Es ist ein entscheidender Moment im sogenannten Babymord-Prozess. Und der 24-jährige Angeklagte kann gar nicht hinschauen, als Gutachter Dr. Michael Bohnert dem Gericht furchtbare Bilder zeigen muss: Spuren massiver Gewalt an Kopf und Körper des acht Monate alten Säuglings, die von Tritten oder Schlägen stammen könnten, starke Kratzer im Gesicht, Darmverletzungen, Rippenbrüche - und ein Schädelbruch, der dem Baby schon Wochen zuvor zugefügt worden sein muss.
War es Mord oder die Folge einer schweren Misshandlung?
Der Angeklagte hält in der Verhandlung am Freitag den Blick gesenkt, macht sich Notizen. Und - so seine früheren Ausführungen zu Prozessbeginn – Gedanken darüber, ob er den Tod des Kindes verursacht hat. In mörderischer Absicht, wie die Anklage lautet, weil ihn das schreiende Baby seiner Lebensgefährtin beim Fernsehen störte? Oder war es – so eine These des Rechtsmediziners - "eine aus dem Ruder gelaufene Kindesmisshandlung" im Zorn, also vielleicht "nur" Körperverletzung mit Todesfolge?
Das Gutachten kann darauf keine eindeutige Antwort geben. Aber die Version des Angeklagten, das Kind könne unglücklich erstickt sein, nachdem er es bis zum Hals eng in eine Decke gewickelt und wieder ins Bett gelegt habe, ist für Bohnert "nicht plausibel".
Dass das Kind von selbst die Decke übers Gesicht zog und dann erstickte? "Dazu passt das Spurenbild nicht", macht der Rechtsmediziner deutlich. Noch einmal appelliert der Vorsitzende am Freitag deshalb an den Angeklagten: Ob er seine bisherigen Aussagen nicht nachbessern wolle?
Rechtsmedizinische Untersuchung zeigt massive Gewaltanwendung
Die Befunde würden von "massiver Gewaltanwendung" sprechen, sagt Bohnert. In extremer Offenheit setzt der Chef der Würzburger Rechtsmedizin aus den gefundenen Spuren ein Mosaik zusammen: Der bereits grün verfärbte Bauch des Kindes sowie genauere Untersuchungen im Bauch- und Darmbereich zeigten, dass das Baby hart angefasst worden sein muss. Der Säugling, so der Rechtsmediziner, wäre wohl einige Stunden später an den inneren Verletzungen gestorben. Denn durch die brutalen Schlägen oder Tritte im Bauchbereich sei es zu einer Darm- und Bauchfellentzündung gekommen.
Den Tod gar nicht realisiert?
Sie habe schon zuvor starke Schmerzen verursacht und das schreiende Kind wohl nicht verstummen lassen, so der Gutachter. Wurde dem Säugling deshalb Mund und Nase zugehalten, wie die Anklage von Staatsanwalt Thorsten Seebach nahelegt? Eindeutig festlegen könne er sich da nicht, so der Rechtsmediziner, auch wenn diese Version naheliege. "Ganz viele Todesursachen können wir gar nicht beweisen“, so Bohnert. Ob der Angeklagte, der nach eigenen Angaben regelmäßig Drogen konsumierte, vielleicht froh war, als das Kind verstummte, und gar nicht realisierte, dass das Kind tot war? „Das ist nicht abwegig“, sagt Bohnert.
Die Befunde der Rechtsmedizin lassen auch Aussagen der Mutter sowie von Bekannten des Paares im Zeugenstand fragwürdig erscheinen, die vor Gericht teils stark abweichende Aussagen machten als gegenüber der Polizei. „Dass die Zeugen außerordentliche Erinnerungslücken haben, ist dem Gericht nicht entgangen“, betont der Vorsitzende Claus Barthel.
Schwere Verletzung deuten auf Kindesmisshandlung
Die Mutter, die mit ihrem Anwalt Martin Reitmaier als Nebenklägerin auftritt, rückt damit stärker in den Blickpunkt. Wie erklärt sie einen Wochen zuvor entstandenen Schädelbruch ihres Babys oder die Verletzungen durch Schläge oder Tritte? "Ich habe bei etwa 100 Obduktionen von Babys in Jahrzehnten meiner Arbeit so etwas nur einmal gesehen", sagt Bohnert, "bei einer Kindesmisshandlung". Auch der Bruch mehrerer Rippen, die im Alter von acht Monaten noch relativ beweglich sind, spricht für eine Misshandlung, nicht für einen Sturz.
Im Prozess sind weitere Zeugen geladen. Dass es noch im Januar ein Urteil gibt, ist kaum noch wahrscheinlich. Denn auch das Gutachten über die Schuldfähigkeit des Angeklagten steht noch aus.
"Eine aus dem Ruder gelaufene Kindesmisshandlung" ist eine Verharmlosung, die an Zynismus kaum zu überbieten ist! Jede Misshandlung für sich ist/ war ein Verbrechen! Die Todesfolge wohl eher eine "Erlösung" für das Würmle.
Die Strafen für bie Mutter und ihren Freund können gar nicht hoch genug sein, egal wer für die Misshandlungen verantwortlich ist - dem Täter/ der Täterin nicht Einhalt zu gebieten ist MIT- Täterschaft!