr Deeg?
Ich stelle mir gerade mal vor, würden Mitglieder der afd durch Blockade eine angemeldete Versammlung der Grünen, SPD oder andere nicht zulassen und die Polizei aus den gleichen Gründen dies nicht verhindern, was würde Herr Deeg dann sagen?
Zeigen sich hier in der verhandelten Klage dieser Partei die Anfänge "Weimarer Republik Zustände"?
Hier wurde das Recht, sich zu versammeln, durch Personen mittels Sitzblockade verhindert.
Und das geht gar nicht. Es istnicht nur rechtswidrig, sondern auch höchst intolerant.
So, Herr Deeg, macht man diese Partei nur noch stärker, und das will ich absolut nicht.
Und ich nenne das Zivilcourage.
Hat Ihnen noch keiner gesagt, dass man in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat auch ein Gericht kritisieren darf, Herr Englert?
Die AfD steht für Faschismus, für Kadavergehorsam, autoritären Obrigkeitsstaat. Und ich frage mich, weshalb Sie hier so außer Rand und Hand geraten, Herr Englert? Wofür stehen Sie eigentlich?
Sonst beklatschen Sie hier doch gerne auch die Polizei - und jetzt behaupten Sie, die würde durch „rechtswidriges“ und „intolerantes“ Vorgehen die AfD „stärken“?
Entscheiden Sie sich mal!
Es ist genau umgekehrt: Sie sind derjenige mit den doppelten Standards….
Als unter dem Etikett „Bauernprotest“ kürzlich eine Veranstaltung der Grünen in Biberach gewaltsam verhindert wurde, war Ihr einziges „Problem“ meiner Erinnerung nach die Frage, ob die von mir gewählte Bezeichnung „Parteitag“ dafür zutreffend ist. Ansonsten hatten Sie m.W. nichts daran auszusetzen, dass die Polizei nichts unternahm….
Knüppel und Wasserwerfer gegen friedliche Demonstranten, nur weil Herr Höcke seine faschistischen Reden auf dem Rücken von Opfern des Attentats halten will?
Ich danke der Polizei, dass sie die Verhältnismäßigkeit gewahrt hat!
Das nächste Mal werden 10.000 Menschen "spazieren gehen" in der Schönbornstraße, solange bis der Verkehrsstau auch die Nebenstraße vor dem Verwaltungsgericht erreicht und die Richter in den Büros übernachten dürfen.
Oder es bedarf einer (stundenlangen) Einkesselung (!) der Gegendemonstranten, förmlicher Gewahrsam, ohne Möglichkeit zur Toilette zu gehen (wurde z.B. in Heilbronn 2011 praktiziert, als zum 1. Mai ein Neonazi-Aufmarsch „ermöglicht“ wurde, der verantwortliche Polizeiführer damals meinte auf Kritik und Klagen von verdi etc., Gewahrsam sei kein „Hotelbetrieb“….
Platzverweis funktioniert bei sowas nicht, da sich die Leute an anderer Stelle sofort wieder der Blockade anschließen und der polizeiliche Zweck nicht zu erreichen ist.
Man weiß ja leider (noch) nicht, was sich die Verantwortlichen des Verwaltungsgerichts dabei denken, eine Deeskalation und offenkundig an Verhältnismäßigkeit orientierte polizeiliche Vorgehensweise als „rechtswidriges“ Unterlassen zu deuten.
Allerdings präsentiert sich Bayerns Bürokratismus hier wieder und einmal mehr als Raum, in dem Faschisten und Rechtsradikale sich auslassen können. Auch der NSU konnte hier bekanntermaßen in Ruhe agieren.
Super Leistung, von Verwaltungsrichtern, die offenkundig die Tragweite ihres Handelns nicht begreifen.
Und es zeigt, wie wichtig die GESELLSCHAFT als solche ist, weil die Justiz immer wieder versagt.
Die nächste Blockade wird auch dieses Schand-Urteil nicht verhindern….